Hafptlichtschaden Smartphone - Einsenden mit großem Aufwand verbunden

  • Hi,


    das Handy (Galaxy S5 black, neuwertig, simlockfrei) meiner Freundin wurde von einer Bekannten von einer Kommode "gefegt" und ist dabei auf den Fliesenboden gefallen --> Displayglas gesplittert. Soweit funktioniert das Gerät noch, aber eben "Spinnennetzoptik".


    Bekannte hat ihrer PHV den Schaden gemeldet. Schadenshergang wurde geschildert, Fotos vom Handy vorglelegt ebenso wie Kaufnachweis.


    Nun hat meine Freundin einen Brief eines Dienstleisters der PHV erhalten. Tenor: Meine Freundin sei verpflichtet, das Handy einzuschicken, damit der Schaden überprüft werden kann.


    Sie hat nichts zu verbergen, allerdings ist das Einsenden m.E. mit unzumutbarem Aufwand verbunden. So müssten zunächst alle persönlichen Daten gelöscht werden (verständlich, dass niemand sein eingerichtetes und mit allen möglichen sensiblen Daten bestücktes Smartphone aus der Hand gibt und einem Dritten zur Untersuchung überlässt). Mangels Android-Ersatzgerät können die Daten wohl auch nicht vollständig gesichert werden. Ferner soll die Prüfung nach Berichten im Netz bei diesem Dienstleister bis zu 3 Wochen dauern. Es ist kein Smartphone als Ersatzgerät vorhanden. Nur alte GSM-Krücken (nur Telefonie / SMS).


    Habt ihr Erfahrungen, wie dieses Problem gelöst werden kann? Es kann gerne ein Sachverständiger kommen und sich das S5 anschauen bzw. würde es in räumlich naher Entfernung auch dorthin gebracht, wenn es unter Beisein meiner Freundin in Augenschein genommen werden kann.


    Wir würden dies der Versicherung schildern und die Begutachtung vor Ort anbieten. Der Geschädigte hat sicherlich die Pflicht, Haftungsausfüllung und -umfang nachzuweisen. Ich bin jedoch der Meinung, dass keine Verpflichtung besteht, das Handy auch einzuschicken.

  • Re: Hafptlichtschaden Smartphone - Einsenden mit großem Aufwand verbunden


    Zitat

    Original geschrieben von gido_gtupid
    Nun hat meine Freundin einen Brief eines Dienstleisters der PHV erhalten. Tenor: Meine Freundin sei verpflichtet, das Handy einzuschicken, damit der Schaden überprüft werden kann.


    Sie hat nichts zu verbergen, allerdings ist das Einsenden m.E. mit unzumutbarem Aufwand verbunden.

    Das sehe ich nicht so.

    Zitat

    Original geschrieben von gido_gtupid sensiblen Daten bestücktes Smartphone aus der Hand gibt und einem Dritten zur Untersuchung überlässt).

    Oha, welch so sensible Daten speichert man denn auf einem Handy, welches jederzeit verloren werden kann.
    Wenn das Display komplett kaputt wäre hättest du auch keine Möglichkeit die Daten zu löschen.


    Sicher das Handy mit einem Code und schalte es aus. Dann kommt der neugierige Gutachter nicht so einfach an deine Daten. :D

    Zitat

    Original geschrieben von gido_gtupid Ich bin jedoch der Meinung, dass keine Verpflichtung besteht, das Handy auch einzuschicken.


    Es besteht auch kein Verpflichtung zur Regulierung. Du oder besser deine Freundin hast schon eine Mitwirkunspflicht.

  • Nun, dann wird die Versicherung die Regulierung ablehnen. Das Handy wird einfach zu einem Sachverständigen gesandt werden, der Fall und Bruchtests in seiner Werkstatt/Büro vornehmen wird, um einen möglichen Versicherungsbetrug auszuschließen.


    Das ist tatsächlich das gute Recht der Versicherungen, Stichwort: Mitwirkungspflicht, denn nirgendwo wird leider so viel ausgenutzt, wie bei der PHV.


    Die Versicherung will dir bislang bestimmt nichts unterstellen, aber eine Weigerung sieht im Auge des Sachbearbeiters immer merkwürdig aus.


    Und die vollständige Sicherung ist bei Android eh nicht möglich. Das was gesichert werden kann, geht auch mit einem PC/MAC und einem USB-Kabel.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Mir hat ein Versicherungsvertreter mal gesagt, dass ca. 90% derartiger angemeldeter Schäden Versicherungsbetrug sind: Der Smartphonebesitzer hat sein Gerät runtergeschmissen, und ein Bekannter mit PHV springt ein und sagt, dass er Schuld hat.


