o2 will nicht zuviel abgebuchte GG erstatten

  • Hallo,


    Ich hatte letztes Jahr einen o2 DSL Vertrag der zum ende Oktober gekündigt wurde. (eigentlich 1 Monat Kündigungsfrist, aber ich konnte noch am 10. oder so noch zum Ende des Monats kündigen und o2 hat dies auch per Brief bestätigt.).


    Da sie aber schon für den nächsten Monat abgebucht hatten, habe ich schon für November mitgezahlt.


    Ich hatte dann irgendwann im Chat nachgefragt und es wurde gesagt, wird automatisch zurück überwiesen. Ist natürlich nicht passiert.


    Dann hatte ich ein Fax geschickt und wurde angerufen, wo mir meine Abschlussrechnung erklärt wurde aber sehr unverständlich. :mad: . Ich habe dann am Ende um die Rücküberwiesung gebeten. Ist auch nix passiert.


    Dann hatte ich wieder ein Fax geschickt und auch keine Reaktion. Jemand eine Idee wo ich hin schreiben könnte oder an welche Nummer ein Fax schicken? Es geht um 14,99.

  • Mit Verlaub, das war naiv von dir. Auf die Idee, eine Rücklastschrift anzudrohen und dann innerhalb der sechs Wochen auch durchzuziehen, bist du nicht gekommen? 14,99 sind Peanuts, da lohnt sich keine Verbraucherzentrale und kein Anwalt. Ich würde es als Lehrgeld verbuchen.

  • Und ich behaupte einfach mal das Gegenteil.


    Wenn du dir sicher bist, dass dir das Geld zusteht. Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung schicken. Danach Mahnbescheid schicken. Wenn dir das mit dem Mahnbescheid zu kompliziert ist, kann das natürlich auch ein Anwalt machen. Dann musst du aber auch noch dessen Gebühren vorstrecken + die Gebühren des Mahnbescheids. Wenn du im Recht bist wird wohl auch o2 das Geld zeitnah überweisen.


    Dieses ständige dem TO Naivität Dummheit etc zu unterstellen und sich immer von den Unternehmen verarschen lassen und als Lehrgeld abschreiben geht mir hier irgendwie auf die Nerven bei TT.

  • Zitat

    Original geschrieben von Action Andy
    Dieses ständige dem TO Naivität Dummheit etc zu unterstellen und sich immer von den Unternehmen verarschen lassen und als Lehrgeld abschreiben geht mir hier irgendwie auf die Nerven bei TT.


    Haha, normalerweise gehöre ich zu deiner Fraktion, wovon hier viele ein Lied singen können. Doch die Rücklastschrift ist so ein wirksames, einfaches, schönes Instrument - da werden die Anbieter plötzlich ganz zahm. Deshalb finde ich es ja so verrückt, dass man darauf nicht vertraut. Das Mahnverfahren muss dann auch glaubwürdig durchgezogen werden - ganz ehrlich, jemand der sich o2 gegenüber im Vorfeld ganz geduckt zeigt, wird sich jetzt stark ins Zeug legen müssen. Ich wünsche es EliteSkilled, dass er sein Geld zurückbekommt, doch er muss forscher auftreten.

  • Zitat

    Original geschrieben von Action Andy Wenn du dir sicher bist, dass dir das Geld zusteht. Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung schicken. Danach Mahnbescheid schicken. Wenn dir das mit dem Mahnbescheid zu kompliziert ist, kann das natürlich auch ein Anwalt machen. Dann musst du aber auch noch dessen Gebühren vorstrecken + die Gebühren des Mahnbescheids. Wenn du im Recht bist wird wohl auch o2 das Geld zeitnah überweisen.


    Dieses ständige dem TO Naivität Dummheit etc zu unterstellen und sich immer von den Unternehmen verarschen lassen und als Lehrgeld abschreiben geht mir hier irgendwie auf die Nerven bei TT.


    Das Problem ist dann aber, dass man zum Stundenlohn von 0,3 oder 1€ arbeitet, weil man 15 oder 50 Stunden aufwendet, um die 15€ _hoffentlich_ zurück zu bekommen.
    Da hätte mein Opa auch gesagt "mache ich, es geht ja ums Prinzip", aber ich z.B. arbeite nicht für 30 Cent pro Stunde. Da gehe ich in der Zeit lieber ins Spaßbad.


    Abgesehen davon besteht eine Wahrscheinlichkeit von z.B. >10%, dass man vor Gericht verliert, und ein Kostenrisiko von vielleicht 500€ x 10% Wahrscheinlichkeit=50€.


    Es wäre deshalb wirtschaftlich gesehen dämlich, den 15€ auch nur 1s nach zu weinen.


    Der korrekte Weg, mit so etwas umzugehen, wurde bereits genannt (Rücklastschrift), wurde aber nicht genutzt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Der korrekte Weg, mit so etwas umzugehen, wurde bereits genannt (Rücklastschrift), wurde aber nicht genutzt.


    Also ich würde von diesem pauschalen Weg eigentlich abraten, es sei denn man hat viel Zeit und starke Nerven.


    Wenn sich o2 im Recht sieht, dass denen das Geld zusteht, werden die über die Rücklastschrift nicht gerade amüsiert sein:
    - Es folgen Mahnungen.
    - Die Forderung wird dann ziemlich schnell an ein Inkassobüro verkauft und die schreiben freundliche Briefe und bieten an, gerne auch persönlich zwecks Übergabe des ausstehendes Betrages vorbei zu kommen...
    - ... bis hin zum Schufa-Eintrag


    Klar - das darf o2 nicht und man kann bzw. muss sich dagegen wehren. Kostet aber viel Zeit und Nerven und wenn diese Mahn-Inkasso-Schufa-Maschinerie erst einmal losgelaufen ist, ist die nur noch schwer zu stoppen.

  • An den TE: Ich kann dir anbieten mich um die Klärung der Sache zu kümmern, auch wenn du nicht mein Kunde bist.


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    Frank Peetz
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