E-Plus darf Kunden nach Limit nicht ausbremsen. Fall der Datendrosselung?

  • Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Müssen sie ja nicht. Sie können es ja trotzdem gedrosselt weiterlaufen lassen.


    Es zwänge die Anbieter halt einfach zu transparenter und ehrlicher Werbung: Sollen sie halt einfach "soundsoviel GB/Monat" verkaufen - statt mit dem Begriff "Flatrate" zu lügen.


    Unabhängig von den Werbeaussagen ( wo ich Dir zustimme ) verstehe ich die Erwartungshaltung der Konsumenten nicht. Auch 2013 ( was ja der aktuelle Fall war ) stand in den AGB bereits , das nach 500 MB die Drossel greift ( damals ohne Datenautomatik).
    Mich stört das Verständnis. Ich bekomme das , wofür ich bezahle. Nicht weniger, aber warum mehr ? So funktioniert Kapitalismus nun mal nicht . Und da die Telcos mit Voice und SMS nichts mehr verdienen müssen neue Geschäftsfelder her . Das sind nun mal Daten .
    Wenn die Damen und Herren des Verbraucherschutzes die Tage auch mal den Netzausbau aller drei NB´s bezahlen würde ich sicher verständnisvoller reagieren.


    mr .

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"

  • Zitat

    Original geschrieben von mr2000
    Unabhängig von den Werbeaussagen ( wo ich Dir zustimme ) verstehe ich die Erwartungshaltung der Konsumenten nicht. Auch 2013 ( was ja der aktuelle Fall war ) stand in den AGB bereits , das nach 500 MB die Drossel greift ( damals ohne Datenautomatik).

    Das Problem ist, dass der durchschnittlicher Kunde die angegebenen Geschwindigkeiten nicht einordnen kann. Die Aussage "unbegrenztes Datenvolumen" plus "500 MB Highspeed", danach (irgendwie) langsamer suggeriert halt, dass man die Datendienste auch nach Verbrauch der 500 MB noch sinnvoll nutzen kann (wozu ist das Datenvolumen sonst unbegrenzt?), nur halt nicht mehr mit Highspeed. Die wohl auch zutreffende Aussage des Gerichts ist, dass man für die heutigen Anwendungen die üblichen Datendienste faktisch gar nicht mehr nutzen kann.


    Dies gilt umso mehr, als die üblicherweise benötigten Bandbreiten gegenüber der Situation vor einigen Jahren hochgegangen sind, während die Drosselgrenzen immer weiter runter gesetzt wurden - von 56/64 kBit auf 32 KBit, teilweise 16 KBit oder manchmal im Roaming sogar 2 KBit.


    Zitat

    Mich stört das Verständnis. Ich bekomme das , wofür ich bezahle. Nicht weniger, aber warum mehr ?

    Wer will denn mehr? Es geht darum, dass die Vertragsbedingungen zutreffend wiederzugegeben haben, was der Kunde bekommt. Und nicht mittels Werbeaussagen "unbegrenzt", "Flatrate" mehr zu suggerieren, als (nutzbar) angeboten wird.


    Zitat

    So funktioniert Kapitalismus nun mal nicht . Und da die Telcos mit Voice und SMS nichts mehr verdienen müssen neue Geschäftsfelder her . Das sind nun mal Daten .
    Wenn die Damen und Herren des Verbraucherschutzes die Tage auch mal den Netzausbau aller drei NB´s bezahlen würde ich sicher verständnisvoller reagieren.

    Da hast du ein falsches Verständnis unserer Wirtschafsordnung. Geld verdienen ist ok, unzulässige AGB-Klauseln nicht. Und die aktuelle Praxis zeigt ja auch, dass die Telcos auch mit zulässigen Klauseln weiterhin Geld verdienen.

  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    In meinen Augen Haarspalterei. Es steht da, dass nach xyz MB gedrosselt wird, und der Kunde weiß das. Stört doch keinen. Jetzt wird einfach das Wörtchen "unbegrenzt" weggelassen, und alles bleibt beim alten.


    In meinen Augen ist diese Weglassung entscheidend.
    Es ist ja nichts dagegen einzuwenden, dass ein Provider unterschiedlich limitierte Datenpakete zu unterschiedlichen Preisen anbietet.


    Zitat

    Original geschrieben von mr2000
    Unabhängig von den Werbeaussagen ( wo ich Dir zustimme ) verstehe ich die Erwartungshaltung der Konsumenten nicht. Auch 2013 ( was ja der aktuelle Fall war ) stand in den AGB bereits , das nach 500 MB die Drossel greift ( damals ohne Datenautomatik).
    Mich stört das Verständnis. Ich bekomme das , wofür ich bezahle. Nicht weniger, aber warum mehr? So funktioniert Kapitalismus nun mal nicht.


    Das eine ist nicht einfach "unabhängig" vom anderen zu trennen. Wenn der Anbieter mit "unbegrenztem" Datenvolumen wirbt, und ich einen Vertrag abschliesse, dann bezahle ich auch für "unbegrenztes" Datenvolumen. Wenn der Anbieter das "unbegrenzte" Datenvolumen jedoch per AGB de facto auf eine geringe Menge (500MB) beschränkt, und dann auf eine unbrauchbare Geschwindigkeit reduziert, dann bekomme ich eben nicht, für was ich bezahle.


    Ich als Kunde darf meine Erwartungen an der Werbung des Anbieters ausrichten.
    Und der Anbieter wird an seiner Werbung gemessen - auch rechtlich.