    Als nächste Frage kommt die nach der Sorgfaltspflicht: Niemand mit Sorgfalt läßt ein 400€ teures Gerät mit so supertoll wichtigen Daten so offen unsicher rumliegen.


    Berücksichtige das bitte...

  • Re: Re: Hafptlichtschaden Smartphone - Einsenden mit großem Aufwand verbunden


    Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Oha, welch so sensible Daten speichert man denn auf einem Handy, welches jederzeit verloren werden kann.
    Wenn das Display komplett kaputt wäre hättest du auch keine Möglichkeit die Daten zu löschen.


    Mmh, bedarf das wirklich einer Erläuterung? Fotos, SMS, Whatsapp, Browserdaten (gespeicherte Passwörter, Verlauf). Du willst vermutlich auch nicht, dass ein Dritter dein Smartphine in die Hände bekommt, wenn es nicht sein muss.


    Ein Verlust / Diebstahl ist ein unfreiwilliges Ereignis. Das Einsenden zwecks Schadensregulierung nicht.


    Zitat


    Sicher das Handy mit einem Code und schalte es aus. Dann kommt der neugierige Gutachter nicht so einfach an deine Daten. :D


    Geht das bei Android zuverlässig? Über USB kommt man doch trotzdem an die Daten?


    Zitat


    Es besteht auch kein Verpflichtung zur Regulierung. Du oder besser deine Freundin hast schon eine Mitwirkunspflicht.


    Die Mitwirkungspflicht ist mir durchaus bewußt. Dieser wird meine Freundin auch gerne nachkommen. Nur richtet sich diese Pflicht nicht nach dem Gusto der PHV. So müssten wir uns vor allem auch nicht auf einen von der Versichrung gestellten Gutachter einlassen.


    Der Schaden kann ohne Weiteres vor Ort begutachtet werden, dafür stehen wir jederzeit zur Verfügung. Wie gesagt, es gibt nichts zu verbergen (außer den Daten auf dem Handy).

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Als nächste Frage kommt die nach der Sorgfaltspflicht: Niemand mit Sorgfalt läßt ein 400€ teures Gerät mit so supertoll wichtigen Daten so offen unsicher rumliegen.


    Berücksichtige das bitte...


    Was soll diese Überspitzung?


    Wo habe ich geschrieben, dass auf dem Gerät "supertoll" wichtige Daten vorhanden seien?
    Wo habe ich geschrieben, dass das Gerät "offen" oder "unsicher" rumlag?


    Wo legst du denn dein Smartphone zu Hause ab? Im Tresor?


    Ich halte es nicht für zielführend, hier über den Tatbestand des Betrugs zu diskutieren. Das Gerät kann wie bereits erwähnt intensivst begutachtet werden, gerne auch der "Unfallort". Nur soll das Gerät aus den genannten Gründen möglichst nicht eingeschickt werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von gido_gtupid Wo legst du denn dein Smartphone zu Hause ab? Im Tresor?


    Mein Smartphone steckt in meiner linken Hosentasche. Unterwegs und zu hause.


    Ich bin hier raus.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Mein Smartphone steckt in meiner linken Hosentasche. Unterwegs und zu hause.
    Ich bin hier raus.


    Gut, aber reiß das Ladekabel dabei nicht ab :D

  • Du solltest bei der Einsendung auch beachten, dass die Versicherung das Gerät behalten darf, sofern sie den Schaden ersetzt und das Gerät nicht repariert sondern ausgetauscht bzw. der Zeitwert erstattet wird.
    Also auf jeden fall die Daten sichern.


    Edit:
    für ein Smartphone wird kein Gutachter rauskommen, du wirst es einschicken müssen Stichwort "Schadenminderungspflicht" es sei denn du möchtest die Anfahrt des Gutachters bezahlen.

  • Zitat

    Original geschrieben von cyberman
    Du solltest bei der Einsendung auch beachten, dass die Versicherung das Gerät behalten darf, sofern sie den Schaden ersetzt und das Gerät nicht repariert sondern ausgetauscht bzw. der Zeitwert erstattet wird.
    Also auf jeden fall die Daten sichern.


    Danke für den Hinweis. Das ist uns klar und der nächste Punkt, der nervt. Bereits mit dem Fragebogen soll formularmäßig eine endgültige Entscheidung dahingehend getroffen werden, wie mit dem Gerät verfahren wird ohne aber die wichtigsten Parameter zu kennen (ermittelter Zeit- und Restwert).

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