WinSIM / Portierung / keine Weiternutzung möglich!

  • Zitat

    Original geschrieben von THX1138.79
    Es gibt für mich 2 Optionen, die WinSIM gemäß TKG §46 in diesem Fall hat:


    a) Der Kunde wird mit der Portierung vorzeitig zum Portierungstermin aus dem Vertrag entlassen. Die Frist von 30 Tagen zum Monatsende greift folglich nicht. Die Grundgebühr wird anteilig bis zum Portierungstermin berechnet. Gebühren ab dem Portierungstermin entfallen demnach.


    b) Der Kunde erhält (auf Wunsch) zum Portierungstermin eine neue, temporäre Rufnummer für die restliche Vertragslaufzeit, in meinem Fall bis zum 30.06.2016. Somit kann der Kunde den Vertrag bis zum Ende weiternutzen. Die Grundgebühr wird vertragsgemäß auch berechnet, da die Leistung auch in Anspruch genommen werden kann.


    Wo steht im TKG denn die Option a? Lt. TKG gibt es nur die Option b, denn im TKG steht ja "der bestehende Vertrag zwischen Endnutzer und abgebendem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt".


    Viel Erfolg. Bleibt dran, einfach auch aus Prinzip ;)

  • Option a) steht natürlich nicht im TKG. Das wäre die "Kulanz"-Variante von WinSIM, um Streitigkeiten mit dem Kunden oder letztlich mit der BNetzA aus dem Wege zu gehen. In einem Parallel-Thread unter "Prepaid" hatte jemand anderes wohl durchschlagenden Erfolg, indem er gleich eine Beschwerde bei der BNetzA einreichte. Mit dieser Keule will ich vorerst noch nicht winken, da ich WinSIM immer noch Gelegenheit geben möchte, die Sache ohne Streit zu lösen. Bislang hat WinSIM seit 3 Tagen auf keine E-Mail von mir geantwortet. Den vor etwa 1 Jahr sehr guten Service würde ich nun nicht mehr so euphorisch unterschreiben.

  • Zitat

    Original geschrieben von meco
    Wo steht im TKG denn die Option a? Lt. TKG gibt es nur die Option b, denn im TKG steht ja "der bestehende Vertrag zwischen Endnutzer und abgebendem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt".


    Möglichkeit a wäre dann die Rechtsfolge (gesetzliches Kündigungsrecht des Kunden nach § 313 oder 314 BGB) bei Weigerung der Möglichkeit b.

  • So...ich habe eben nochmals mit Frau E. vom WinSIM Kundenservice telefoniert, da auf meine E-Mail seit 4 Tagen nicht geantwortet wurde.


    Das Gespräch war wenig konstruktiv und trotz meiner sachlich aufgeführten Einwände bzgl. §46 (4) TKG ohne Ergebnis ("Wir können das Gespräch an dieser Stelle beenden. Sie haben eine andere Meinung und dann machen Sie das bitte schriftlich. Ich bin dafür nicht Ihr Ansprechpartner!"). Auch bei WinSIM bedeutet "Kundenfreundlichkeit" offenbar, dass der Kunde freundlich sein muss. :rolleyes: Die Dame ist mir auch mehrfach ins Wort gefallen und hat mich nicht ausreden lassen.


    Laut WinSIM hätte ich bei der Portierung bewusst zugestimmt, den Vertrag vorzeitig zu beenden und die Kosten für die restlichen 2 Monate voll in Kauf zu nehmen. Mit dieser Entscheidung einer sofortigen Rufnummernportierung hätte ich zudem zugestimmt, dass mir keine neue Rufnummer mehr zugeteilt wird. Ich hätte die Portierung auch zum Vertragsende (30.06.2016) machen können, so Frau E.. Ich habe bei WinSIM keine Option gesehen, die Nummer sofort zu portieren und bis zum Ende des Vertrags eine neue Rufnummer zu erhalten, so wie es § 46 (4) des TKG vorschreibt. Die anteilige Grundgebühr für die zweite Maihälfte und den ganzen Juni werde man mir auch nicht "aus Kulanz" erstatten.


    Ich finde es bedauerlich, dass einem keine Möglichkeit gegeben wird, das Ganze mündlich ggf. auf einer höheren (Teamleiter) Ebene nochmals anzusprechen. Letztlich bliebe mir also nur die Möglichkeit, den Sachverhalt an die BNetzA, den Verbraucherschutz und ggf. an Medien wie "Vorsicht Kunde!" des c't-Magazins bzw. die Mitarbeiter von http://www.teltarif.de zu eskalieren. Und das ganze wegen EUR 15,98! :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von THX1138.79 Letztlich bliebe mir also nur die Möglichkeit, den Sachverhalt an die BNetzA, den Verbraucherschutz und ggf. an Medien wie "Vorsicht Kunde!" des c't-Magazins bzw. die Mitarbeiter von http://www.teltarif.de zu eskalieren. Und das ganze wegen EUR 15,98! :rolleyes:


    Wieso das denn? Die erstatten Dir auch nicht das Geld, und warum sollten die Deine Interessen wahrnehmen (wollen)?


    Die Dame hat Dir doch gesagt: Du hast eine andere Meinung als sie (also WInSim). Richtige Vorgehensweise ist nun, schriftlich mit Fristsetzung anzumahnen, und nach ergebnisloser Verstreichung der Frist Dein Recht/Dein Geld einzuklagen.


    Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Schuhe.


    Gruß Jörg

  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    Richtige Vorgehensweise ist nun, schriftlich mit Fristsetzung anzumahnen, und nach ergebnisloser Verstreichung der Frist Dein Recht/Dein Geld einzuklagen.


    Genauer:
    Nachweisbar mit Fristsetzung zur Erteilung einer temporären Rufnummer auffordern, mit der der Vertrag genutzt werden kann.
    Danach dann fristlos kündigen, Einzugsermächtigung widerrufen und WinSIM zusehen, wie sie versuchen, an die Zweieurofuffzich zu kommen.

  • Diesen Aufwand für EUR 15,98 zu treiben, werde ich noch abwägen. Ich bin mir bewusst, dass die Aussicht auf Erfolg in dieser Sache gut stehen allerdings steht m.M.n. der Aufwand nicht mehr im Verhältnis zum Nutzen. Dessen wird sich auch die Drillisch-Gruppe bewusst sein und mit solchen Methoden immer wieder durchkommen. Somit wären wir auch im Jahr 2016 wieder bei unseriösen Methoden wie zu besten Zeiten à la "Mogelkom Debiltel" und dem damals beliebten "SIM-Karten-Pfand" angekommen. Eigentlich schade, denn ich war bis zum Beginn dieser Woche noch ein sehr zufriedener Kunde bei WinSIM. :mad:

  • Ganz ehrlich: du machst doch jetzt schon viel zu viel Theater wegen der Sache. Sei froh, dass die Portierung geklappt hat, und steck' die 16 € mit einem Lächeln weg. Ist auch für dich viel entspannter.

  • ...und ich glaub daran, dass hier ein viel zu großer Stolz im Weg steht. Wie gesagt: Womöglich hast du dich schlicht und ergreifend verlesen.

  • Ich vermute auch mal THX1138.79 hat einfach nicht richtig aufgepasst.
    Bei den Drillisch Marken kann man online zwischen zwei verschiedenen Verfahren zur vorzeitigen Rufnummerportierung wählen:


    kopiert vom Service Portal:


    Bitte wählen Sie die gewünschte Option für die vorzeitige Rufnummernmitnahme aus:


    Freigabe meiner Rufnummer aus meinem bestehenden Vertrag für die Übertragung zu einem neuen Anbieter und Fortführung meines bestehenden Vertrages mit einer neuen Rufnummer
    Ihr bestehender Vertrag bei uns wird - nach erfolgter Portierung Ihrer aktuellen Rufnummer - zu unveränderten Konditionen mit einer neuen Rufnummer fortgeführt.
    Nach erfolgreicher Portierung berechnen wir Ihnen die einmaligen Portierungsgebühren in Höhe von 29,95 Euro.
    Erfolgt innerhalb von 60 Tagen keine Portierung, läuft Ihr Vertrag unverändert weiter. In diesem Fall erfolgt selbstverständlich keine Berechnung für die abgehende Rufnummernmitnahme.
    Sie erhalten von uns eine Bestätigung per E-Mail oder Brief mit weiteren Informationen inklusive einer Kosteninformation.


    oder:


    Vorzeitige Beendigung meines Vertrages mit einer Endabrechnung
    Mit Portierung Ihrer Rufnummer zu einem neuen Anbieter endet das mit uns bestehende Vertragsverhältnis zu dieser Rufnummer automatisch. Die anfallenden Kosten werden mit der Endabrechnung berechnet bzw. von Ihrem Guthaben abgezogen.
    Nach erfolgreicher Portierung berechnen wir Ihnen die einmaligen Portierungsgebühren in Höhe von 29,95 Euro.
    Erfolgt innerhalb von 60 Tagen keine Portierung, läuft Ihr Vertrag unverändert weiter. In diesem Fall erfolgt selbstverständlich keine Berechnung für die abgehende Rufnummernmitnahme.
    Sie erhalten von uns eine Bestätigung per E-Mail oder Brief mit weiteren Informationen inklusive einer Kosteninformation.

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