Polit-Affäre um Edathy

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Ähm, die Entscheidung des BVerfG ist dir aber bekannt? Siehe oben. ...


    ... wo zu lesen ist:


    "b) Der Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts vom 10. Februar 2014 und
    der diesen bestätigende Beschluss des Landgerichts sind unter Verletzung
    des Art. 46 Abs. 2 GG zustande gekommen.


    [...]


    Die Fachgerichte wären verpflichtet gewesen, vor Erlass einer
    Durchsuchungsanordnung gegen einen Beschuldigten, der jedenfalls
    unmittelbar zuvor noch Abgeordneter des Deutschen Bundestages gewesen
    war, das Verfahrenshindernis der Immunität mit besonderer Sorgfalt zu
    prüfen.


    c) Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht jedoch der Grundsatz
    der materiellen Subsidiarität entgegen. Ein Beschwerdeführer muss alle
    nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreifen, um
    die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr
    zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu
    beseitigen. Dies hat der Beschwerdeführer nicht getan. Er hat sich weder
    im fachgerichtlichen Rechtsweg auf das Verfahrenshindernis der Immunität
    berufen ..."



    In einfachen Worten:


    Die seinerzeitige Immunität Edathys war ein Verfahrenshindernis, welches die Durchsuchung unzulässig (=rechtswidrig) gemacht hat. Dieses Verfahrenshindernis wäre auch von Amts wegen zu prüfen und zu beachten gewesen.


    Dennoch ist diese Unzulässigkeit (=Rechtswidrigkeit) der Durchsuchung unbeachtlich, weil Edathy sich nicht rechtzeitig auf dieses konkrete Argument berufen hat. Fazit: Pech gehabt!


    Es reicht eben nicht, die Rechtswidrigkeit einer Maßnahme zu bemängeln - zusätzlich müssen die zur Unzulässigkeit der jeweiligen Maßnahme führenden Pflichtwidrigkeiten der Ermittlungsbehörden auch noch konkret benannt werden. Nun hätte man von Edathy noch erwarten können, dass er um diese Spezialität im deutschen Rechtssystem wusste ... aber was ist mit den Abermillionen von Bürgern, die diese Besonderheit nicht kennen?



    De facto ist in der Causa Edathy folgendes passiert:


    1. Es wurde wider besseres Wissen (die Abgeordneteneigenschaft Edathys war ausreichend bekannt) bei Erdathy eine unzulässige Durchsuchung durchgeführt.


    2. Das geht aber voll in Ordnung, weil Edathy genau diesen zur Unzulässigkeit führenden Umstand seinerzeit nicht exakt benannt hat.


    Das seinerzeitige Erhebungsverbot führt in im Falle Edathys de facto eben nicht zu einem Verwertungsverbot ... oder sehe ich das falsch?



    Das fatale Signal an Ermittlungsbehörden:


    Ob Eure Maßnahmen rechtswidrig sind, ist egal - Hauptsache der Betroffene erkennt nicht schnell genug, gegen welche Eurer Pflichten ihr verstoßen habt.


    Herzlichen Glückwunsch!

  • Nein. Du liest das Urteil falsch. Es waren zwei Verfahren zu Prüfen gewesen, aufgrund zweier Rügen durch den Anwalt.. Die Durchsuchung bei einem Abgeordneten UND die Wohnungsdurchsuchung der STA aufgrund der dünnen Beweislage.


    Das hat das BVerfG auch sehr deutlich(!) in seinen Einleitungssätzen der Pressemitteilung und in der Urteilsbegründung deutlich gemacht.


    1) Deine Schlussfolgerung ist falsch. Die Durchsuchungen waren rechtmäßig, unabhängig vom Status des Herrn E.


    2) Nein.


    Zum Beweiserhebungsverbot habe ich schon was geschrieben. Ist nichts neues und jahrzehntelange Rechtspraxis.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • So es geht in die nächste Runde:
    http://m.spiegel.de/politik/de…er=https://www.google.de/


    Auch wenn es wohl leider nicht für einen Knastaufenthalt reicht...


    (Wer sich mal so richtig schlecht fühlen möchte kann ja mal bei diesem "Saubermann" auf dessen FB Seite vorbeischauen - Einsicht für das eigene Fehlverhalten gleich Null - Schuld sind nur die anderen und die bösen Medien...)

  • Was mich ein wenig stört, ist die in den Medien zwischenzeitlich geläufige Formulierung "... soll besessen haben".


    Liege ich richtig mit den Annahmen:


    1. Das Material, welches bei Edathy gefunden wurde, ist (noch) keine Pornografie und
    2. die tatsächlich pornografischen Medien, die er "besessen haben soll", wurden nicht gefunden?


