Abgelaufener Pass - Aufenthaltstitel gültig auf Reisen?

  • Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    weil sie aus einem Land kommt in welchem sie mit genau diesem Pass nicht sein dürfte, deswegen


    1. Tut sie das? In Kenia kommt sie mit einem Flug an, der aus dem internationalen Transit in Brüssel kommt. Genauso gut könnte sie aus Istanbul, Antalya, Moskau oder London (also ausserhalb von Schengen) kommend in Brüssel umgestiegen sein.


    Ja... ich weiss... nun gibt es Flug-Tickets... aber dann immer noch die Frage:


    2. Interessiert das die Kenianer bei der Einreisekontrolle, in welchem Land man wohnt? Sprich: Überprüfen die wirklich die Aufenthaltserlaubnis im Wohnsitzland?


    Um ein Beispiel mal etwas zuzuspitzen: Ein Papua-Neuguineer, der in der Mongolei leibt, reist via Brüssel-Transit (ohne EU-Einreisekontrolle) mit dem gleichen Flug in Kenia ein. Überprüft dann der kenianische Grenzbeamte die mongolische Aufenthaltserlaubnis des Papua-Neuguineers - bzw. verweigert er ihm mangels dessen die Einreise?


    Zitat

    Original geschrieben von Bilo
    Spielt der Aufenthaltstitel für Kenia eine Rolle? Ich dachte, durch das dort ausgestellte Visum, habe ich dort quasi meinen Aufenthalt offiziell bestätigt.


    Einen Grund könnte es natürlich geben: Bei der Visumsbeantragung wurde gegenüber den kenianischen Behörden ja wohl der deutsche Wohnsitz angegeben. Ich meine, dass man sich an viele Länder mit dem Visumsantrag auch zwingend an das Konsulat im Wohnsitzland (und nicht im Herkunftsland, hier also in DE, nicht TR!) wenden muss. Wenn sich der nicht aus den Reisedokumenten ergibt...

  • es interessiert sie weil ihr System es beim Durchziehen anzeigt, meinst du nicht dass sie jede Möglichkeit zum Tee nutzen werden?


    auch trifft dein 2. Punkt ins Schwarze, danke für die Details


    angenommen es klappt alles, wenn sie wieder in die EU will hat sie einen Pass ohne Berechtigung dazu mit rein / raus aus Kenia und einen ungültigen mit Berechtigung, du meinst das klappt ohne Probleme?!


    habe selbst sowas mal mit den Israelis versucht, ein Heidenspaß, wohlgemerkt mit zwei gültigen Pässen aus unterschiedlichen EU Ländern

  • Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    wenn sie wieder in die EU will hat sie einen Pass ohne Berechtigung dazu mit rein / raus aus Kenia und einen ungültigen mit Berechtigung, du meinst das klappt ohne Probleme?!


    Sagen wir mal so:
    Ich meine, dass das klappt.
    Gerade als Türkin.


    1. Der alte Pass mit Niederlassungserlaubnis ist dabei. Es ist ersichtlich, dass und wann dieser abgelaufen ist.
    2. Der neue Pass ist ebenfalls dabei (wie schon gesagt: Ich weiss nicht, ob die Türkei da auch was einträgt, aber in deutschen Pässen bspw. steht man die Auslandsaustellung durch Botschaft und der ausländischen Wohnort).
    3. Die Begründung, dass aufgrund des Passablaufs ein neues Dokument als Aufenthaltstitel beantragt wurde, ist plausibel.
    4. Die Flugroute mit dem ersten Segment innerhalb Schengen (Deutschland - Brüssel) ist belegbar. Somit auch, dass die Reise innerhalb des Schengenraums ihren Anfang nahm.
    5. Kenia ist ein bekanntes klassisches Urlaubsland, und ich unterstelle mal, dass es sich hier um eine klassische touristische Reise handelt
    6. Es dürfte unter europäischen Grenzern, zumal hier im Nachbarland, allgemein bekannt sein, dass in Deutschland viele Türken/Türkischstämmige leben, als grösste Ausländergruppe.
    7. Belege für einen Wohnsitz bzw. rechtmässigen Aufenthalt in Deutschland kann die Reisende mitnehmen, bzw. führt sie ohnehin mit sich. Führerschein, Bankkarten, Krankenversicherungskarte



    Es mag formal vielleicht nicht ganz korrekt sein. Aber ich vermute fast, dass manch türkischer Staatsbürger zumindest während der Neubeantragung von Dokumenten vielleicht auch gar nicht (zumutbar) alle Einreise- und Aufenthaltsregelungen einhalten kann. Insofern würde da wirklich keine grossen Probleme bei der Wiedereinreise erwarten.


    Soweit lehnen sich beispielsweise auch die Behörden Berlins (Absatz 3) aus dem Fenster. Und da sind Türken nicht nur grösste Ausländergruppe. Mehr Türken als in Berlin gibt es vermutlich in keiner anderen Stadt der EU.


    "Übertragung einer Aufenthaltserlaubnis in einen neuen Pass
    (...)
    Sie wollen verreisen und es sind kurzfristig keine Termine frei? Sie besitzen noch den alten Pass mit der gültigen Aufenthaltserlaubnis? Dann können Sie die Auslandsreise auch ohne Übertragung antreten. Die Wiedereinreise nach Deutschland ist problemlos möglich, wenn Sie den neuen Pass und den alten Pass mitnehmen. Bitte erkundigen Sie sich aber vor der Auslandsreise noch einmal nach den Ein- und Ausreisebedingungen Ihres Reiselandes (z. B. bei einem Reisebüro oder der Auslandsvertretung des Reiselandes)."


