SAMMELTHREAD: Roaming ab 15.6.2017

  • Zitat

    Original geschrieben von wolfbln
    Missbrauch/Abuse wird jetzt auch erst nach 120 Tagen Dauerroaming gesehen, dann wird 0.73p pro MB gezogen


    Ich verstehe "monitoring customers’ usage and presence in EU/EEA destinations over 120 days", dass ein Zeitraum von 120 Tagen ausgewertet wird. Wie viele davon im Roaming sein dürfen, wird anscheinend erst in der am 15.6. veröffentlichten Preisliste stehen (Full details of any such measures will be available in our Pay As You Go Terms & Conditions and Price Guide from 15 June 2017).


    Laut EU-FUP dürfen die Zuschläge berechnet werden sobald innerhalb der 120 Tage mehr als 50% Verbrauch im EU/EWR-Roaming war und gleichzeitig mehr als 50% der Tage (nur Tage an denen man irgendwo eingebucht war, zählen) im EU/EWR-Roaming waren. Bei einer neuen SIM, die im Roaming aktiviert wird, ist die Grenze leider schon am ersten Tag erreicht.

  • Hallo Peterdoo. Da muss ich dir jetzt ausnahmsweise mal widersprechen, denn das steht in den BEREC-Guidelines zur Roamingverordnung etwas anders (ab Seite 8):
    Punkt 26: Der Provider darf missbräuchliche Nutzung nur durch definierte Kontrollmechanismen beruhend auf objektiven Kriterien feststellen.
    Punkt 27: definiert diese Kriterien: entweder überwiegenden Aufenthalt bzw. Nutzung im Roaming oder lange Inaktivität mit ausschließlicher Roamingnutzung oder Mehrfachnutzung verschiedener SIM-Karten im Roaming
    Punkt 28: definiert das erste Kriterium mit der überwiegenden Roamingnutzung/Auslandsauftenhalt, das nur kummulativ erhoben werden darf.
    Punkt 30: schreibt vor, dass die kummulative Erhebung über einen Beobachtungszeitraum von zumindest 4 Monaten erfolgen muss.
    Punkt 31: stellt klar, dass über 50% im Roaming verbraucht sein muss bzw. Anwesenheit gegeben sein muss, damit der Missbrauchsfall eintritt
    Punkt 33: definiert klar diesen 4-Monatszeitraum als "safe habour" für den Roamingkunden
    Punkt 34: BEREC sagt, dass Provider zwar an einem beliebigen Tag feststellen können, ob eine überwiegende Roamingnutzung vorliegt, aber die Provider müssen den gesamte Beobachtungszeitraum von 4 Monaten in Betracht ziehen. Daraus folgt, dass der Roaminganbieter, wenn er den Kunden von der Anwendung der Aufpreise informiert, in der Lage sein muss, zu zeigen, dass weder überwiegende Inlandsnutzung, noch überwiegender Inlandsaufenhalt vom Roamingkunden in den letzten 4 Monaten oder länger vorlag. Kein kürzeres Beobachtungsfenster ist für die Anwendung von Aufpreisen zugelassen.


    frei übersetzt aus den Guidelines des Head-Regulierers BEREC Seite 8 und 9:
    https://www.google.es/url?sa=t…0JBkYyQOaHFNLBRxsVnMuHCjw
    Ich sehe da nicht, wie ein Provider nach weniger als 4 Monaten überwiegender Roamingnutzung bereits Aufschläge erheben dürfte.

  • Hallo Wolf! Es sind wirklich nicht einfach die EU-FUPs. Vielleicht schaffen wir es alle zusammen, diese zu entschlüsseln :)


    Ich probiere es mal mit einigen Beispielen:


