Handy persönlich verkauft | Fragen

  • Zitat

    Original geschrieben von derAL


    Wenn Rückgabe, ist die Frage auch 'voller Preisrückerstattung' oder nicht, wenn Macken dazu gekommen sind.
    Klingt jedenfalls etwas suspekt das Ganze.


    Die Frage ist ja auch,ob der beanstandete Defekt nicht durch den Käufer selbst verursacht worden sein könnte oder ist (Sturz etc.).


    "Hörmuschel zu leise":
    Das kann einem (dem TE) vielleicht nicht auffallen,wenn man (er) keine Vergleichsmöglichkeit hat(e).


    Aber "verzerrt"?
    Das macht mich etwas stutzig.

  • nochmal; das Gerät wurde vom Käufer "gekauft wie besichtigt".
    Es gibt lt. Verkäufer keinerlei schriftliche Abmachung / Vereinbarung über eine Rücknahme o.ä bei evtl.auftretende Probleme, "Mängel" oder wie immer man das nennen möchte.


    Also - ganz einfach - sit down und relax :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Mobilmeister
    ...
    Es gibt lt. Verkäufer keinerlei schriftliche Abmachung / Vereinbarung über eine Rücknahme o.ä bei evtl.auftretende Probleme, "Mängel" oder wie immer man das nennen möchte.


    ...


    Gibt es dazu keinerlei Vereinbarung wurde auch die Gewährleistung nicht ausgeschlossen. Also doch nicht so einfach. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Aber "verzehrt"?
    Das macht mich etwas stutzig.


    Es macht auch mich stutzig, wenn jemand ein Handy verzehrt. :D

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
    Es macht auch mich stutzig, wenn jemand ein Handy verzehrt. :D


    Ja,selbst ein iPhone dürfte sogar einem Fanboy nicht munden! ;)

  • Da gibt es bestimmt auch welche :D


    Mal zum Problem des TE: Ich würde dem Käufer klar machen, dass keine Gründe zur Rückgängigmachung des Kaufvertrages nach persönlicher Begutmachung vorliegen. Er kann sich gerne direkt an Apple wenden.


    Persönlich würde ich es davon wohl selbst abhängig machen, wie sich der Käufer gibt. Als Verkäufer mache ich gerne alles in meiner Machtstehende und unterstütze bei offenkundlichen Problemen gerne. So wie das beim TE jedoch klingt, wirkt das auf mich so, als hätte der Käufer im Nachgabg eine alternative Möglichkeit entdeckt und versucht nun, den Kaufvertrag mit irgendwelchen Behauptungen rückabwickeln zu wollen.


    Aber das kann der TE nach dem persönlich geführten Dialog wohl besser beurteilen, als wir aus der Ferne.

  • Das würde ich auch so sehen. Im Zweifel würde ich einen Nachweis des Apple Stores fordern.


    Ich wette, falls der Apple Store nicht mitspielt, will er sein Geld zurück. Da würde ich selbstbewusst ablehnen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!