    Es ist in Deutschland halt nunmal so, dass die Rechtsprechung besagt:
    1. "Der Kunde bezahlt für das, was beworben wird".
    2. Und dieses Bewerben unterliegt eines Transparenzgebots und einer diesbezüglichen rechtlichen Kontrolle

  • Es ist auch nicht so, als täten die Telcos das heute alles ehrlich bewerben. Konkretes und aktuelles Beispiel: Die Werbung von Vodafone. Man beachte dabei auch die Schriftgrössen und Positionierung auf der Seite:


    http://www.vodafone.de/lte/flatrate.html



    "Günstige LTE Flatrate
    Endloses schnelles Surfen mit der LTE Flatrate von Vodafone"


    Die Bezeichnung "endloses schnelles Surfen" ist halt schlicht gelogen, wenn man nur 10-30GB bekommt. :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Es ist in Deutschland halt nunmal so, dass die Rechtsprechung besagt:
    1. "Der Kunde bezahlt für das, was beworben wird".
    2. Und dieses Bewerben unterliegt eines Transparenzgebots und einer diesbezüglichen rechtlichen Kontrolle

    Ergänzung: In diesem Fall hier war es so, dass mit "unbegrenzt" nicht nur geworden wurde, sondern dies auch in den Vertragsbedingungen selber stand.


    Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Die Bezeichnung "endloses schnelles Surfen" ist halt schlicht gelogen, wenn man nur 10-30GB bekommt. :rolleyes:

    Ja, wobei da mit Sicherheit ganz bewusst "schnell" und nicht "Highspeed" steht. 384 kBit sind nach Ansicht von Vodafone halt auch "schnell".

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Das Problem ist, dass der durchschnittlicher Kunde die angegebenen Geschwindigkeiten nicht einordnen kann.


    Dann soll er sich jemanden besorgen der ihm seinen Vertrag erklärt.


    Aber wir werden beide weiter auf unseren Standpunkten bleiben. Ich bin gegen diese " Ich will mehr und alles umsonst"-Mentalität.



    mr

    Yma O Hyd
    "Wir schicken einen Techniker"

  • Zitat

    Original geschrieben von mr2000
    Dann soll er sich jemanden besorgen der ihm seinen Vertrag erklärt.

    Nein, du hast den Sinn von AGB-Kontrolle nicht verstanden. Wenn jemand einseitig in Massengeschäften Vertragsbedingungen vorgibt, müssen diese verständlich und widerspruchsfrei sein. Der Verwender von AGB darf sich keinen Vorteil dadurch verschaffen, dass diese üblicherweise nicht gelesen werden.


    Zitat

    Original geschrieben von mr2000
    Aber wir werden beide weiter auf unseren Standpunkten bleiben. Ich bin gegen diese " Ich will mehr und alles umsonst"-Mentalität.

    Vermutlich, weil du den anderen Standpunkt offenbar gar nicht verstehst (so wie auch große Teile der Presse, jedenfalls der fachfremden). Niemand will mehr oder umsonst. Darauf zielt weder die Klage der Verbraucherverbände noch das Urteil ab.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Ja, wobei da mit Sicherheit ganz bewusst "schnell" und nicht "Highspeed" steht. 384 kBit sind nach Ansicht von Vodafone halt auch "schnell".


    ...was gerichtlich zu überprüfen wäre.


    Man aber auch nicht unbedingt muss.
    Schliesslich beschreibt Vodafone das ja selbst dankenswerterweise auf ebenjener Seite selbst:


    "Durch LTE beschleunigt sich der Seitenaufbau um ein Vielfaches und Deine Lieblingsseiten öffnest Du endlich sofort und nicht erst Minuten später"



    Nach Drosselung bekommt man ausweislich der Beschreibung maximal 384kbit/s.
    Dies sind also etwa 48 kbyte/s, oder ca. 0,05 MB/s.
    Wie verhält sich dies in Bezug auf die Ladezeiten unserer Lieblingsseiten?


    Nehmen wir mal an, unsere Lieblingsseite sei beispielsweise: http://www.vodafone.de ;)


    Ich habe diese gerade mal aufgemacht und dabei - allein für die Startseite - auf meinem Tablet reproduzierbar ein Datenvolumen von etwa 3,8 MB verbraucht. Dies ist angesichts mehrerer geladener Einzelfgrafiken im Umfang von etwa 500KB, wie dieser hier auch nicht erstaunlich.


    Von "sofortiger Seitenöffnung" kann da meines Erachtens keine Rede sein - und schon von "schnell" auch nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    Tja, und dann bin ich für Wiedereinführung der Preisbindung nach von Aktionären festgelegten Kriterien.


    Vielleicht wird das hier genau so lustig wie der (leider geschlossene) Ingenieursthread...


    Lustig ist hier nur eins: Dass Leute immer noch glauben geschlossene Verträge wären unantastbar und dass man die Freiheit hätte den Vertrag -trotz Richterbeschluss- wie bisher weiterzuführen. :D

  • Zitat

    Ich habe diese gerade mal aufgemacht und dabei - allein für die Startseite - auf meinem Tablet reproduzierbar ein Datenvolumen von etwa 3,8 MB verbraucht. Dies ist angesichts mehrerer geladener Einzelfgrafiken im Umfang von etwa 500KB, wie dieser hier auch nicht erstaunlich.


    Von "sofortiger Seitenöffnung" kann da meines Erachtens keine Rede sein - und schon von "schnell" auch nicht.


    vergiss aber nicht, dass Vodafone grundsätzlich eine Komprimierung von Daten durchführt :-P


    Aber ich würde abwarten, was weiter passiert. Die Auswirkungen können höchstens ein paar Juristen ausmalen, was ich den meisten hier nicht zutrauen würde.
    Ich persönlich sehe darin nur die Notwendigkeit für die NBs die Aussagen anders tätigen zu müssen. Deshalb wird die Datendrosselung nicht fallen.

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