Sperrungen für Diesel PKW - Fahrverbote in den Städten. Stuttgart nur ein Anfang?

  • Soweit ich weiß darf man mit Fahrzeugen die mindestens 62 kmh fahren auf die Autobahn.

  • Das ist ja päpstlicher als der Papst :confused:


    Übrigens sagt die Bundeskanzlerin laut FAZ:


    Kanzlerin Angela Merkel rechnet nach dem Urteil nur mit begrenzten Folgen. „Es geht um einzelne Städte, in denen muss noch mehr gehandelt werden“, sagte sie am Dienstag in Berlin. „Aber es geht wirklich nicht um die gesamte Fläche und alle Autobesitzer in Deutschland.“ Merkel verwies darauf, dass viele von zu schmutziger Luft betroffene Städte „nicht so sehr große Überschreitungen der Grenzwerte haben“. Das Thema der Verhältnismäßigkeit spiele im Urteil auch eine große Rolle: „Das heißt, wir können hier vielleicht sehr schnell auch die notwendigen Grenzwerte einhalten.“ (eig. Hervorheb.)



    Sie hat vollkommen recht! Das kühlt die Debatte hoffentlich etwas herunter (passend zur Jahreszeit). Gut dass das Urteil nicht im Hochsommer fiel - wenn alle Hitzköpfe darauf anspringen können.


    Und was auch gesagt werden sollte: Es handelt sich nur um einzelne Tage im Jahr, an denen es zu Grenzwertüberschreitungen kommt! Wegen einzelner Tage den ganzjährigen Werteverfall der Diesel-Autos herbeizureden, ist doch etwas übertrieben (oder sagt man "hysterisch"?).


    Vielleicht sollte eine Art Lotterie eingeführt werden, wo Inhaber bestimmter Autos die in besonders belasteten Städten ansässig sind, sich bewerben können um vergünstigte Umrüst-Sets für ihre Alt-Diesel. Dadurch könnte man kontigentweise und schwerpunktmäßig sozusagen mit chirurgischer Präzision die Luftreinhaltung subventionieren (falls das überhaupt wünschenswert wäre).

  • Zitat

    Original geschrieben von schon immer hier
    Ich hoffe ja sehr, daß auch und gerade vor dem hintergrund der aktuellen adac-nachrüstungs-versuche jemand erfolgreich eine solche nachrüstung durch die betrügerischen hersteller einklagt, evtl. sogar iVm einer klage auf SE gegen die bundesrepublik wegen beihilfe durch unterlassen/wegschauen.


    Habe erst heute in den Nachrichten gehört das man die Hersteller rechtlich nicht zu Hardware- Nachrüstungen zwingen kann. Bei den Schummeleien bei VW ging es auch ausschließlich um Software.

    Oberfranken ist meine Heimatliebe, die mir am Herzen liegt Bernhard

  • Re: 50er Roller die zulässig mit 60 km/h betrieben werden können - DDR-Altfabrikate


    Zitat

    Original geschrieben von iStephan
    Seit einigen Jahren dürfen Roller ja nur noch 45 km/h fahren .... wegen Vereinheitlichung etc., das erschwert das Mitschwimmen in der Grünen Welle :flop: vermutlich hat da die Autolobby mitgewirkt..... ;-)

    Noch mehr 2-Takt Mopeds waeren allerdings fuer den Schadstoffausstoss eher kontraproduktiv


    Sinnvoller waere es eher A1 schon ab 15 Jahre zu erlauben und in B miteinzuschliessen - das wuerde vielleicht sogar mehr bringen als Dieselfahrverbote

  • @ SAR / iStephan


    Im motor-talk gab's iirc 'mal einen thread, in dem es um das legale (!) hochrüsten von 50ern ging -- was bei zweitaktern ja rel. einfach ist --, motorradführerschein sowie entsprechende versicherung und zulassung vorausgesetzt. Muss mir diesen thread ggf. nochmals zu gemüte führen (bzw. zumindest den, in dem es darum ging, 50er mit 'nem "normalen" kennzeichen zuzulassen -- dann wäre ein 50er auf den tunnelkameras der pozilei nämlich nicht mehr als solcher zu erkennen.... ;))

  • Zitat

    Original geschrieben von Braindead
    ... zumal doch vor ein paar Jahrzehnten kein Städteplaner der Welt an heutige Bananenrepublik Verhältnisse auch nur ansatzweise denken konnte (so eine Stadtentwicklung ist ja eher ein Prozess über Jahrzehnte da buddelst du doch nicht mal eben ein paar Tunnel weil sich die Politik geändert hat)...


