Rücktritt vom KFZ-Kauf wg. unbehobenem Sachmangel

  • Hallo,


    ich versuche mich kurz zu fassen. Ich habe im Juni 2014 einen Gebrauchtwagen bei einem VW-Autohaus gekauft. Bei der (sehr langen) Probefahrt habe ich zahlreiche Tests nach mobile.de Empfehlungen gemacht (Kupplungstest, ABS, ESP ... alles eben) und bin auf keinerlei Fehler gestoßen. Kaum war das Fahrzeug gekauft, trat das Problem auf, dass er aus dem stehenden Zustand heraus öfters kein Gas annehmen wollte. Kam natürlich in der Innenstadt an einer großen Kreuzung besonders gut. Ich konnte dies beheben, indem ich hektisch mehrmals die Kupplung trat. Irgendwann reagierte das Auto dann und ich konnte weiterfahren bis ich wieder anhalten musste und sich das Problem wiederholte. Ich habe das Auto sodann im Rahmen der Garantie / Gewährleistung zur Reparatur dem VW-Autohaus abgegeben. Es lag offenbar an einem Geber für den Differenzdrucksensor. Das Problem tritt seitdem nicht mehr auf.


    Seit exakt dem Tag der Abholung tritt jedoch ein anderes Problem auf. Fahre ich zB auf der Autobahn im 6. Gang zwischen 1.500 - 2.000 U/PM, so tritt öfters das Problem auf, dass das Fahrzeug nicht richtig Gas annehmen will. Es ist aber nicht so "krass" wie anfangs beschrieben, wo er gar kein Gas mehr angenommen hat. Vielmehr stellt es sich wie ein "mieser Arbeitstag" dar. Man macht seine Arbeit, aber man macht sie nicht gut, weil man keinen Bock hat. Also eine sehr widerwillige Gas-Annahme. Das Problem ist vom Gang unabhängig, tritt also zB in der Innenstadt im 2. Gang genauso auf wie auf der Autobahn im 6., dabei aber stets im genannten Drehzahlbereich. Das Fahrzeug "röhrt" dabei sehr stark, in der Innenstadt ist mir dabei auch aufgefallen, dass sich mehrmals Leute nach mir umgedreht haben, es scheint also schon laut zu sein (an der Schönheit des Autos wirds nicht gelegen haben ;) ). Initial ist dabei meist ein kurzer sanfter Ruckler zu spüren, dann tritt das Problem meist für 10-15km auf und verabschiedet sich dann ebenfalls wieder mit dem erwähnten sanften Ruck. Danach nimmt das Auto wieder ganz normal Gas an. Ich habe das Auto mit dem Problem zum Autohaus gebracht, wo man "natürlich" nichts gefunden hat, obwohl ich das Problem haarklein beschrieben habe.


    Ich werde das Auto heute Vormittag erneut zur Reparatur abgeben und auch die KM-Stände, wo das Problem auftrat, auflisten, in der Hoffnung, dass sich endlich was tut. Seit Weihnachten 2014 greift nun auch (da dort die ersten 6 Monate nach Kauf abgelaufen sind) die Beweislastumkehr, sodass ich beweisen muss, dass das Problem bereits beim Kauf bestand. Ich denke, dass dies aufgrund der vorangegangenen Termine kein Problem sein sollte. Was meint ihr?


    Ein paar weitere Fragen noch:


    - Handelt es sich eurer Meinung nach bei dem heutigen Abgabetermin um den 2. Reparaturversuch der Problematik oder um den 3. ? Kann ich dann vom Kaufvertrag zurücktreten?


    - Das Auto wurde zu ca. 50% bar angezahlt. Die restliche Summe finanziere ich in monatlichen Raten über die VW Bank ab, wo auch der KFZ-Brief hinterlegt ist. Angenommen ich trete vom Kaufvertrag zurück, wer zahlt dann wem was zurück? Mir ist bewusst, dass das VW-Autohaus mir wohl die bereits gefahrenen Kilometer in Rechnung stellen wird. Ich blicke da leider nicht mehr ganz durch.


