ZitatDahingehend gibt es dann vermutlich Probleme mit Art. 16 GG und Art. 15 AEMR.
Ok, wäre es nicht möglich deutschen Syrienkämpfern oder ausgebildeten Jemen Terroristen mit deutscher Pappe, diese zu entziehen? Wenn sie doch nachweißlich Terrorausbildung oder für fremde Armeen gekämpft haben, diese wieder dorthin abzuschieben oder erst gar nicht einreisen zu lassen.