Vertrag untergejubelt - was tun?

  • Hallo zusammen,


    ein Freund von mir war eben in einem Vodafone Shop. Dort hat er einen Handyvertrag abgeschlossen. Die Mitarbeiterin hat ihm gesagt, dass es einen Datentarif kostenlos dazu geben würde. Da er im Laden digital unterschreiben musste, konnte er erst nachhinein die Vertragsunterlagen in Ruhe studieren. Dort hat er dann festgestellt, dass der zweite Vertrag 25 € im Monat kosten soll.


    Ganz offensichtlich hat man durch bewusste Tricks im hier einen Vertrag untergejubelt. Wie soll er nun am besten vorgehen?


    Schöne Grüße


    Simon

  • Ohne mich jetzt intensiv mit der BGB-Materie auseinandergesetzt zu haben, würde ich umgehend jeweils per Übergabe-Einschreiben (Auslieferungsbeleg dann auf der Seite der Post ausdrucken) oder Einschreiben-Rückschein (also auf jeden Fall schriftlich!) gegenüber dem Handyshop und Vodafone die Umstände des Vertragsabschlusses darlegen und die Vertragsanfechtung wegen ärglistiger Täuschung (§ 123 BGB) erklären. Weitere rechtliche Schritte bleiben zu überlegen...
    Da es in der heutigen Zeit nichts geschenkt gibt, hätte der Kollege natürlich hellhörig werden sollen, als ihm ein Datentarif kostenlos angeboten wurde.

    Vodafone Smart L+
    Mein Base & Genion S Card (jeweils GGfrei)

  • Und unbedingt daraus lernen:


    Man sollte nie selbst in einen Shop gehen, bei Abschlüssen dort hat man nämlich kein Widerrufsrecht und kann sich die Sachen nicht mal gescheit durchlesen.


    Online-Abschlüsse sind viel entspannter, man liest in aller Ruhe 13,7 Seiten Kleingedrucktes und klickt dann erst auf Bestellen. Man kann sich Screenshots anfertigen zum Beweis. Außerdem hat man ein Widerrufsrecht, wenn doch irgendwas schiefgehen sollte.


    Gruß
    Lisa

  • Grundsätzlich gilt: Wer etwas unterschreibt, sollte es auch lesen. Der Vertrag ist zunächst rechtsgültig.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Grundsätzlich gilt: Wer etwas unterschreibt, sollte es auch lesen. Der Vertrag ist zunächst rechtsgültig.


    Das sehe ich in dem Fall anders. Mein Freund wurde bewusst getäuscht: angeblich konnte die Mitarbeiterin den Vertrag Vertrag am Bildschirm nicht runterscrollen, er hat durch seine Unterschrift quasi eine Blankounterschrift geleistet.


    Den zweiten Vertrag wollte er nicht und entspricht nicht seiner Willenserklärung.

  • Zitat

    Original geschrieben von Simon21
    Das sehe ich in dem Fall anders. Mein Freund wurde bewusst getäuscht: angeblich konnte die Mitarbeiterin den Vertrag Vertrag am Bildschirm nicht runterscrollen, er hat durch seine Unterschrift quasi eine Blankounterschrift geleistet.


    Den zweiten Vertrag wollte er nicht und entspricht nicht seiner Willenserklärung.


    Wer ist denn bitte so naiv?
    Käme der auch auf die Idee mir einfach mal ein paar Blankounterschriften zu schicken?


    Hab von Jura kaum Ahnung, aber mehr Willen als eine Unterschrift unter einem Vertrag kann man ja kaum zeigen, oder? Gerade wenn man auch noch in den Shop gegangen ist dafür.


    Und spätestens wenn die zweite Unterschrift fällig wird, würde ich mal nachhaken. Oder muß man bei VF für zwei Verträge nicht zweimal unterschreiben?

  • Zitat

    Original geschrieben von xpop
    Wer ist denn bitte so naiv?
    Käme der auch auf die Idee mir einfach mal ein paar Blankounterschriften zu schicken?


    Hab von Jura kaum Ahnung, aber mehr Willen als eine Unterschrift unter einem Vertrag kann man ja kaum zeigen, oder? Gerade wenn man auch noch in den Shop gegangen ist dafür...


    Mein Freund kommt aus einem anderen Kulturkreis, dort hat das gesprochene einen hohen Stellenwert. Er ging davon aus, dass einfach nur das schriftlich fixiert wird, was zuvor besprochen wurde. Ehrlich gesagt profitiert Vodafone auch von seinem Ruf, bei einem Unternehmen solch einer Größe kann man sich so ein dubioses Geschäftsgebaren
    kaum vorstellen.

  • Also so wie ich das sehe hätten wir prinzipiell verschiedene Möglichkeiten, den Vertrag anzufechten und damit die Nichtigkeit von Beginn an zu bewirken:


    §119 I BGB: Erklärungs- bzw. Inhaltsirrtum
    §123 I BGB: Anfechtbarkeit wg. Täuschung: "Wer zur Abgabe einer WE durch arglistige Täuschung [...] bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten."


    Ganz wichtig: Wenn nach §119 I BGB vorgegangen werden soll, muss die Anfechtung unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) durch den Berechtigten erfolgen! Bei §123 gilt die Jahresfrist.


    Beide Paragraphen führen dann über §142 I zu folgendem Ergebnis: "Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen".


    Mit diesen Infos würde ich jetzt einfach mal mit deinem Bekannten den Shop aufsuchen und mit dem Personal sprechen - ggf. das Ganze auch direkt schriftlich vorbereiten. Wenn Rechtsunterstützung in Form eines Anwalts in Anspruch genommen werden kann - unbedingt machen. Der wird ein Schreiben mit ähnlichem Inhalt aufsetzen - nur dass das dann von 'nem Anwalt wohl einen etwas anderen Stellenwert hat ;)

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