Wie werde ich eine Hausnummer wieder los?

  • Hallo!


    Ein aktueller, ziemlich kranker Fall von Bürokratie:
    Ich bin Teil einer Erbengemeinschaft, der Erbschein wurde bereits ausgestellt und bezahlt.


    Nun kommt plötzlich Post vom Nachlassgericht: Eine Stichprobe hat unseren Nachlassfall erwischt und die Rechtspflegerin ist der Meinung der Grundstückswert des geerbten Gartens wäre zu gering angesetzt. Durch unsere Angabe im entsprechenden Formular.


    Dadurch wird nun aber alles hinterfragt: Auto, Haushalt Wertgegenstände. Dazu muss man aber wissen, dieses Grundstück wurde vor 8 Monaten durch die Verstorbene selbst erst geerbt. In diesem Fall hat das Gericht alles akzeptiert. Wir haben also die Unterlagen aus Februar (erster Todesfall) genommen und die Werte im Oktober (zweiter Todesfall) übernommen. Dieselbe (!) Rechtspflegering akzeptiert nun die Angaben nicht mehr.


    Begründung: dem Grundstück ist eine Hausnummer zugewiesen (seit den 60ern, wohlgemerkt). Daher ist es ein Wohngrundstück und kein Garten mehr (Verzehnfachung des Wertes angeblich). Es liegt laut Geoportal ein Wert von 50€ vor. Was man dort nicht sieht, es liegt hinter der Baugrenze, außerhalb der Stadt. Darf nur als Garten genutzt werden und ist damit etwa 5€/m2. So die Aussage der Stadtverwaltung. Das Gericht bleibt aber bei der Hausnummerntheorie und will von der Stadt nichts wissen. Dass Katasteramt würde den höheren Wert (welcher ja wegen Nichtbebaubarkeit durch die Auflagen der Stadt nicht aktuell ist) bescheinigen.


    Einfachster Weg scheint das Ablegen der Hausnummer zu sein. Mein Vater hat solch einen Garten der als Adresse einfach "....straße" hat, ohne Hausnummer. Es geht also. Aber wie wird man die Nummer los?

  • Jetzt mal blöd gefragt: Was genau ist dabei denn nun euer Problem? Geht es um die Kosten für den Erbschein?

  • Vereidigter Sachverständiger muss Gutachten machen der Immobilie(n). Kosten werden vom Nachlass abgezogen.


    1. Gerichtsverwertbar
    2. Wird vom Finanzamt anerkannt


    Fertig.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Wir haben ein Problem damit, das die da ihre Meinung scheinbar ständig ändern. Mal ist es okay und mal nicht. Gefragt wurde "aus unserer Sicht" die Angaben haben wir gemacht, sie ist anderer Meinung. Nun müsste sie also den entsprechenden Nachweis bringen. Sie fragt so gesehen nach unserer Meinung und akzeptiert die dann nicht. Noch dazu sollte auf dem Grundstück gebaut werden, abgelehnt eben wegen der Lage außerhalb.


    Kosten für den Erbschein sind ja so oder so überschaubar. Es geht eher um Vorsicht, haben noch nicht geerbt bis zu diesem Fall und keine Ahnung wer da noch hinterher so kommt und sich auf den vom Gericht angegebenen Wert bezieht.


    Die Rechtspflegin hat in dieser Akte den alten Vorgang mit drin, den sie selber bearbeitet und "genehmigt" hat, und stellt sich jetzt bei identischen Angaben plötzlich quer und thematisiert die Hausnummer.


    Keine Ahnung was ein Gutachten kostet, ggf wären die Kosten ja dann höher als der Nachlasswert, wenn der geringere Preis festgestellt wird. Ich mach mich mal schlau, danke für den Tipp.

  • Schon mal beim Bauamt der Stadt nachgefragt, was der Bebauungsplan für das Grundstück vorsieht und was Du drauf bauen dürftest?


    Vielleicht sagen die dir ja schon, das dort keine Bebauung vorgesehen ist, dann wäre das schon mal ein Gegenargument zur Hausnummer.

    Ich würde mich ja gerne mit Dir geistig duellieren, aber wie ich sehe bist Du unbewaffnet ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von xpop


    Keine Ahnung was ein Gutachten kostet, ggf wären die Kosten ja dann höher als der Nachlasswert, wenn der geringere Preis festgestellt wird. Ich mach mich mal schlau, danke für den Tipp.


    Frag mal beim Ortsgericht.

    Ich erhoffe nichts. Ich fürchte nichts. Ich bin frei.

  • Ich würd auch zum Bauamt gehen ...


    Schliesslich will man ja später auch dementsprechende Grundsteuern kassieren. Sollen diese Anhand der Laune einer Rechtsverdreh ..meinte pflegerin entschieden werden ?