    Aus der (zum Teil widersprüchlichen) Medienberichterstattung werde ich nicht ganz schlau. :confused:



    Edit:
    Nicht, dass diese Angelegenheit endet wie die Causa Wulff ... das wäre der Öffentlichkeit dann kaum noch zu vermitteln.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Was mich ein wenig stört, ist die in den Medien zwischenzeitlich geläufige Formulierung "... soll besessen haben".


    Liege ich richtig mit den Annahmen:


    1. Das Material, welches bei Edathy gefunden wurde, ist (noch) keine Pornografie und
    (...)


    Ich sehe das einfach als Konjunktiv. Es wird von der Möglichkeit berichtet. Es wird gesagt, daß jemand behauptet, daß er dieses und jenes besessen habe. Das ist eine ganz normale Formulierung eines Prozeßberichterstatters vor dem Ereignis. Damit wird die Beschuldigung referiert -- jedoch wird die Anschuldigung nicht als wahr präsentiert.


    Natürlich könnte man auch schreiben:
    a) "Laut Anklage besaß Herr E. kinderpornografisches Material."
    b) "Die Anklage wirft E. vor, kinderpornigrafisches Material besessen zu haben."
    c) "Die Staatsanwaltschaft behauptet in der Anklageschrift, daß E. kinderpornografisches Material besaß."


    Die obige Formulierung ist näher angelehnt an die Alltagssprache, an die Umgangssprache der Deutschen. Sie ist weniger exakt. Dafür ist sie kürzer. Und sie ist dem flüchtigen Leser (dem unaufmerksamen Zuhörer) verständlicher.


    Außerdem ist allein aus der vorgelegten Anklage selbst ganz klar ersichtlich, daß es Kinderpornografie ist. Wäre dies unsicher, hätte es keine Anklage gegeben.


    Eine Anklage vor einem Gericht ist keine Show für die Presse.
    Sie steht für sich allein.

  • Wenn die Presse im Konjunktiv berichtet, schrillen bei mir die Alarmglocken. Sie übernimmt in der Regel die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Und beim Konjunktiv haben Staatsanwälte in der Schule meist gefehlt. :p


    Warten wir mal die inzwischen von Herrn Edathy anberaumte Pressekonferenz ab. Ich gehe davon aus, dass er sich zu den Vorwürfen äußern wird. Dann könnte Licht ins Dunkel kommen. Während die Staatsanwaltschaft Persönlichkeitsrechte zu respektieren hat, stünde es Herrn Edathy frei, aus dem Nähkästchen zu plaudern. Bisher sieht es nicht so aus, als wolle er mauern ... dann hätte er es auch gleich lassen können.


    Warten wir seine (hoffentlich) erhellenden Ausführungen ab.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Wenn die Presse im Konjunktiv berichtet, schrillen bei mir die Alarmglocken. Sie übernimmt in der Regel die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft.


    Wegen der Unschuldsvermutung muß nun einmal in der Möglichkeitsform berichtet werden. Der "mutmaßliche Täter", dem zur Last gelegt wird, das Gesetz gebrochen zu haben usw. usf. Daß das Gewicht der Nachricht dabei auf Anklagepunkten und behauptetem Tatgeschehen beruht, ist doch völlig normal. Der Staatsanwalt und der Pressesprecher des Gerichts werden immer die belastenden Punkte hervorheben. Das liegt nun mal in der Natur der Sache.


    Etwaige Zweifel oder entlastende Punkte werden sie nicht in den Vordergrund stellen. (Würde ich auch nicht!)


    Zumal der Schmutzian (ich halte ihn also für schuldig) genug Zeit hatte, Kinderpornografie zu löschen. Es werden alle nicht alle Delikte angeklagt werden können.

  • Die Unschuldsvermutung gilt nur im gerichtlichen (Beweis-)Verfahren. Nicht während der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen; deshalb wird immer in "alle Richtungen ermittelt". Das macht die Presse aus anderen, (Schadensersatz)Gründen.


    Warten wir einfach das Gerichtsverfahren ab. Im Zweifel sollte aber klar sein, das die StA nicht einfach "so" eine Anklage erhebt.

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  • Da heiß es einfach Abwarten unt Tee trinken. Bei diesem Fall ist soviel noch im Unklaren, man kann sich deshalb da auch noch kein abschließendes Urteil bilden. Die Unschuldsvermutung gilt auch für Edathy, genauso wie sie für jeden andern auch gilt bzw. gelten sollte. Bei Wulff hatte ich nicht den Eindruck daß man sich an dieses Prinzip gehalten hat. Der wurde schon im Voraus niedergemacht. Was dabei herauskam wissen wir jetzt, nämlich nichts.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Wulff selbst hatte vor seinem eigenen Skandal öfters anderen öffentlich den Rücktritt oder Parteiaustritt nahegelegt, z.T. bevor Ermittlungsverfahren abgeschlossen waren (Loveparade). Er wurde dann von der Presse eben auch mit anderen Handschuhen angepackt. What goes around comes around.

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