Germanwings Maschine (A320) von BCN nach DUS abgestürtzt

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    ...
    Für eine Hausdurchsuchung muss ein hinreichender Tatverdacht vorliegen;anscheinend hat das die Staatsanwaltschaft Düsseldorf bejaht
    ...


    Du übersiehst, dass der Copilot im Strafprozessualen Sinne gar nicht Tatverdächtiger sein kann - auch er dürfte den Absturz kaum überlebt haben, so dass die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen ihn überhaupt nicht (mehr) zulässig ist. Wäre noch vor seinem Ableben ein Verfahren eingeleitet worden, müsste es nach §170 Abs. 2 StPO eingestellt werden.

  • tjo mit der Krankschreibung dürften dann wohl auch die Restlichen überzeugt werden, die noch skurile Alternativ-Theorien auf Lager hatten :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Du übersiehst, dass der Copilot im Strafprozessualen Sinne gar nicht Tatverdächtiger sein kann - auch er dürfte den Absturz kaum überlebt haben, so dass die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen ihn überhaupt nicht (mehr) zulässig ist. Wäre noch vor seinem Ableben ein Verfahren eingeleitet worden, müsste es nach §170 Abs. 2 StPO eingestellt werden.



    Nein,die französischen Kollegen haben ein Ermittlungsverfahren wegen "vorsätzlicher Tötung" aufgenommen.


    Die deutsche StA ermittelt und leistet Amtshilfe - was anderes ist offiziell nicht bekannt,da man sich anscheinend bedeckt gibt.


    Wie genau die Kooperation geregelt ist,wissen nur die StA Marseille und Düsseldorf.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    tjo mit der Krankschreibung dürften dann wohl auch die Restlichen überzeugt werden, die noch skurile Alternativ-Theorien auf Lager hatten :rolleyes:


    Ach, keine Sorge. Die werden die Krankmeldungen schon als gefälscht bezeichnen, damit die "Wahrheit" glaubhafter vertuscht werden kann.

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Also eher doch. ;)


    Auf der französischen Seite schon,weil ja jemand für die Fahrlässigkeit oder hier den Vorsatz verantwortlich sein muss.


    Im deutschen Recht weiß ich es nicht,wie es sich in solchen Fällen verhält und ob der Tod zunächst "de facto" festgestellt wird oder erst nach der Indentifizierung bzw. einen fruchtlosen Zeitablauf ausgesprochen wird.

  • Zitat

    Original geschrieben von pithein
    Anscheinend hat der Co-Pilot eine Krankschreibung für den Flugtag zerrissen. (N24 laut Staatsanwaltschaft Düsseldorf.)



    Ist bekannt von welchem (Fach-)Arzt die Krankschreibung kam?

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Ist bekannt von welchem (Fach-)Arzt die Krankschreibung kam?


    Mich würde da eher der ICD-Schlüssel interessieren oder zumindest der Buchstabe.

    Meine Beiträge können Spuren von Zynismus und Sarkasmus enthalten.

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