    Ein Rentner verwendet seine SIM brav in Deutschland. Da zuhause WLAN und Festnetz, verbraucht er nur wenige Minuten und einige 100 MB monatlich. Irgendwann entscheidet der, nach Spanien zum Überwintern zu fliegen. Da er dort weder WLAN noch Festnetz nutzt, ist der monatliche Verbrauch höher als zuhause in Deutschland. Dank genug Freieinheiten und MB in seinem Tarif kein Problem.
    Sein Anbieter macht täglich die Auswertung über die letzten 4 Monate (z.B. 122 Tage) und hat vorerst keine Einwände. Am Tag 62 des Aufenthaltes in Spanien sieht die Auswertung etwa so aus:
    - Tage im EU-Roaming: 62
    - Tage im Heimnetz: 60
    - Verbrauch im EU-Roaming: 2 GB und 300 Minuten
    - Verbrauch im Heimnetz: 300 MB und 35 Minuten
    - Beobachtungszeitraum: 4 Monate, entspricht 122 Tagen (60+62).


    Der Anbieter kann jetzt feststellen, dass eine überwiegende Roamingnutzung (2 GB > 300 MB und 300 Minuten > 35 Minuten) vorliegt. Genauso überwiegt der Aufenthalt im EU-Roaming (62 Tage > 60 Tage). Beide 50%-Regeln sind gleichzeitig erfüllt. Diese wurden anhand von objektiven Kriterien ermittelt, beruhend auf den tatsächlichen (kumulierten) Daten über Verbrauch und Aufenthalt des Kunden, die über einen Beobachtungszeitraum von zumindest 4 Monaten ermittelt wurden.


    Nach meiner Meinung sind alle von dir angeführten Punkte aus der GEREK-Richtlinie erfüllt, so dass der Anbieter zu diesem Zeitpunkt (nach etwa 2 Monaten im EU-Roaming) die SMS verschicken könnte, in der z.B. stehen würde:
    "Lieber Kunde. Anhand objektiver Kriterien wurde ermittelt, dass Sie ihren Tarif überwiegend im EU-Roaming benutzen und somit die Regeln der Fair Use Policy verletzen. Ab morgen 0 Uhr (Ortszeit Deutschland) werden Ihnen deswegen im EU-Roaming die folgenden Zuschläge berechnet, wenn Sie die Dienste weiterhin nutzen, ohne ihr Nutzungsverhalten der Fair Use Policy anzupassen.


    Selbst wenn der Rentner wieder einige Tage nach Deutschland fliegt, bringt das nichts, denn die 62 Tage Roamingnutzung bleiben jetzt noch die nächsten 2 Monate in der Auswertung bis die langsam wieder raus fallen. Ich schaffe es nicht innerhalb von 6 Monaten mehr als etwa 60-120 Tage Roaming zu bekommen (z.B. 60 Deutschland, 60 EU-Roaming, 60 Deutschland oder 60 Deutschland, 60 EU-Roaming, 60 Deutschland, 60 EU-Roaming, 60 Deutschland), ohne dass man die FUP verletzen würde.


    ----------


    Beispiel 2:
    Der Rentner nimmt eine SIM mit, die sein Sohn monatelang in einer Schublade hatte. Die SIM wurde in der Zeit nur einmal pro Monat kurz in ein Smartphone eingelegt, um etwas Daten zu verbrauchen und einen Anruf zu tätigen, damit diese vom Anbieter nicht deaktiviert wurde.
    Der Anbieter macht täglich die Auswertung über die letzten 4 Monate (z.B. 122 Tage) und hat vorerst keine Einwände. Am Tag 5 des Aufenthaltes in Spanien sieht die Auswertung etwa so aus:
    - Tage im EU-Roaming: 5
    - Tage im Heimnetz: 4
    - Tage SIM nicht eingebucht: 113
    - Verbrauch im EU-Roaming: 25 MB und 10 Minuten
    - Verbrauch im Heimnetz: 1 MB und 2 Minuten
    - Beobachtungszeitraum: 4 Monate, entspricht 122 Tagen (5+4+113).


    Jetzt sagt die GEREK-Richtlinie im Punkt 32:
    "if the customer has not logged on to any network during a day (e.g. device is switched off), such a day should not be taken into account in determining whether there is prevailing domestic presence. In this case, the roaming provider should assess, on the basis of the days during which the customer has logged on to a network, whether there have been more days of domestic presence over presence in other Member States"


    Die Tage, an denen die SIM nicht eingebucht war, zählen in der Berechnung nicht. Es werden nur die Tage im EU-Roaming (5 Tage) und die Tage im Heimnetz (4 Tage) verglichen.