  • Bauamt sagt: Keine Bebauung mehr. Das Geoportal, damit also das Land, meint es wäre möglich. Sitze da zwischen zwei Stühlen.

  • hast du das schriftlich vom bauamt? Imho hat doch immer das Bauamt das letzte Wort, so dass hier Bauamt > Geoportal zutreffen dürfte, wobei dir das Bauamt wohl nicht den Wert des Grundstücks mitteilt, sondern nur ob Bebauung möglich oder nicht?


    Davon ab: sicher, dass das Geoprtal denn wirklich von Bauland und nicht etwa "Bauerwartungsland" ausgeht?Die 50€ / m² für Bauland kommen mir nämlich sehr wenig vor. Ich komm aber auch aus Bayern, so dass das nichts heissen muss ;)

  • Baurecht ist Ländersache, deshalb hat auch jedes Bundesland seine eigene Bauordnung.


    "Bauamt" ist nicht gleich "Bauamt". In Hessen ist es z.B. so, dass die Kreisbauämter (also der Landkreis) über einen Bauantrag abschließend entscheidet, und NICHT das Bauamt der Stadt/Gemeinde. Stadt/Gemeinde geben zwar durch die Bebauungspläne den Rahmen vor, das Kreisbauamt ist aber in der Lage, sich darüber hinwegzusetzen. Theoretisch können also auch Grundstücke bebaut werden, welche laut Bebauungsplan gar nicht bebaut werden dürfen.


    Der Bauantrag wird deshalb auch beim Kreisbauamt eingereicht, welches zu bestimmten Punkten (insbesondere bei Abweichungen oder Befreiungen) verschiedene andere Behörden "anhört" (d.h. zu einer Stellungnahme auffordert). Zu diesen "anderen Behörden" gehört auch die zuständige Stadt/Gemeinde.


    In der Praxis kommt es häufiger vor, dass ein Bauherr Abweichungen von einer Stellplatz- oder Grünflächensatzung beantragt, die Gemeinde eine negative Stellungnahme abgibt, der Bauantrag aber trotzdem genehmigt wird. Aktuell klagt hier sogar eine Gemeinde gegen das Kreisbauamt wegen einer solchen Sache...


    Zurück zum Thema: Üblicherweise gibt es Bodenrichtwertkarten, aus welchen man die Bodenrichtwerte entnehmen kann. In Hessen führt diese Wertermittlungskartei das Amt für Bodenmanagement (frühere Bezeichnung: Katasteramt).


    Wenn ich Dich richtig verstehe, "bescheinigt das Katasteramt den höheren Wert" eines Baugrundstücks. Aus meiner Sicht handelt die Rechtspflegerin damit richtig, indem sie ebenfalls den höheren ("amtlich ermittelten") Bodenrichtwert ansetzt. Auch die Tatsache, dass "gebaut werden sollte" (also ggf. schon ein Bauantrag gestellt wurde, dieser jedoch abgelehnt wurde) spricht für den höheren Wert. Auch wird eine Hausnummer üblicherweise dann zugeteilt, wenn dort gebaut wird.


    Also hilft Dir wahrscheinlich wirklich nur ein (Privat-)Gutachten, welches Dir bescheinigt, dass das individuelle Grundstück einen wesentlich niedrigeren Wert hat (als der Bodenrichtwert in der Gegend), eben weil es laut Vorgabe xy (derzeit) nicht bebaut werden kann, zu klein ist, zu ungünstig zugeschnitten ist, usw. usw.


    Und wahrscheinlich brauchst Du noch einen Anwalt, der das ganze juristisch formulieren und durchsetzen kann.


    "Die Hausnummer ablegen" löst m.E. nicht das Problem (und warum sollte die Stadt/Gemeinde - die dafür verantwortlich ist - das auch tun, wenn es seit 50 Jahren eine Hasunummer gibt...)


    An Deiner Stelle würde ich beim Katasteramt vorsprechen (die machen ja auch "Privatgutachten") und würde mich erkundigen, was das dort kostet und ob sie Deiner Argumenatation folgen. Der zuständige Fachmann kann Dir auch genauer erläutern, warum das Amt (ggf.) am höheren Grundstückswert festhält.


    Sollte das Amt selbst (nach Deinem Auftrag für ein individuelles Gutachten) zu dem Schluss kommen, dass der hohe Richtwert nicht gerechtfertigt ist, halte ich das für das aktuell beste Argument gegenüber dem Nachlassgericht.


    Vorher solltet ihr natürlich ausrechnen, ob die (Ebschaftssteuer-)Ersparnis den ganzen Aufwand rechtfertigt...


    Viel Erfolg!


    Grüße, Jörg

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