    Vielen Dank für eure Hilfe.
    LP

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  • Re: Rücktritt vom KFZ-Kauf wg. unbehobenem Sachmangel


    Zitat

    Original geschrieben von LazyPanda
    - Handelt es sich eurer Meinung nach bei dem heutigen Abgabetermin um den 2. Reparaturversuch der Problematik oder um den 3. ? Kann ich dann vom Kaufvertrag zurücktreten?

    Also wenn ich richtig gezählt habe, dann gibst du den Wagen jetzt zum zweiten Mal ab.


    Des weiteren solltest du dich einmal informieren, ob und welche Garantie (nicht gesetzliche Gewährleistung!) VW dir bei diesem Gebrauchtwagenkauf gibt. Ich kenne das von anderen Unternehmen, da bekommst du z.B. das Recht, den Wagen innerhalb einer bestimmten Frist uneingeschränkt zurückgeben zu können.


    Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung gilt die Nacherfüllung (also die Beseitigung des Mangels) als gescheitert, wenn der Mangel durch die zweite Reparatur nicht beseitigt werden konnte.


    Sprich: Wenn der Wagen nach dem Termin jetzt immer noch nicht funktioniert, dann hast du das Recht auf Rückabwicklung.


    Kommt es schließlich zur Rückabwicklung, dann muss das Autohaus auch den Kreditvertrag rückabwickeln und dir auf deinen bereits gezahlten Betrag sogar Zinsen zahlen.
    Umgekehrt können sie einen Wertersatz für die Nutzung verlangen. Da gibt es Berechnungsformeln, aber am Ende muss es ein Gericht entscheiden.

  • Ein Bekannter hat bereits zum 2. Mal einen beim VAG-Händler gebraucht gekauften VW wandeln müssen, weil die Werkstatt die Probleme nicht in den Griff bekommen hat. Das war 2x ein langwieriger, steiniger Weg, den er ohne Unterstützung eines Rechtsanwalts nicht geschafft hätte.


    Deshalb auch mein dringender Rat: RA einschalten, der weiß was zu dokumentieren und zu schreiben ist, und wie mit den Antworten des Händlers umzugehen ist. Generelle Aussagen wie "3 Reparaturversuche, dann weg" o.ä. helfen m.E. nicht weiter, es muss der jeweilige Einzelfall betrachtet werden.


    Ich meine mich zu erinnern, dass mein Bekannter zumindest in einem Fall beweispflichtig war, dass überhaupt ein Mangel vorliegt. D.h. er musste einen externen Gutachter einschalten und den zunächst vorfinanzieren.


    Spass macht das keinen!


    Gruß Jörg

  • Erschwerend kommt ja noch hinzu, dass wenn der Wagen im Juni 2014 gekauft wurde, die Sechsmonatsfrist nun bereits abgelaufen ist und somit der Käufer in der Beweislast steht. Wobei das hier ja ein Sonderfall ist, da der Mangel offensichtlich durch den Beseitigungsversuch des ursprünglichen entstanden ist.

  • Diesel? Brennt er da vielleicht (röhrt) gerade frei und da stimmt etwas nicht? Könnte passen weil der DDS (Befüllung) ja für den DPF ist.

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  • Re: Rücktritt vom KFZ-Kauf wg. unbehobenem Sachmangel


    Zitat

    [i]


    a) Seit exakt dem Tag der Abholung tritt jedoch ein anderes Problem auf. Fahre ich zB auf der Autobahn im 6. Gang zwischen 1.500 - 2.000 U/PM, so tritt öfters das Problem auf, dass das Fahrzeug nicht richtig Gas annehmen will.


    b) Ich habe das Auto mit dem Problem zum Autohaus gebracht, wo man "natürlich" nichts gefunden hat, obwohl ich das Problem haarklein beschrieben habe.


    zu a) Wann war das?


    zu b) auch wieder: wann war das bzw. wie lange nach der ursprünglichen Abholung? Und gibt es über die 2te Abgabe irgendwas schriftliches (Reparaturauftrag o.ä.)?

  • Bei Problemen mit dem Gebrauchtwagen (die Streitquelle Nummer 1 an deutschen Gerichten!:)) immer zum Anwalt. Das Forum ist definitiv, trotz guter Tipps, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der falsche Platz.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Re: Re: Rücktritt vom KFZ-Kauf wg. unbehobenem Sachmangel


    Zitat

    Original geschrieben von Gag Halfrunt
    Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung gilt die Nacherfüllung (also die Beseitigung des Mangels) als gescheitert, wenn der Mangel durch die zweite Reparatur nicht beseitigt werden konnte.


    Sprich: Wenn der Wagen nach dem Termin jetzt immer noch nicht funktioniert, dann hast du das Recht auf Rückabwicklung.


    Ich habe aktuell einen Leihwagen des Autohauses, den ich wohl heute Nachmittag oder Mo. früh zurückgeben werde. Ich möchte dann im gleichen Zuge auch den Punkt der Rückabwicklung ansprechen. Kann das Autohaus die Rückabwicklung auch ablehnen? Meiner Meinung (und die vieler anderer Leute, aber dazu später) nach handelt es sich eindeutig um einen Mangel. Geht es dann zwingend vor Gericht?


    Zitat

    Original geschrieben von Thomas
    Diesel? Brennt er da vielleicht (röhrt) gerade frei und da stimmt etwas nicht? Könnte passen weil der DDS (Befüllung) ja für den DPF ist.


    Ja, Passat B6 2.0 TDI BMP, EZ 10/2005.



    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk


    zu a) Wann war das?


    zu b) auch wieder: wann war das bzw. wie lange nach der ursprünglichen Abholung? Und gibt es über die 2te Abgabe irgendwas schriftliches (Reparaturauftrag o.ä.)?


    a) Müsste so Anfang August gewesen sein.
    b) Welchen Termin meinst du jetzt genau? Ich war mehrmals dort. Im August das erste mal, als er beim Anfahren gar kein Gas annehmen wollte und dann nochmal im Oktober, November und dann jetzt Ende Januar. Ich habe für jeden Termin ausser dem im Oktober Nachweise bzw. Aufträge mit detaillierter Fehlerbeschreibung. Das Autohaus hatte von Anfang an stets die "Das kann gar nicht sein", "Das ist völlig normal und kein Fehler" bzw. "Auto verkauft, wir haben die Kohle, nicht mehr unser Problem, Sie Depp" - Haltung.


    Als ich das Auto diese Woche wegen dem besagten Fehler abgegeben habe, hat sich der Mechaniker endlich mal ein bisschen Zeit für meinen Fall genommen (ist immer derselbe Mechaniker, das VW-Autohaus ist nicht so groß). Im Auto haben wir den Fehlerspeicher ausgelesen, wo "natürlich" nichts drin stand. Wenn das Problem auftritt, blinkt oder leuchtet auch kein Symbol im Display. Aber das heisst ja nichts. Er hat mir dann gezeigt, wann der Partikelfilter das letzte Mal ausgebrannt bzw. gereinigt hat, was vor 30km war. Meine Strecke von daheim -> Autohaus sind ~60km und das Problem trat bei dieser Fahrt auch wieder auf. Die Diagnose passt also. Ich habe mir dann auch den Aschegehalt zeigen lassen, es waren ca. 30 gramm (?) drin und lt. Foren, FAQ's und 3 anderen VW-Autohäusern, mit denen ich mittlerweile über das Problem gesprochen habe, um weitere Meinungen zu dem Fall zu bekommen, ist der Partikelfilter erst bei etwa 60 gramm voll. Das Problem tritt Motortemperaturunabhängig auf. Bin kürzlich (fahre normalerweise keine Kurzstrecke, die laufe ich lieber oder fahre mitm Rad) ausnahmsweise eine sehr kurze Strecke gefahren <2km. Da wird natürlich nicht mal ansatzweise Motor o.ä. warm und das Problem trat dennoch sofort auf.


