Kündigung befristeter Arbeitsvertrag

  • Hallo zusammen,


    ich hatte gestern im Verwandtenkreis folgende Diskussion:


    Der Schwager arbeitet seit 01.03.14 bei einer neuen Firma mit einem befristeten Vertrag bis 28.02.15.


    6 Monate Probezeit (bis 31.08) sind ebenfalls vereinbart. Jetzt gefällt dem Schwager die Stelle nicht und er könnte nächste Woche einen Vertrag bei einer anderen Firma zum 01.10 abschließen. Er ist sich aber nicht sicher ob er überhaupt innerhalb der Befristung zum 30.09 kündigen kann. Folgendes Steht dazu im Vertrag:


    -Das Arbeitsverhältnis ist zunächst bis zum Ablauf des 28.02.15 befristet (allgemeine Befristung)und endet ohne Kündigung zu diesem Zeitpunkt, wenn eine Fortsetzung nicht spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Frist vereinbart wird.


    - Ferner ist das Arbeitsverhältnis vom 01.03.15 bis 31.08.15 gesondert befristet(Probezeitbefristung) und endet zu diesem Zeitpunkt, wenn eine Fortsetzung nicht spätestens 2 Wochen vor Ablauf vereinbart wird.


    - Innerhalb dieser Befristungen kann beidseitig mit Monatsfrist zum Monatsschluss gekündigt werden.


    Die Firma hat ihm bereits vor einigen Wochen ein Schreiben zukommen lassen, das die Probezeit bestanden ist, dies als Anmerkung meinerseits.



    Für mich liegt der Fall klar, das er JEDERZEIT innerhalb der Jahresbefristung mit Monatsfrist kündigen kann. Er hat aber Angst das die Kündigung nur innerhalb der Probezeit möglich war/ist.



    Kennt sich hier jemand (vielleicht berufsbeding) g mit der Materie aus und kann was dazu sagen ?


    Dank vorab.


    Gruß hoechsterbomber


    en

  • Er kann ganz normal zum 30.09.2014 seinen Arbeitsvertrag kündigen.

    "Wenn du sie nicht überzeugen kannst, verwirr sie!" - Garfield

  • Re: Kündigung befristeter Arbeitsvertrag


    Zitat

    Original geschrieben von hoechsterbomber
    - Innerhalb dieser Befristungen kann beidseitig mit Monatsfrist zum Monatsschluss gekündigt werden.


    das ist wohl eindeutig der plural. warum sollte das dann nur für eine der beiden befristungen gelten?

  • Wieso solle er zum 30.09. kündigen, wenn er zum 1.10.2014 woanders anfangen will? Dann sollte er doch schon zum 31.08.2014 kündigen bzw. den 29.08, weil das ein Freitag ist.


    Schließlich besteht eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende. Egal ob er nun am 1.8. - 15.08. oder 30.08.2014 kündigt, endet tut der Arbeitsvertrag mit Ablauf des 30.09.2014.

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  • "Kündigen zum [Datum]" bedeutet, dass mit Ablauf des Datums das Vertragsverhältnis beendet wird. Dass die Kündigungsfrist beachtet werden muss, ist ja klar.

  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Wieso solle er zum 30.09. kündigen, wenn er zum 1.10.2014 woanders anfangen will? Dann sollte er doch schon zum 31.08.2014 kündigen bzw. den 29.08, weil das ein Freitag ist.


    Schließlich besteht eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende. Egal ob er nun zum 1.8. - 15.08. oder 30.08.2014 kündigt, endet tut der Arbeitsvertrag mit Ablauf des 30.09.2014.


    Er muss spätestens am 31.8. zum 30.9. kündigen....

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


    Der teuro ist tot, es lebe die neue alte DM. Wetten auf 10-jahres-sicht werden angenommen (gibt's da eigentlich internet-wettanbieter für?).

  • Was hier ggf. bedacht werden sollte:
    Der 31.8. ist hier der letzte Tag der Probezeit. Der AG bzw. AN hat hier noch die Möglichkeit mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen. Sollte es dem AG also sauer aufstoßen könnte das Arbeitsverhältnis bereits vor dem 30.9. vorbei sein.


    Je nach finanzieller Situation sollte dies entsprechend mit eingeplant werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Servior
    Was hier ggf. bedacht werden sollte:
    Der 31.8. ist hier der letzte Tag der Probezeit. Der AG bzw. AN hat hier noch die Möglichkeit mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen. Sollte es dem AG also sauer aufstoßen könnte das Arbeitsverhältnis bereits vor dem 30.9. vorbei sein.


    Je nach finanzieller Situation sollte dies entsprechend mit eingeplant werden.


    Gut gemeint :top: , aber leider falsch -- siehe eröffnungspost.

    vielen dank für alle hilfreichen antworten


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