Was sind "architektonische" Gründe?

  • In einer Baubeschreibung ist am Ende ein Satz, der aussagt, dass Änderungen aus technischen, behördlichen oder architektonischen Gründen möglich sind. Während ich mir unter den ersten beiden Punkten etwas vorstellen kann, fehlt mir beim dritten etwas die Phantasie.


    Sind "architektonische" Gründe schon wenn der Archtiekt der Meinung ist, dass dieses oder jenes doch nicht so schön aussieht oder müssen die Gründe schon handfester (z.B. Statik) sein?

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  • Re: Was sind "architektonische" Gründe?


    Zitat

    Original geschrieben von Hightower2004
    Sind "architektonische" Gründe schon wenn der Archtiekt der Meinung ist, dass dieses oder jenes doch nicht so schön aussieht


    Könnte sein. Gibt doch genug Architekten die unbedingt ihren Willen umsetzen müssen auch wenn es keinen stört so wie es gebaut wurde. Dann wird manchmal wieder nachgebessert bis es den Architekten auch gefällt.

  • AFAIK hängt das mit der Machbarkeit zusammen.
    Beispiel: Ein Haus in eine Richtung zu erweitern ist technisch machbar aber architektonisch nicht weil es dann z.B. auf dem Gehweg steht ;)

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Der Gehweg war auch nur im übertragenen Sinne gemeint.

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Re: Re: Was sind "architektonische" Gründe?


    Hallo!


    Zitat

    Original geschrieben von eigs
    [...] bis es den Architekten auch gefällt [...]


    Einen solchen Architekt würde ich vom Vertrag entbinden. Denn ein Architekt hat sich an meine Vorstellungen zu halten, und nicht an seine.


    Gruß, René

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Hi


    evtl. sind damit architektonische Anforderungen der Bauordnung der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt gemeint.


    Da gibt es ja teilweise absurd strenge Richtlinien, wie ein Bauwerk auszusehen hat, und wie nicht.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Ich denke, das ist nur ein weiteres "Blafasel"-Wort, mit dem sich der Autor der Baubeschreibung in jeder Hinsicht und jederzeit seine Freiheit für beliebige Änderungen sichern möchte. Sozusagen die salvatorische Klausel für sämtliche Fehler in der Beschreibung.


    Eine Definition gemäß Duden oder ähnlichem gibt es dafür nicht.


    Das Ganze ist so allgemein gehalten, dass sich im Streitfall eh ein Richter damit beschäftigen wird. Dem sind dann diese Worthülsen ziemlich egal und er wägt ab, ob die Änderungswünsche, die eine Seite an ihn heran trägt, angemessen sind.


    Die Klausel ist aber nichts ungewöhnliches, bei solchen nachträglichen Änderungen wird sowieso ein Gericht bemüht, wenn die Änderungen dem Gegner nicht gefallen.

  • architektonischen Grund: in einer Reihe von 400 Jahre alten Häusen, kann eine Bauhaus-Fassade aus eben diesen Gründen abgelehnt werden.

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