    Der Anbieter kann jetzt feststellen, dass eine überwiegende Roamingnutzung (25 MB > 1 MB und 10 Minuten > 2 Minuten) vorliegt. Genauso überwiegt der Aufenthalt im EU-Roaming (5 Tage > 4 Tage). Beide 50%-Regeln sind gleichzeitig erfüllt. Diese wurden anhand von objektiven Kriterien ermittelt, beruhend auf den tatsächlichen (kumulierten) Daten über Verbrauch und Aufenthalt des Kunden, die über einen Beobachtungszeitraum von zumindest 4 Monaten ermittelt wurden.


    Nach meiner Meinung sind alle von dir angeführten Punkte aus der GEREK-Richtlinie erfüllt, so dass der Anbieter zu diesem Zeitpunkt (nach etwa 5 Tagen im EU-Roaming) dazu übergehen könnte, die Zuschläge zu berechnen.


    Bei einer neu gekauften SIM sehe ich es genauso. Die Zeit, die eine SIM im Shop wartete, wären die Tage, an denen die SIM nicht eingebucht war.


    Dazu muss man noch sagen, dass diese FUP wie auch die anderen FUPs optional ist. Bei Vodafone gibt es diese in den Bedingungen gar nicht. Bei der Telekom anscheinend auch nicht. Und ein Anbieter, der diese in die Bedingungen schreibt, muss die nicht unbedingt und sofort so streng anwenden.

  • Zitat

    Original geschrieben von peterdoo
    Bei einer neu gekauften SIM sehe ich es genauso. Die Zeit, die eine SIM im Shop wartete, wären die Tage, an denen die SIM nicht eingebucht war.


    Die Zeit/Tage die die Sim im Shop wartete existiert nicht ! , da sie diese Zeit in der Regel unregistriert war. die Existenz ( = Tag no 1 ) , begint nach dem Kauf , einheergehend mitt der Registrierung....
    Gruß., Darkhalf

    O2 Blue All in L 5G 240GB

  • Wenn es die Zeit nicht gibt, dann bleibt nichts anderes übrig, als die Forderung nach mindestens 4 Monaten Beobachtungszeit entsprechend zu verkürzen. Man kommt zu demselben Ergebnis. Es gibt keinen Anlass, die Zeit vor dem Verkauf als die Zeit im Heimnetz zu werten.


    EDIT: In der Richtlinie steht wirklich: "No shorter observation window may be used for any customers (existing and new customers)".


    Nur bei den neuen Karten könnte man sich also u.U. dann doch darauf verlassen, mindestens 4 Monate nicht Opfer dieser FUP zu werden, vorausgesetzt, der Anbieter macht keine Überprüfung der stabilen Bindungen beim Kauf und wendet bei den objektiven Kriterien "ausschließliche Roamingnutzung" nicht an. Das würde aber heißen, vor jeder Reise eine neue SIM anschaffen zu müssen. Denn eine ältere SIM kann wie im Beispiel 2 sehr schnell Opfer dieser FUP werden.

  • Jedenfalls müssen wir abwarten, wie die Betreiber das umsetzen. Bei deutschen SIM-Karten wird diese FUP wohl meist nicht angewendet werden. Darum betrifft wahrscheinlich in Deutschland die von Dir gezeigten Fälle nur wenige. Ich gebe dir recht, unter bestimmten Voraussetzungen könnte sich die Zeit bis zur Erhebung von Aufschlägen von 4 auf 2 Monaten bei Dauerroaming verkürzen. Allerdings bleibt die Frage offen, ob ein "Beobachtungsfenster" für Roamingnutzung schon aufgemacht werden kann/darf/wird, wenn noch überhaupt gar keine Roamingnutzung vorliegt oder Roamingverbrauch dann eine Rückbetrachtung der Nutzung zur Folge haben kann. Das ist auch immer mit Aufwand verbunden.


