Ähm, Hoeness hatte die Selbstanzeige nicht selbst ausgefüllt, sondern mit Hilfe, wenn mich richtig erinnere. Wenn man(n) (Hoeness) natürlich nicht mit offenen Karten spielt, kann auch der beste Steuerberater der Welt nicht mehr helfen.
BTW: Hoeness hätte auch deutlich zu viel schätzen können und müssen; es wäre dann nach der Prüfung der Selbstanzeige nichts weiter passiert, als dass er die überzahlten Steuern zurückerhalten hätte. Er zog es aber wider besseren Wissens vor, deutlich zu NIEDRIG anzusetzen. Und das ist eben strafbar bzw. nicht strafbefreiend...
Ich wiederhole mich: Er hat nichts gelernt, zeigt keine Reue und wird zu gut behandelt, wenn man den Vergleich zu anderen Steuerbetrügern zieht.