Der Uli Hoeneß Steuerprozess Thread

  • Ähm, Hoeness hatte die Selbstanzeige nicht selbst ausgefüllt, sondern mit Hilfe, wenn mich richtig erinnere. Wenn man(n) (Hoeness) natürlich nicht mit offenen Karten spielt, kann auch der beste Steuerberater der Welt nicht mehr helfen.


    BTW: Hoeness hätte auch deutlich zu viel schätzen können und müssen; es wäre dann nach der Prüfung der Selbstanzeige nichts weiter passiert, als dass er die überzahlten Steuern zurückerhalten hätte. Er zog es aber wider besseren Wissens vor, deutlich zu NIEDRIG anzusetzen. Und das ist eben strafbar bzw. nicht strafbefreiend...


    Ich wiederhole mich: Er hat nichts gelernt, zeigt keine Reue und wird zu gut behandelt, wenn man den Vergleich zu anderen Steuerbetrügern zieht.

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    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Er hat nichts gelernt, zeigt keine Reue und wird zu gut behandelt, wenn man den Vergleich zu anderen Steuerbetrügern zieht.


    Schön, dass du ihn so gut kennst und das beurteilen kannst. Grüß Uli recht herzlich von mir!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Ähm, Hoeness hatte die Selbstanzeige nicht selbst ausgefüllt, sondern mit Hilfe, wenn mich richtig erinnere. Wenn man(n) (Hoeness) natürlich nicht mit offenen Karten spielt, kann auch der beste Steuerberater der Welt nicht mehr helfen.


    BTW: Hoeness hätte auch deutlich zu viel schätzen können und müssen; es wäre dann nach der Prüfung der Selbstanzeige nichts weiter passiert, als dass er die überzahlten Steuern zurückerhalten hätte. Er zog es aber wider besseren Wissens vor, deutlich zu NIEDRIG anzusetzen. Und das ist eben strafbar bzw. nicht strafbefreiend...


    Ich wiederhole mich: Er hat nichts gelernt, zeigt keine Reue und wird zu gut behandelt, wenn man den Vergleich zu anderen Steuerbetrügern zieht.


    Das er die Selbstanzeige nicht selbst ausgefüllt hat wird wohl richtig sein. Ansonsten wird es aber so gewesen sein das Hoeneß bei den komplizierten Finanzkonstrukten selbst den Überblick verloren hatte und nicht mehr durchblickte. Da ist es dann schon vorprogrammiert das man eine korrekte Selbstanzeige nicht hinkriegt. Ich glaube nicht das er zu dem Zeitpunkt wo er sich zur Selbstanzeige entschlossen hatte noch tricksen wollte.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Was sind denn die angeblich so hohen Formalien und wie kommt es dann, dass es zig Leuten vor Hoeneß gelungen ist, diese problemlos einzuhalten? Ist es nicht vielmehr so, dass im Fall Hoeneß schlicht keine vollständige Offenlegung vorlag? ...


    Ich meinte auch nicht den Fall Hoeneß selbst, bei dem im Hinblick auf die Entwicklung des Verfahrens auch beim bestem Willen keine strafbefreiende Selbstanzeige mehr angenommen werden konnte.



    Ich bezog mich auf die "zig Leuten vor Hoeneß [..], diese problemlos einzuhalten". Dem ist nämlich nicht so - jedenfalls nicht problemlos.


    Selbst der Präsident des Bundesfinanzhofes kritisierte schon die bisher im Selbstanzeigeverfahren lauernden Fehlerquellen formaler Art.


    Zitat hieraus:
    "Nur wenn eine Selbstanzeige fehlerfrei sei, werde sie anerkannt, sagte Prof. Rudolf Mellinghoff im Interview mit der Rundschau des Bayerischen Fernsehens. Keinerlei Fehler zu machen sei bei einem komplexen Steuerfall jedoch 'außerordentlich schwierig', ..."


    Und weiter:
    "Nach Auffassung des Präsidenten des Bundesfinanzhofs lockt der Gesetzgeber den Steuerpflichtigen dazu, eine Selbstanzeige zu machen. 'Möglichweise läßt er sich hervorragend beraten und wenn er dann den kleinsten Fehler macht, dann ist er sozusagen in die Falle getappt, dann ist es eben so, dass die Selbstanzeige nicht wirksam ist und er strafbar ist.' Auf die Nachfrage, ob er Korrekturbedarf sehe, sagt der höchste deutsche Finanzrichter: 'Das ist eine politische Entscheidung. Wenn der Gesetzgeber aber eine Selbstanzeige zulässt, dann muss sie auch handhabbar und praktikabel sein'."


    In Anbetracht der Stellung des Aussagenden sind seine Ausführungen schon als recht harsche Kritik am Status quo anzusehen. Nicht nur der Ausdruck "Falle", in die der Steuerpflichtige nach Ansicht des Präsidenten tappen kann, deutet darauf hin. Aber schon allein die Andeutung des Gesetzgebers als Fallensteller, der Steuerpflichtige "lockt", spricht bereits Bände. Andere sehen den Weg zur Strafbefreiung als Minenfeld ... was den tatsächlichen Umständen wohl noch besser gerecht werden dürfte.



