Bewusst falsche Titelangabe im Beruf

  • Re: Re: Bewusst falsche Titelangabe im Beruf


    Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    Wenn es eine Konkurrenzfirma waere koenntest du sie abmahnen lassen. Aber bei den Eigenen Kollegen kannst du wohl nicht viel unternehmen solange du dort selbst arbeiten willst, weil das dann das Betriebsklima ruinieren wuerde.

    Och, ein Ausdruck von 132a StGB und darauf die Visitenkarte geklebt und der Titel mit Textmarker gekennzeichnet kann manchmal ganz witzig sein auf den Schreibtischen der betreffenden Personen. :D



    Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    "Ingeneur" oder "Inbetriebnahme Ingeneur" darf sich wohl schon jeder nennen nur das Dipl.-Ing. ist den "echten" Ingeneuren vorbehalten.
    (...)
    Nur Dipl.-Ing. ist exklusiv.

    Ich weiß nicht, ob du das absichtlich so lustig schreibst oder ob du wirklich glaubst, dass es so heißt. Die Bezeichnungen "Ingenieur" und "Dipl.-Ing." und Abwandlungen davon sind jedenfalls ausschließlich berechtigten Personen vorbehalten. Alle anderen fallen unter 132a StGB.


    Nenn dich doch "Jurist", das darf sich jeder Schmalspurgläubige nennen. :p

  • Re: Re: Bewusst falsche Titelangabe im Beruf


    Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    "Ingeneur" oder "Inbetriebnahme Ingeneur" darf sich wohl schon jeder nennen nur das Dipl.-Ing. ist den "echten" Ingeneuren vorbehalten.
    ...


    Meinen Link auf die gesetzlichen Vorgaben hast Du nicht wirklich gelesen ... oder?


    Daher zitiere ich mal §1 Abs.1 IngG NRW:


    § 1


    (1) Die Berufsbezeichnung ,,Ingenieur/Ingenieurin" allein oder in einer Wortverbindung darf führen,


    1. wer


    a) das Studium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer deutschen Hochschule mit der Dauer von mindestens drei Studienjahren oder


    b) das Studium an einer deutschen öffentlichen oder hinsichtlich des Studienabschlusses rechtlich gleichgestellten deutschen privaten Ingenieurschule mit einer Dauer von mindestens drei Studienjahren oder


    c) einen Betriebsführerlehrgang einer deutschen staatlich anerkannten Bergschule


    mit Erfolg abgeschlossen hat oder


    2. wem durch die zuständige Behörde das Recht verliehen worden ist, die Bezeichnung ,,Ingenieur (grad.)/Ingenieurin (grad.)" zu führen.


    Schon die Berufsbezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" als solche ist damit gesetzlich geschützt. Die Geschichte mit dem Diplom ist noch einmal eine gesonderte Hausnummer.


    Noch Fragen? ;)



    Edit:
    Der Begriff "Ingenieur" ist eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung, der Zusatz "Diplom" ein akademischer Grad i.S. von §18 HRG (Hochschulrahmengesetz). Beides darf (unabhängig voneinander) nicht ohne die entsprechende Berechtigung geführt werden.

  • Schreibt eine Firma etwa die Position eines Software-Test-Ingenieurs aus (dessen Tätigkeiten sich irgendwo zwischen denen der „Tester“ und jenen des „Qualitätsmanagers” wiederfinden), hierfür aber keinen studierten Menschen einstellt, dann bekleidet dort eben ein Techniker/Studienabbrecher ohne Abschluss/Quereinsteiger die Position des „Test-Ingenieurs“. Selbiges gälte dann auch für einen Inbetriebnahme-Ingenieur oder einen Sicherheitsingenieur. Diplom-Ingenieur dürften diese sich dann freilich nicht nennen, was mangels getaner Diplomarbeit nebst bestandener -prüfung auch klar sein sollte.


    Oder um noch mal die Wikipedia zu zitieren: Zuvor durften (und dürfen weiterhin) auch Personen ohne eine Ingenieurausbildung, aber mit langjähriger einschlägiger Berufspraxis die Standesbezeichnung „Ingenieur“ führen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Pankoweit
    ...
    Oder um noch mal die Wikipedia zu zitieren: Zuvor durften (und dürfen weiterhin) auch Personen ohne eine Ingenieurausbildung, aber mit langjähriger einschlägiger Berufspraxis die Standesbezeichnung „Ingenieur“ führen.


