Alle, die hier gerne die Zahlen der PKS zum Besten geben, um das eine, oder das andere zu beweisen, und scheinbar keine Ahnung haben, WAS genau, da WIE gezählt wird (z.B. nicht jede Straftat einzeln, wenn es der gleiche Tatverdächtige im selben Delikt mehrfach erfasst ist), sollte sich mal diesen Link ansehen:
Hier:
http://www.zeit.de/gesellschaf…aerungsquote-aussagekraft
erklärt Herr Fischer allen (hier) nicht Eingeweihten verständlich, was sich dahinter verbirgt.
Ich nehme das Fazit für hier mal vorweg: Keine von beiden Seiten kann mit der PKS irgendetwas beweisen.
Dazu bräuchtet ihr die Strafverfolgungsstatistik, die hier kaum einer hat und nicht veröffentlichen wird. Bei Bedarf kann man(n) sie sich im Justizministerium anfordern.
Mit der PKS; das geht nur vor Ort, in einem begrenzten Gebiet. So wie hier: