Wer trägt eigentlich die Kosten für einen Rechtsanwalt

  • Hallo bin noch relativ neu hier und habe mich eigentlich in Sachen Smartphones hier angemeldet bis ich diese Seite hier entdeckt habe indem auch gerne mal allgemeine Themen behandelt werden.



    Wer kennt sich denn so ein wenig mit Kosten von Rechtsanwälten aus ?


    Habe auch nur eine pauschale Frage die eigentlich viele beantworten können die schon einmal bei einem Anwalt waren. Ich hatte bislang noch keine Erfahrung.



    Mal angenommen meine Bekannte schuldet mir noch Geld und sie reagiert nicht auf meinen berechtigten Anspruch. Erst durch Einschaltung eines Rechtsanwaltes erklärt sie sich zahlungsbereit.


    Wer zahlt denn nun den Rechtsanwalt ?


    Bekommt meine Bekannter dann einen Rechnung vom Anwalt oder muss ich diese erst selbst bezahlen und dann einklagen ?


    Schon einmal lieben Dank im voraus !

  • An deiner Stelle würde ich dafür keinen Anwalt außergerichtlich beauftragen.
    Entweder er zahlt auf deine Schreiben hin oder er zahlt nicht und du bist dir sicher, dass du alles beweisen kannst, dann klage mit dem Anwalt. Aber lasse dich nicht überreden, dass er vorher noch außergerichtlich tätig werden muss.
    Grundsätzlich besteht immer ein Risiko, dass du auf den Kosten sitzen bleibst. Entweder weil deine Forderung unberechtigt ist oder weil derjenige kein Geld hat. Beides ist nicht das Problem deines Anwalts sondern dann dein Problem.

  • Einen Vollstreckungstitel kann man sich auch ohne Anwalt holen.


    Wikipedia über Vollstreckungstitel


    Schau Dir erstmal das Mahnverfahren an.


    Denk dran, dass das Mahngericht sich nach Deinem Wohnsitz bestimmt.

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!

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  • Ich würde Anwälte so lange meiden, wie es nur geht. Schreibe deiner Bekannten einen Brief mit einer Frist zur Rückzahlung. Briefe schreiben kannst du selber auch. Der Anwalt macht nichts anderes...
    Erst wenn sie nicht reagiert, kannst du immer noch eine Erstberatung machen und dann deine Forderung gerichtlich durchsetzen.


    Bei außergerichtlichen Geschichten wirst du mit ziemlicher Sicherheit auf deinen Kosten sitzen bleiben. Frage ist auch, wie hoch die Forderung ist und ob es sich lohnt, diese mit einem Anwalt durchzusetzen-

  • Zitat

    Original geschrieben von FloHech Ich würde Anwälte so lange meiden, wie es nur geht.


    Mir geht es umgekehrt, gerne schreibe ich ein oder auch zwei "Erinnerungen" oder "Forderungen", aber danach ist es mir zu doof meine eigene Zeit zu verschwenden oder auf Dummgelaber der Gegenseite zu reagieren, zumal man sich als Laie der "gesunden Menschenverstand" anwenden möchte, sehr schnell aufs Glatteis begibt.


    Also kriegt der Anwalt das in die Hand und regelt die Sache für mich. Kommt etwa alle 2 Jahre vor. Da war schon diverses dabei, Kfz, Privat, Bau, Unfall, Flugverspätung, Geldforderungen, etc.


    Manchmals musste ich das Anwaltshonorar selbst tragen, meistens hat die Gegenseite bezahlt (auch wenn der Anwalt sein Honorar noch zusätzlich einklagen musste). 1x hatte ich Pech, da hatte ich zwar einen Titel, aber beim Gegner war nix zu holen. Also musste ich dessen Anwaltsrechnung auch noch zahlen...


    Und nein, ich bin nicht rechtsschutzversichert, und ein Vermögen kosten Anwälte auch nicht. Ich habe über die Jahre deutlich mehr Geld beim Zahnarzt gelassen...


    Erstberatungsgespräche sind häufig kostenlos, und der vernünftige Anwalt rät einem von einer Klage/Forderung auch ab, wenn er keine Chancen sieht. Wie in jedem Beruf gibt es da gute und mittelmäßige...

  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    ..... 1x hatte ich Pech, da hatte ich zwar einen Titel, aber beim Gegner war nix zu holen. Also musste ich dessen Anwaltsrechnung auch noch zahlen.......
    ...


    Wenn Du klagst und gewinnst, aber beim Gegener nichts zu holen ist, dann zahlst Du Deinen Anwalt und die Gerichtskosten, denn da gilt eine gesamtschuldnerische Haftung. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass Du dann auch den Anwalt des Gegners bezahlt. :eek:
    Falls Du den tatsächlich bezahlt hast, auf welcher Rechtsgrundlage konnte er von Dir sein Honorar fordern? :confused:

    Herbert

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