    Ich zitiere lieber aus dem (beispielhaft in NRW geltenden) Gesetz. :)


    § 3


    (1) Die in § 1 genannte Berufsbezeichnung darf ferner führen, wer vor Inkrafttreten dieses Gesetzes [Anm.: 21.05.1970] eine Tätigkeit unter dieser Berufsbezeichnung ausgeübt hat und die Absicht, diese Berufsbezeichnung weiterzuführen, vor Inkrafttreten dieses Gesetzes der hierfür zuständigen Behörde angezeigt hat.
    (Anm. und Hervorhebung durch mich)


    Der Kreis dieser Berechtigten dürfte mehr als 45 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes sehr überschaubar sein. Die vom TE Genannten Fälle gehören aller Wahrscheinlichkeit nach nicht dazu.

  • Die Bezeichnung Ingenieur ist ein geschützter Berufsstand. Frank hat das bereits dargelegt.
    Eine Ausnahme bestand bis 1970, wo langjährige erfahrene Techniker sich als Ingenieur bezeichnen durften. Wer das vor 1970 durfte, konnte das nach 1970 fortsetzen.


    Natürlich ist auch der "Dipl.-Ing." geschützt.


    Fragesteller cem_kara34:
    In einer Firma, wo sich Techniker auf offiziellen Visitenkarten als Ingenieure ausgeben (ich meine nicht die Personen, die schon vor 1970 auch ohne Studium dazu berechtigt waren), würde ich nicht arbeiten wollen.


    Die Wahrscheinlichkeit ist dort hoch, dass man es auch mit anderen Gesetzen nicht so genau nimmt, oder dass die Geschäftsführung intellektuell überfordert ist.


    Anschwärzen/lächerlich machen darfst Du Deine Kollegen natürlich nicht. Gehe einfach woanders hin.

  • Oder man sieht es sportlich und gönnt den Kollegen ihr Zückerchen. ;)


    Ein Hinweis, dass der nächste die Angelegenheit möglicherweise nicht so großzügig sieht, wäre allerdings fair. Die Kollegen scheinen sich der (denkbaren) Folgen ihres Tuns nicht wirklich bewusst zu sein - wobei Imageschaden und Häme im Fall des Falles sicher größer sein dürften als eine ggf. verhängte Geldbuße.


    Mögliches Fazit:
    Man muss auch "jönne könne" ...

  • Das ist ja ein starkes Stück!
    ...und ich nehme immer schon, nicht gerade wohlwollend wahr, dass viele den Zusatz "FH" hinter Ihrem Diplom-Kaufmann oder Magister etc. "vergessen"

  • Re: Re: Re: Bewusst falsche Titelangabe im Beruf


    Zitat

    Original geschrieben von mws55
    c Die Bezeichnungen "Ingenieur" und "Dipl.-Ing." und Abwandlungen davon sind jedenfalls ausschließlich berechtigten Personen vorbehalten. Alle anderen fallen unter 132a StGB.

    Nur die Bezeichnung mit vorangestelltem "Dipl." ist geschützt. Die Bezeichnung "Ingenieur" nicht.

  • Re: Re: Re: Re: Bewusst falsche Titelangabe im Beruf


    Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Nur die Bezeichnung mit vorangestelltem "Dipl." ist geschützt. Die Bezeichnung "Ingenieur" nicht.


    Lese doch einfach mal z.B. im von Frank geposteten §1 Abs.1 IngG NRW (bzw. in den entsprechenden Gesetzen der anderen Bundesländer) nach. Bereits "Ingenieur" ist eine geschützte Bezeichnung:


    https://recht.nrw.de/lmi/owa/p…070525140950967#det283375


    Was verstehst Du, als scheinbarer Nicht-Ingenieur ;-), daran nicht?

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Oder man sieht es sportlich und gönnt den Kollegen ihr Zückerchen. ;)
    ...
    Mögliches Fazit:
    Man muss auch "jönne könne" ...

    Ob Du das wohl auch noch so sehen würdest, wenn der Konstrukteur Deines Hauses/Wohnung auch so einer wäre ...
    ...auch dann noch Zückerchen für die 'Kollegen' :confused:

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