    Ja, ich weiss, da steht Wiedereinreise nach Deutschland, nicht Frankreich... trotzdem.
    Eingeschränkt gilt oben gesagtes ähnlich auch für die kenianischen Behörden.

    Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    es interessiert sie weil ihr System es beim Durchziehen anzeigt, meinst du nicht dass sie jede Möglichkeit zum Tee nutzen werden?


    Ich meine, es wird auch an der kenianischen Einreise nur dann zum Problem, wenn es jemand an der kenianischen Grenze zum Problem machen will. Sprich: wenn da ein Grenzer extrem Frauen-/Türken-/Deutschen-/Islam-feindlich ist, gerne andere schikaniert, oder geschmiert werden will.


    Ansonsten dürften die (wenn gültiger Pass und Visum vorliegen, und meinetwegen auch der Wohnort plausibel bzw. belegbar ist, und die Person auch noch in Begleitung reist) sicher besseres zu tun haben, als sich unbedingt an dieser Person abzuarbeiten - und nebenbei den Ruf als Urlaubsland potentiell kaputtzumachen.

  • Ihr seid gerade päpstlicher als der Papst.
    Die Tatsache dass die Dame mehr als einen Pass besitzt ist doch Jack in die Hose. Ich selbst besitze 8 Pässe die nicht als ungültig gekennzeichnet wurden. Der Pass hat ein Verfallsdatum und entwertet sich dadurch von selbst. Es ist nicht in jedem Land üblich so etwas zu tun da unnötige Bürokratie dadurch entsteht. ;)


    Das Problem wäre nicht in Kenia einzureisen (denn dafür hat sie ja einen gültigen Pass inkl. gültigem Visa) sondern wieder in die EU. Dort bräuchte sie dann entweder einen Nachweis dass sie hier lebt oder eben ein gültiges Visa. Ob sie nun zwei, fünf oder zwölf türkische Pässe mit den selben Daten besitzt ist da völlig egal da ein Pass den vorherigen in seiner Gültigkeit ablöst. ;)

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Hi


    nimm einfach beide Pässe mit und beide vorzeigen bei den Kontrollen.


    Ich habe das schon oft praktiziert und hatte nie Probleme. Bin an der EU-Außengrenze problemlos rein. Neuen Pass gezeigt zusammen mit dem AT im alten Pass. Alles gut.


    Sie kann auch in Frankreich oder in jedem sonstigen Schengen-Staat (=|= EU!!) mit dem AT bis zu 90 Tage im Halbjahr legal aufhalten.


    Wichtig bei der ganzen Sache: Der AT sollte nicht entwertet sein (z.b. gelocht)....

  • Es sollte gar kein Problem sein, wenn ich mir die Seiten des Auswärtigen Amtes und das Ausländergesetz ansehe; denn die AE/NE ist ein innländischer Status für die BR Deutschland und nicht für Kenia oder ähnlich. Wichtig wird der alte Pass erst bei der Wiedereinreise, wenn (!) Probleme auftauchen sollten. Aber selbst dann könnte die Bundespolizei das durch Nachfrage recht schnell lösen, denn die innländischen AE/NE sind natürlich bei den Ämtern registriert.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Mach dir da keine Sorgen: Wuerde zwar auf jeden Fall beide Paesse mitnehmen, aber erstmal immer nur den neuen Pass vorzeigen und den alten Pass mit der Aufenthaltsgenehmigung nur auf Nachfrage bereithalten


    Bei der Reise nach Kenia intressiert die Aufenthaltsgenehmigung doch eh nicht, weil die fuer Kenia doch nicht relevant ist.


    Auf der Rueckreise ist koennte es sein das man sie sehen will, kann aber auch gut sein das man auch einen gueltigen, tuerkischen Pass ohne Aufenthaltsgenehmigung akzeptiert. Wenn sie sie sehen wollen koennt ihr sie ja dann zeigen.

  • Hi


    wenn ich mir das so durchlese ist es ja fast einfacher, seine Pässe wegzuwerfen und sich als Asylsuchender aus Syrien zu melden :-) Diese Methode funktioniert bekanntlich völlig problemlos.


    Das wäre dann die Notlösung. In Deutschland kann man dann alles aufklären.


    Gruß


    HHFD

    Gesendet von meinem Motofone F3

  • Meinem Mann (auch tuerkisch) ist in der gleichen Situation vor ein paar Monaten vom Auslaenderamt gesagt worden, dass das alte Visum weitergilt und er damit auch reisen kann. Er hatte dazu noch eine Bestaetigung, dass das neue Visum gerade ausgestellt wird.

  • Hallo Leute,


    danke für die Antworten :)


    Ich war jetzt mit der Kommilitonin im Ausländeramt ( 3 Stunden gewartet, obwohl wir Punkt 7:30 Uhr da waren...) , weil sie sehr panisch wurde.


    Also dort hat sie jetzt ausnahmsweise eine vorübergehenden Aufenthaltstitel in den neuen Pass bekommen, obwohl dort auch gesagt wurde, dass mit dem alten Pass die Reise auch möglich wäre.


    Gleich danach bekam ich meine Antwort von der deutschen Botschaft in Nairobi. Dort wurde mir auch mitgeteilt, dass es grundsätzlich möglich ist mit 2 Pässen zu reisen, nur bei der Ausreise würde es etwas Zeit in Anspruch nehmen, weil die kenianischen Behörden eventuell mit dem Aufenthaltstitel nicht umzugehen wissen.


    Jetzt hat sie die offizielle Absicherung, somit kann die Reise beginnen :)

    Vier Dinge die größer sind als alle anderen:


    Frauen und Pferde und Macht und Krieg

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