Wie Übertragung einer Immobilie an Geschwisterteil am besten gestalten?

  • N'Abend,


    vorab: Ja wenn es konkret werden sollte wird auch ein Steuerberater / RA hinzugezogen, es geht mir mehr um ein allgemeines Brainstorming bzw. vielleicht hat jemand so etwas schon mal gemacht.


    Ausgangssituation:


    Geschwisterteil A möchte gern ein Haus für sich und seine Familie kaufen - müsste das aber über einen Kredit finanzieren.


    Geschwisterteil B hätte das Geld zur Verfügung und könnte das Haus kaufen oder eben das Geld für den Kauf an A verschenken (ja auch wenn man es kaum glauben kann - gibt noch Familien wo so etwas denkbar ist ;) ).


    Nun sind ja aber die Freibeträge für Schenkungen unter Geschwistern lächerlich gering, sowohl wenn das Geld als auch wenn das Haus verschenkt wird fallen nicht unerhebliche Steuern an und das finden A und B jetzt nur bedingt gut. Zumal A sich die Kohle für die Schenkungssteuer auch wieder per Kredit besorgen müsste. Und fürs schenken dann auch selbst noch Steuern bezahlen zu müssen findet B auch nicht wirklich prickelnd... ;)


    Was für legale(!) Möglichkeiten gibt es jetzt hier das möglichst Steuer"neutral" zu gestalten?


    B gibt A einen Kredit mit 0,0% Zinsen und stundet die Zahlung auf 10 Jahre - und alle 10 Jahre wird wieder ein Teil innerhalb des Freibetrags geschenkt?


    B Kauf das Haus und lässt A kostenfrei darin wohnen und quasi wie ein Eigentümer darüber verfügen ohne tatsächlich das Eigentum zu übertragen - die etwaige Steuerthematik wäre dann erst im Erbschaftsfall von Bedeutung (ist aber nur aufgeschoben und nicht aufgehoben).


    Teilübertragung im Rahmen der Freibeträge von B an A und dessen Frau und Kinder - dann gehört A irgendwie 7/18tel der Frau 3/18 und den Kindern die restlichen 4/-8tel? (Auch irgendwie unpraktisch...)


    Insofern - wie macht man das am cleversten?

  • Zinsloser Kredit innerhalb der Familie wäre doch glaubwürdig. Um die Glaubwürdigkeit zu unterstreichen,
    überweist A an B jeden Monat 1000,- bis zur Tilgung des Kredites........

  • Re: Wie Übertragung einer Immobilie an Geschwisterteil am besten gestalten?


    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Was für legale(!) Möglichkeiten gibt es jetzt hier das möglichst Steuer"neutral" zu gestalten?


    B gibt A einen Kredit mit 0,0% Zinsen und stundet die Zahlung auf 10 Jahre - und alle 10 Jahre wird wieder ein Teil innerhalb des Freibetrags geschenkt?


    Das müsste funktionieren. Besser vorher mit einem Steuerberater besprechen.


    Zitat


    B Kauf das Haus und lässt A kostenfrei darin wohnen und quasi wie ein Eigentümer darüber verfügen ohne tatsächlich das Eigentum zu übertragen - die etwaige Steuerthematik wäre dann erst im Erbschaftsfall von Bedeutung (ist aber nur aufgeschoben und nicht aufgehoben).


    Wenn B das Haus kauft fällt im Erbschaftsfall ggf. Erbschaftssteuer an (jenachdem wer es erben soll). Bei einer Übertragung/Schenkung würde ggf. erneute Grunderwebssteuer fällig.
    Bei diesem Modell ist B insofern abgesichert, dass das Haus was von B's Geld gekauft wurde auch B gehört. Sollte es mal Steit o.ä. geben sind die Besitzverhältnisse klar.


    Das es hier vermutlich um einen mind. 6-stelligen Betrag geht würde ich an eurer Stelle auf jedem Fall einen Steuerberater konsultieren und das mit ihm besprechen. Eventuell lässt sich auch durch einen notariellen Vertrag etwas regeln was hier noch nicht bedacht wurde. Ich würde auf jedem Fall auch bedenken was im Falle eines Familienstreits passiert.

  • A könnte ja Geld schon gespart haben, und zu hause liegen haben.
    Dann schenkt B bis zur Freibetragsgrenze an A, und dann reicht das Geld insgesamt vielleicht?


    Bedenklich ist an der ersten Schilderung, dass A nicht mal die Schenkungssteuer zahlen kann. A kann mit Geld nicht umgehen. Es könnte für B eine Dauerbaustelle werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von t-tommy1
    Zinsloser Kredit innerhalb der Familie wäre doch glaubwürdig. ...


    Das Finanzamt legt aber einen üblichen Zinssatz zugrunde und betrachtet die ersparten Zinsen als Schenkung. Deshalb auch hier die Freibeträge beachten, da sonst Steuern gezahlt werden müssen.


    Und zum Rest... Es wurde nach legalen Methoden gefragt und nicht wie man am besten Steuern hinterzieht.

  • Eben. Jedes Modell, egal, wie es genannt wird, würde dem Finanzamt nicht gefallen; die Reglungen sind eigentlich klar.....denn die haben jedes Modell bedacht......:-)


    Um das Steuerzahlen wird man nicht drumrum kommen, und gerade bei solch "auffälligen" Transaktionen von (verwandten) Privatpersonen schaut das Finanzamt GENAU hin.


    Die Einbindung dritter Personen z.B. für Miete (Vermietung über Mietkauf!) bzw. eine Firmengründung für den Verkauf bzw. Besitz wäre möglich; aber ob das der Kosten Sinn macht?

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Interessant ist der Kaufs des Hauses durch B und Vermietung an A an der untersten Grenze der ortsüblichen Miete. Nach 10 Jahren kann A das Haus B kaufen. Wie das am besten erfolgt und wo die Vorteile liegen erklärt der Steuerberater.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale Bedenklich ist an der ersten Schilderung, dass A nicht mal die Schenkungssteuer zahlen kann. A kann mit Geld nicht umgehen. Es könnte für B eine Dauerbaustelle werden.


    Bei angenommenen 150.000 Euro beträgt die Steuer 26.000 Euro. Wenn man diese Summe nicht hat, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass man nicht mit Geld umgehen kann.


    Aber richtig ist, dass der Wunsch nach einem Eigenheim komplett ohne Eigenkapital eigentlich immer ein Wunsch bleiben sollte...

  • Zitat

    Original geschrieben von ElChefe
    Aber richtig ist, dass der Wunsch nach einem Eigenheim komplett ohne Eigenkapital eigentlich immer ein Wunsch bleiben sollte...


    Es kommt immer auf den Fall und auch auf die Höhe des Darlehen an, es gibt auch etliche Vor- und nicht nur Nachteile bei einer Vollfinanzierung.

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