    Für Zuschläge bereits nach einem Tag muss man schon ziemlich die Fälle konstruieren. Entweder man nutzt seine heimische SIM länger im Roaming, dann könnten 50% Aufenthalt bereits nach 2 Monaten in einem 4-Monats-Fenster erreicht sein, oder man bringt eine neue SIM ins Roaming mit, dann geht ein Aufschlag erst nach 4 Monaten, weil sonst das Fenster ja gar nicht auf ist.


    Wir werden wohl erst in den nächsten Monaten erfahren, wie konkret die Betreiber diese Beobachtung umsetzen. Selbst unter dieser FUP kann man von 2-4 Monaten Dauerroaming ohne Zuschlägen ausgehen. Bei neuen SIM-Karten, die z.B. nur kurz bei einem Trip in einem Nachbarland gekauft, dort aktiviert und mitgebracht wurden, kann man aber von mind. 4 Monaten weiter ausgehen. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass diese Zuschläge zumeist sehr gering ausfallen, per MB berechnet werden und selten die deutschen Inlandspreise groß überschreiten, also geradezu ideal dafür sind, Restguthaben auf einer SIM-Karte zu verbrauchen, bevor sie dann eingeschläfert wird.


    Manche ausl. Provider haben diese FUP fast wörtlich übernommen, besonders wenn sie draufzahlen. Hier mal ein Beispiel aus einer Preisliste:
    Wir benutzen eine FUP um dem Missbrauch von Roaming vorzubeugen. Dieser besteht bei (1) Nutzung von Roaming für anderes als vorübergehende Reisen (2) eine lange Inaktivität der SIM, die dann nur zu Roamingzwecken benutzt wird (3) die Nutzung mehrerer SIM-Karten von einem Kunden (4) der organisierte Wiederverkauf and Nicht-Bewohner des Landes. Der Aufenthalt in der Roamingzone wird beobachtet. Es können Aufschläge erhoben werden, wenn der Nutzer für einen Zeitraum von 4 Monaten mindestens die Hälfte in der Zone war oder mehrere SIM-Karten fürs Roaming benutzt: 0,956 Cent pro MB (=9,56€/GB).
    P.S.: Der Anbieter verkauft sonst 15GB für 6€ im Inland, wird von mir getestet werden und werde berichten, was passiert. Im Missbrauchsfall zahle ich halt auch nur deutsche Preise.

  • Lebara NL:
    Hier scheint man roam like home umzusetzen. Auf der Lebara Seite ist seit einigen Tagen dieser Hinweis:

    Zitat


    Roaming in de EU


    Per 17 mei is je Lebara simkaart in alle EU landen te gebruiken zonder extra roamingkosten. Dus ‘Dataroaming’ kan je in de EU landen gewoon aan laten staan als je over de grens gaat!


    Quelle: http://www.lebara.nl/roaming



    Man erwähnt die FUP, aber sagt (noch) nicht wie diese geregelt ist, es wird nur gesagt dass man davon Gebrauch machen kann wenn man "häufig" in EU Ländern ist.


    Zitat


    Er geldt soms wel een zogenaamde ‘Fair Use Policy’ (FUP) om misbruik van verbruik in het buitenland te voorkomen. Bent u heel vaak of heel lang in andere EU landen, dan kan deze FUP-regeling in werking treden.


    Quelle: http://www.lebara.nl/roaming


    Telfort NL: Ebenfalls roam like home, in der Beschreibung kein Hinweis auf eine FUP.

    Zitat


    Vanaf 15 juni kun je in de EU bellen, sms'en en internetten vanuit je Nederlandse bundel.


    Quelle: https://www.telfort.nl/algemee…rieven-mobiel-prepaid.htm


    Ich persönlich finde die Unlimited Angebote von Lebara gut, 1000 Minuten und 100 SMS in 42Länder (auch Deutschland) und 8GB Daten für 30Euro und das auf Prepaid Basis. Da ich schon gehofft habe, dass man vermutlich roam like home einsetzt, wie es KPN und Vodafone machen, hatte ich beim letzten Besuch in den Niederlanden schon eine SIM von denen im "Winkelwagen" :D


    Edit: In den AGB zu der Option steht:

    Zitat


    Niet inbegrepen zijn roaming en betaalde service- en informatienummers.