    Der Mechaniker hat mir ausserdem gesagt, dass der Leistungsverlust beim Partikelfilter reinigen immer da ist. Und je weniger Leistung das Auto hat, desto mehr merkt man den zusätzlichen Leistungsverlust beim reinigen (Och jo!). Der Motor dreht höher, der Turbo läuft mehr, Kraftstoffverbrauch steigt. Mag ja alles sein, aber es kann doch nicht sein, dass das Ding so laut röhrt bzw. "muht", dass sich (wenn es in der Innenstadt auftritt) Fußgänger mit fragendem Blick nach mir umdrehen, wie im Eingangsposting schon beschrieben...!?! Da würde wohl kein Mensch mehr Diesel fahren. Auch die anderen VW-Autohäuser haben mir bestätigt, dass das Auto beim reinigen wohl ETWAS lauter werden kann, keinesfalls jedoch so laut wie von mir beschrieben.


    Sehr wichtig war für mich auch die Aussage eines Technikers, dass die Reinigung bei diesem Modell keinesfalls unter einem Intervall von 1000km auftreten könnte, insbesondere in Hinsicht darauf, dass ich täglich 100km Autobahn zur Arbeit fahre (50 hin, 50 zurück). Das Problem tritt bei mir jedoch alle 400-500 km auf! Dies habe ich dem bearbeitenden Mechaniker auch so protokolliert (war seine Bitte beim Termin im November). Seine Diagnose bei der Abgabe war sofort "Partikelfilter". Der Techniker von dem anderen Autohaus schloss jedoch eher auf Kraftstofffilter zugesetzt / verstopft und nicht zwingend auf den Partikelfilter. Achja, noch etwas. Der bearbeitende Mechaniker sagte, dass er dieses Problem bei vielen Passat-Kunden aus dieser Baureihe (B6) bzw. ähnlichen Baujahren habe. VW würde aber sagen, dass das technisch nicht zu beheben wäre und man dem KD also mit entsprechendem "Take it or leave it" sozusagen im Regen stehen lässt. Kann das wirklich sein? Ich meine, 10 Jahre sind jetzt für ein Auto schon eine gewisse Zeit, aber so ein Verhalten? Vielleicht weiss da ja jemand von euch mehr.


    Vielen Dank für eure bisherigen und weiteren Antworten.


    PS: Rechtschutz hab ich, greift aber leider noch nicht. Abgesehen davon glaube ich, dass die bei "Fällen mit Streitbeginn in der Vergangenheit" ohnehin nicht greift?

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  • Re: Re: Re: Rücktritt vom KFZ-Kauf wg. unbehobenem Sachmangel


    Zitat

    Original geschrieben von LazyPanda
    Der Mechaniker hat mir ausserdem gesagt, dass der Leistungsverlust beim Partikelfilter reinigen immer da ist. Und je weniger Leistung das Auto hat, desto mehr merkt man den zusätzlichen Leistungsverlust beim reinigen (Och jo!). Der Motor dreht höher, der Turbo läuft mehr, Kraftstoffverbrauch steigt.

    Ja, das ist leider so. Mein Astra H Diesel hat sich dann auch angehört wie ein V8 und deutlich schlechter gezogen.

  • Re: Re: Re: Rücktritt vom KFZ-Kauf wg. unbehobenem Sachmangel


    Zitat

    Original geschrieben von LazyPanda
    Kann das Autohaus die Rückabwicklung auch ablehnen? Meiner Meinung (und die vieler anderer Leute, aber dazu später) nach handelt es sich eindeutig um einen Mangel. Geht es dann zwingend vor Gericht?

    Klar, es handelt sich hier um Zivilrecht. Du kannst weder die Polizei rufen, noch Truppen einmarschieren lassen. Das BGB, in dem das geregelt ist, gibt ja letztlich nur die Mindestanforderungen für die Geschäfte vor.


    Wenn ein Geschäftspartner sich dir gegenüber rechts- und/oder vertragswidrig verhält, musst du den ganz normalen Rechtsweg gehen.


    Natürlich gibt es auch andere Möglichkeiten, wie z.B. die Verbraucherzentrale, usw.

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