    Wäre ich Steuerberater, würde ich jedenfalls auf die (sicher lukrativen) Einnahmen aus Selbstanzeigeverfahren verzichten, weil mir u.a. das Haftungsrisiko unkalkulierbar scheint. Es geht nämlich um "hopp oder top" ... alles oder nichts. Mache ich als Steuerberater den kleinsten Fehler, hängt der Mandant am Fliegerfänger. Und weil niemand fehlerfrei ist: Nein danke!



    Edit zum Fall Hoeneß:
    Hier stellt sich m.E. die Frage, was die StA dem guten Uli ohne seine (zuletzt angeblich vollständige) Selbstanzeige hätte nachweisen können. Im Hinblick auf die Schwierigkeiten bei der Beweisermittlung hätten die Chancen vielleicht nicht schlecht gestanden, sich auf einen Deal mit einem hinterzogenen Betrag von knapp unter 1 Mio. Euro zu einigen und somit eine Haftstrafe noch abzuwenden.


    Wirklich "attraktiv" war die Möglichkeit der Selbstanzeige für ihn sicher nicht - eher im Gegenteil.

  • Steuerbetrüger sollten lieber dankbar sein, dass die strafbefreiende Selbstanzeige überhaupt gibt. Welche andere Straftat kann das schon von sich behaupten?


    Und die StA wusste im Fall Hoeness schon sehr gut Bescheid. Da U-Haft keine Problem war, hätte die StA auch noch deutlich länger forschen können, auch unter Zuhilfenahme der Schweizer Behörden und Banken.


    Nach deutlicher längerer Zeit wären auch deutlich höhere Summen herausgekommen; deshalb des Einlenken von H. bei Gericht. Um genau das vermeiden.


    flashhawk:


    Ich muss ihn nicht kennen. Es reicht, was berichtet wird und wie die Urteilsbegründung ausfiel. Es reicht auch, dass die Staatskanzlei Bayern (München) den Orden zurück haben will. Nämlich genau aus dem Grund, das Herr H. eben die beschriebenen Eigenschaften nicht hat. 1+1.

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  • Frank aus wedau


    Ich habe seinerzeit das Gespräch mit Prof. Mellinghoff im Bayerischen Fernsehen auch gesehen. Er hat schon recht mit seiner Kritik.Bei komplexen Steuerfällen ist es schwierig eine fehlerfreie Selbstanzeige abzugeben. Dies läßt sich nicht bestreiten. Ist doch klar, geht es z.b. nur um reines Sparguthaben ist es ziemlich leicht eine fehlerfreie Selbstanzeige abzugeben.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Steuerbetrüger sollten lieber dankbar sein, dass die strafbefreiende Selbstanzeige überhaupt gibt. Welche andere Straftat kann das schon von sich behaupten?
    ...


    Vor dem Hintergrund einer


    1. überhaupt noch gar nicht entdeckten Tat (die möglicherweise bis zur Verjährung unentdeckt bliebe) und
    2. der vollen Wiedergutmachung des angerichteten Schadens (sogar mit Zuschlag)


    habe ich gegen die strafbefreiende Wirkung wenig Bedenken.


    Zu vergleichen wäre das etwa mit dem Sachverhalt, dass jemand zu Dir kommt, Dir 125 € übergibt und den Diebstahl eines 100,-€-Scheins aus Deinem Portemonnaie zugesteht, den Du nie nicht vermisst hattest.


    Ohne Strafbefreiung gäbe es für den Täter doch überhaupt keinen Anreiz, so zu verfahren. Die Aussicht, für die vollständige Rückabwicklung einer nicht entdeckten Tat auch noch eine empfindliche Strafe kassieren zu müssen, dürfte auch den letzten reumütigen Täter von einer solchen Verfahrensweise abhalten.


    Und mit der Steuerhinterziehung dürfen wir natürlich nur Straftaten vergleichen, die ebenfalls vollständig (und auch ein wenig darüber hinaus) wieder gut zu machen sind.

  • Timba69
    Für mich stellt sich die Frage ob Hoeneß einer Aufforderung der bayerischen Staatskanzlei den Verdienstorden zurückzugeben überhaupt zwingend nachkommen muss? Hätte er das Ansinnen ablehnen können? Gibt es da eine gesetzliche Regelung?

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  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Bei komplexen Steuerfällen ist es schwierig eine fehlerfreie Selbstanzeige abzugeben. Dies läßt sich nicht bestreiten. Ist doch klar, geht es z.b. nur um reines Sparguthaben ist es ziemlich leicht eine fehlerfreie Selbstanzeige abzugeben.

    Ob sich etwas bestreiten ließe oder nicht, das ließe sich nur über einen Streit klären. <-;< Wer komplex anlegt, der kümmert sich ja sowieso auch um die Komplexität seiner Anlage und führt entsprechend Buch. Und mit Fehlerfreiheit ist ja nicht der letzte Cent gemeint, sondern Vollständigkeit und vielleicht noch die Größenordnung. Es dreht einem ja niemand einen Strick draus, wenn man sagt, daß man möglicherweise 100 Millionen hinterzogen hat und am Ende sind es "nur" 30 Millionen. Im konkreten Fall schien es ja eher so, daß selbst noch bei der Selbstanzeige vermeintlich "sichere" Nichtversteuerungen verheimlicht wurden. Aber das alles ist ja sowieso inzwischen verhandelt und beurteilt. Daß er so frühzeitig so umfängliche Hafterleichterungen bekommt und sich nach wie vor für was besseres oder gar ein Opfer hält, das passt eben nicht zusammen.

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