Übernahme der Rücksendekosten bei Widerruf

  • Ich hatte bei Onkyo eine Anlage gekauft, und dann von meinem Widerruf gebrauch gemacht. Die Anlage kostete über 40 Euro.
    Onkyo schrieb mir jetzt den Kaufpreis wieder gut, weigert sich allerdings die 6.90 Euro für die Rücksendung zu übernehmen mit der Begründung ich hätte den Retourenschein verwenden müssen. Allerdings konnte ich auf den Retourenschein nicht zugreifen, da kein Benutzerkonto bei dem Shop angelegt wurde.
    Die AGBs sagen folgendes:


    Zitat

    Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.


    Kann eine Firma die Übernahme der Rücksendekosten mit Verweis auf ihren Retourenschein ablehnen?

    Erde, die uns dies gebracht,
    Sonne, die es reif gemacht,
    liebe Sonne, liebe Erde,
    euer nie vergessen werde!

  • Re: Übernahme der Rücksendekosten bei Widerruf


    Zitat

    Original geschrieben von Muggs85
    Kann eine Firma die Übernahme der Rücksendekosten mit Verweis auf ihren Retourenschein ablehnen?


    Das muss im Zweifelsfall ein Richter klären. Vielleicht hättest du eine Email schicken sollen, mit der Frage nach dem weiteren Vorgehen. Vielleicht hätten die dir dann einen Retourenschein zugemailt.

  • Ich hatte Mail Kontakt mit einem Mitarbeiter deswegen. Die Aussage war das kann nicht sein. Die Hotline meinte ich soll das Paket zusenden.


    Naja ärgerlich sowas. Hätte ich von einer größeren Firma nicht erwartet.

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  • Re: Übernahme der Rücksendekosten bei Widerruf


    Hallo!


    Zitat

    Original geschrieben von Muggs85
    [...] Kann eine Firma die Übernahme der Rücksendekosten mit Verweis auf ihren Retourenschein ablehnen [...]


    Nein das kann/darf sie nicht. Das wäre ein Wettbewerbsverstoß. Onkyo hätte die Ware/Sendung sogar annehmen müssen wenn Du sie unfrei zurückgeschickt hättest. Dafür gibt es auch schon höchstrichterliche Urteile.


    Gruß, René

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Na ja ... im gegebenen Einzelfall würde auch ich die abgezogenen 7,- € schlucken.


    Grundsätzliche Bedeutung hat die Angelegenheit ohnehin nicht mehr, da Verkäufer ab Mitte des Jahres die Rücksendekosten ganz allgemein dem Käufer aufgeben können - und Verkäufer, die sich jetzt schon um die Kostentragung streiten, dürften von dieser Möglichkeit wohl Gebrauch machen.


    Aber das ist jetzt meine rein persönliche Sichtweise.

  • Re: Re: Übernahme der Rücksendekosten bei Widerruf


    Zitat

    Original geschrieben von mumpel
    Du sie unfrei zurückgeschickt hättest. Dafür gibt es auch schon höchstrichterliche Urteile.


    Höchstrichterlich sind sie zwar nicht,aber wenn schon die Hotline diesen Vermerk an den TE macht,dann sollte es eben auch ohne den RS gehen.


    @TE:


    Hast du nochmal mit der Firma Kontakt aufgenommen,am besten per Email,und die Sachlage geschildert?

  • Das ganze passt leider zu dem ganzen Bestellprozess. Bis der Betrag bei Paypal wieder freigegeben wurde dauerte über 30 Tage und wurde erst nach 2maligem Nachfragen meinerseits veranlasst, obwohl sie mir den Empfang der Rücksendung zeitnah bestätigten.


    Naja ich werde keine großen Anstalten machen, hätte dieses Verhalten aber nicht von Onkyo erwartet (vlt. bin ich auch zu sehr von Amazon verwöhnt). Meine E-Mails waren allerdings stets freundlich formuliert. :confused:

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  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    [...] Was ein Theater wegen 7 €... Lass doch einfach gut sein [...]


    Genau diese Einstellung ist m.E. falsch. Für den einzelnen Kunden mag das wenig sein. Aber wenn eine Firma das so bei jedem Kunden macht ist das ein sehr lukrativer "Nebenverdienst" zu Lasten der Kunden, und m.E. auch ein Wettbewerbsverstoß.

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