Brauche mal rechtlichen Rat: Zahlungserinnerung - komisches Vorgehen einer Firma!

  • Hallo,


    Meine Schwester bestellt öfter mal etwas bei Yves Rocher, wenn es dort Aktionen ohne Versandkosten gibt.


    Nun kommt heute eine "ZAHLUNGSERINNUNG" (genauso geschrieben ;)) ins Haus.
    Unten dran hängt ein ausgefüllter Überweisungsträger, der nur noch unterschrieben werden muss.
    Geschrieben wird von einer Rechnung vom Januar 2003.
    Die Mahnstufe ist 0.


    Da meine Schwester aber ihre Rechnungen alle umgehend bezahlt hat, ist sie sich keiner Schuld bewußt.


    Ich habe dann oben links einen Text entdeckt:


    "Wichtiger Hinweis:


    Ihre Zahlungen wurden bis einschließlich 03.05.2003 berücksichtigt. Haben sie alle anfälligen Rechnungen bereits bezahlt, betrachten sie dieses Schreiben als gegenstandslos."



    Wie soll man das Ganze nun verstehen?
    Verschicken die einfach Schreiben und hoffen, dass jemand einfach so bezahlt?
    Oder bezieht sich diese Aussage auf den Zwischenraum zwischen 03.05. und Ankommen des Briefes, also falls jemand dann am 04.05. eingefallen ist, dass er noch etwas zu überweisen hat, der Brief aber erst am 08.05 angekommen ist.


    Kann mich da einer aufklären?! :)



    Chris

  • das heißt nur, dass alle Zahlungen die deine Schwester geleistet hat und bis 03.05 eingegangen sind berücksichtigt wurden. Wenn deine Schwester erst später überwiesen hat, dann ist das noch nicht berücksichtigt worden und du hast eben die Zahlungserinnerung bekommen.


    Schreib einfach hin´, dass du bezahlt hast, gib das Datum an und dann sollte sich das aufklären. Sowas kommt schon mal vor

    Viele Grüße
    Martin

  • Re: Brauche mal rechtlichen Rat: Zahlungserinnerung - komisches Vorgehen einer Firma!


    Zitat

    Original geschrieben von me too.
    Ihre Zahlungen wurden bis einschließlich 03.05.2003 berücksichtigt. Haben sie alle anfälligen Rechnungen bereits bezahlt, betrachten sie dieses Schreiben als gegenstandslos."


    Das bedeutet, daß die Jungs am 03.5.2003 Kassensturz gemacht haben und alle offenen Beträge angemahnt haben.


    So nun ist das Schreiben raus. Hast Du aber am 10.05.03 überwiesen, weils Dir aufgefallen ist, kannst Du den Wisch in den Müll werfen.


    Mahnstufe = 0 -> also fallen keine Mahngebühren an.


    EDIT: Klar. Wieder mal nur 2ter beim antworten.:rolleyes: :D

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

  • Re: Brauche mal rechtlichen Rat: Zahlungserinnerung - komisches Vorgehen einer Firma!



    das ist damit eigentlich immer gemeint!


    ich würde sagen: einfach mal auszüge kontrollieren! ;)


    grüße aus bonn

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
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  • Hey,


    also wenn deine Schwester umgehend alle Rechnungen bezahlt hat, und diese Rechnung von Januar datiert ist, dann würd ich dir auch
    die Überprüfung der Kontoauszüge ans Herz legen...


    Kann ja sein, daß etwas bei der UE ned gestimmt hat und der Betrag zurück kam...


    schönen Abend noch
    suga

  • Hallo,


    Vielen Dank für Eure Antworten.
    Ich werde das Ganze mal meiner Schwester erzählen.
    Vielleicht hat sie´s einfach vergessen und ist aber im Kopf davon ausgegangen, dass sie es beglichen hatte.



    Wie gesagt: Danke nochmal! :)



    Chris

  • Wie zahlt sie denn? Per Lastschrift? Per Überweisung? Kreditkarte? ...?
    Sie soll mal alle Kontoauszüge checken. Vielleicht war das Konto mal nicht gedeckt bei Lastschrift oder sie hat einen Zahlendreher bei Überweisung etc.pp..

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Nur Männer ohne Kosmetik-Bedarf hier, was?! ;)


    Also, bei Yves Rocher ist es so, dass sie damit in Ihren Bestell-Angebots-Schreiben damit werben, dass man eine Zahlpause von 3 Monaten hat, d.h. ein Zahlungsziel von eben 3 Monaten. Ich finde sowas ja immer recht prima, weils für mich natürlich ein Zinsvorteil ist.


    Habe jetzt schon richtig lange nix mehr bei Yves Rocher bestellt, aber ich denke die schicken an ihre Kunden solche Zahlungserinnerungen raus, damit die das Überweisen innerhalb dieser Zahlungsfrist nicht vergessen! Also ich finde das echt prima, denn ansonsten vergess ichs wirklich noch zu zahlen und darf Mahngebühren berappen!


    Sehs als reine Nettigkeit, meine Mom und ich, wir sind seit 10 Jahren Kunden dort und haben noch nie Unnette oder gar schlechte Erfahrungen mit denen gemacht. Ich glaub, man muss nicht mal ne Mahngebür bezahlen (aus reiner Schusselikeit schon passiert, bin ansonsten eine echt fixe Zahlerin, genauso wie meine Mom).


    Den Satz haben die mit drauf geschrieben, damit die Kunden wissen "Aha, wenn ich schon bezahlt hab, kann ich das Schreiben als gegenstandslos betrachten!"


    Hoffe, ich konnte helfen.


    LG,
    Christina

  • die zahlungserinnerung ist eine Mahnung! Die erste Mahnug muss IMMER kostenlos sein. Und Firmen die Mahnungen verschicken bevor eine Forderung fällig ist kenne ich nicht

    Viele Grüße
    Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    die zahlungserinnerung ist eine Mahnung! Die erste Mahnug muss IMMER kostenlos sein. Und Firmen die Mahnungen verschicken bevor eine Forderung fällig ist kenne ich nicht


    Aber solche, die Rechnung und Mahnung gleichzeitig versenden, gibt es schon. :flop:


    Gruß


    Pitter

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