    Auch vor 10 Jahren haben die Pendler schon in Stuttgart, Köln, Düsseldorf, Hamburg, München... mit ihren Autos Morgens und Abends im Stau gestanden.
    Nur war es zu der Zeit bequem und billig das einfach zu ignorieren.
    Ein Dieselfahrverbot bringt in Hinblick auf Feinstaub in Übrigen gar nichts, oder allenfalls nur kurzfristig solange die ausgesperrten Dieselfahrer sich an die Verbote halten und noch keinen Ersatz beschafft haben.


    bernbayer: Vor 2004 gab es den "Defeat Device" Paragrafen gar nicht, bei den meisten EU4 Fahrzeugen ist damit rechtlich gar nichts zu holen, bei EU5 könnten die Typprüfbehörden Hersteller die keine Betrugssoftware oder andere unerlaubte Abschalteinrichtungen genutzt haben höchstens in die Pflicht nehmen die Temperatur- und ggf. Last Fenster nicht so eng auszulegen um die Abgaswerte im Realbetrieb zu verbessern.
    Allerdings kann das KBA nur Hersteller die bei ihnen typgeprüft haben in die Pflicht nehmen so dass BMW und die meisten ausländischen Fahrzeuge davon völlig unberührt blieben.


    Die Hardwarenachrüstung ist vom Preis-Leistungsverhältnis eh fragwürdig.
    Laut dem weiter vorne verlinkten ADAC Bericht hat die nur einen Wirkungsgrad von ca. 50% im Stadverkehr, da ist mit Anpassung der Abgasrückführung für ca. 5% der Kosten eher mehr zu holen.

  • Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    ...Bei den Schummeleien bei VW ging es auch ausschließlich um Software.


    Korrekt. Aber es gibt wohl bereits einige hinweise darauf, daß das von den wolfsburger verbrechern "angebotene" softwareupdate verbrauch und verschleiß erhöht sowie die leistung mindert. Dies wäre bei einer hardware-nachrüstung wohl nicht (oder in deutlich geringerem umfang) der fall.


    Da der betrogene kunde nicht das bekommen hat, wofür er bezahlt hat, ist m.E. sehr wohl eine anspruchsgrundlage für eine nachbesserung, die möglichst nahe an die zugesicherten eigenschaften herankommt, gegeben. Muss halt jemand klagen. IMHO stehen die chancen spätestens vor dem EuGH recht gut.


    Sicherlich nicht ohne grund verweigert vw -- wieder 'mal unter duldender mittäterschaft der politik -- jedwede garantie auf das SW-update, und nicht umsonst haben juristen fast durch die bank empfohlen, das von auweh "angebotene" software-update NICHT aufspielen zu lassen, weil man anderenfalls aller sonstigen ansprüche gegen die betrüger verlustig ginge ...

  • Die Rückführrate des AGR wurde erhöht. Dadurch kann es schneller verrußen. Ist es schon so zu das die gewünschte Rückführungsrate nicht erreicht wird, gibt es einen Fehler. An sich würde es reichen das AGR zu reinigen, meist werden die sündkaft teuren Dinger aber einfach getauscht.


    Weiterer Nachteil: Der Dreck landet natürlich auch in der Ansaugbrücke und bei den Einlassventilen.


    Dadurch sinken immerhin die NOx-Emmissionen. Umgekehrt steigen leicht die Rußwerte die wiederum im DPF landen.


    Bei Vollast ist das AGR eh zu....die maximale "Leistung" kann es so gar nicht mindern.


    Etwas nachlassen könnte das Ansprechverhalten.....aber das ist eine gaaaanz andere Geschichte.

    Nehmen Sie beim Melonentest die Gurken aus der Nase, die Tomaten von den Augen und die Melonen aus den Ohren!

  • Nach meinem Kenntnisstand lässt sich über die Verbrennungstemperatur (d.h. Software) das Verhältnis zwischen Stickoxiden und Ruß regeln. Reduziert man die ausgestoßenen Stickoxide, führt dies zu mehr Ruß, der beim Diesel den Partikelfilter schneller zusetzt. Entsprechend steigt a) der Verbrauch, da der Abgasgegendruck höher ist und b) ist früher ein neuer Partikelfilter fällig. Beides zahlt natürlich der Kunde. :D


    Quelle z.B.: https://www.vda.de/dam/vda/pub…el-Kompendium%20final.pdf

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