Re: Re: Bewusst falsche Titelangabe im Beruf
ZitatOriginal geschrieben von Anja Terchova
Wenn es eine Konkurrenzfirma waere koenntest du sie abmahnen lassen. Aber bei den Eigenen Kollegen kannst du wohl nicht viel unternehmen solange du dort selbst arbeiten willst, weil das dann das Betriebsklima ruinieren wuerde.
Och, ein Ausdruck von 132a StGB und darauf die Visitenkarte geklebt und der Titel mit Textmarker gekennzeichnet kann manchmal ganz witzig sein auf den Schreibtischen der betreffenden Personen.
ZitatOriginal geschrieben von Anja Terchova
"Ingeneur" oder "Inbetriebnahme Ingeneur" darf sich wohl schon jeder nennen nur das Dipl.-Ing. ist den "echten" Ingeneuren vorbehalten.
(...)
Nur Dipl.-Ing. ist exklusiv.
Ich weiß nicht, ob du das absichtlich so lustig schreibst oder ob du wirklich glaubst, dass es so heißt. Die Bezeichnungen "Ingenieur" und "Dipl.-Ing." und Abwandlungen davon sind jedenfalls ausschließlich berechtigten Personen vorbehalten. Alle anderen fallen unter 132a StGB.
Nenn dich doch "Jurist", das darf sich jeder Schmalspurgläubige nennen. :p