    Das widerspricht aber den oben genannten Text das man Daten und Minuten mitnehmen kann. Eventuell ist dieser Text einfach veraltet da er schon da stand als die neue Regel nicht galt. Denn da konnte man kein Paket mitnehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von 3g_handy


    Edit: In den AGB zu der Option steht:
    ZITAT: Niet inbegrepen zijn roaming en betaalde service- en informatienummers.


    Das widerspricht aber den oben genannten Text das man Daten und Minuten mitnehmen kann. Eventuell ist dieser Text einfach veraltet da er schon da stand als die neue Regel nicht galt. Denn da konnte man kein Paket mitnehmen.


    Dein Niederländisch ist durch die Benutzung von holländischen SIM-Karten noch nicht perfekt. Die "bezahlten Service- und Informationsnummern" beziehen sich auf sog. Premium-Angebote wie Telefonauskunft und Servicenummern. Die sind nie bei der EU-Regelung inkludiert. Immerhin scheint Lebara ja die Pakete auch im Roaming freizugeben. Die Kollegen von Lyca wollen das ja (erstmal) nicht.


    Lebara NL hat RLH seit 17.5. umgesetzt: 10GB für €35 könnte auch in Deutschland Interessenten finden. Berichte bitte auch, wie lange das klappt mit dem Roaming. Ähnlich wie auch die KPN-Flat. Ich habe auch gehört, dass die Aktivierung der Nummer (eine Registrierung findet ja nicht statt) zwangsläufig im holländischen Netz erfolgen muss. Dann kann man sie nicht so einfach aus den Niederlanden beziehen.


    In Holland werden alle (bis auf Lycamobile) RLH ohne Limits umsetzen. Nur die neuen "unlimited" Flats in Tele2 und T-Mobile-Verträgen bekommen eine Obergrenze.


    In Italien bestätigen jetzt auch die ersten Reseller wie Coop Voce, Fastweb oder PosteMobile RLH ohne Grenzen. Da sind auch schöne Tarife als Urlaubsmitbringsel dabei (z.B. PosteMobile 10GB für 15€). Nur Lycamobile will auch dort keine Pakete im Roaming herausgeben:
    https://www.google.ru/url?sa=t…f_V1wCvxX5N8-7jS3ezZguFsw
    http://www.mvnonews.com/2017/0…nte-ue-solo-tariffa-base/

  • Zitat

    Original geschrieben von wolfbln
    oder Mehrfachnutzung verschiedener SIM-Karten im Roaming


    Würdest Du mir Bitte dies erklären ? , wie sollte dieses verhalten als Missbrauch unterstellt werden können ?
    sind Multi Sim Karten Benutzer nun kriminelle ?
    ich hab seit vielen , vielen Jahren immer diverse Verträge am laufen .... warum sollte es mir Zuhause erlaubt sein 6/7/8 mal Grundgebühr zu entrichten.... , und wenn meine Sim Karten mit mir Vereisen bin ich kriminell ? , den Staatsanwalt möchte ich kennenlernen , der mir diese Anklageschrift unterbreitet :confused:

    O2 Blue All in L 5G 240GB

  • hi Darkhalf.
    Die Mehrfachnutzung von SIM-Karten in Abfolge, als "Missbrauch" die EU-Roamingregelung halte ich auch für eine ziemlich abwegige Sache. Sie steht aber in den Bestimmungen und Guidelines nun mal so drin. Die Provider hatten wohl Sorge, dass wenn sie 4 Monate (oder auch kürzer) RLH zulassen müssten, diese 4 Monate im Endeffekt unendlich ausgedehnt werden könnten, wenn man sich immer eine neue SIM-Karte nacheinander zulegt. Dies dürfte in Grenzgebieten oder für Grenzpendler auch nicht so schwierig sein.


    Um dies aber effektiv zu beschränken, müssen bestimmte Vorraussetzungen gegeben sein:
    1.) die SIM-Karte muss ordnungsgemäß registriert sein (das geht also nur in den Registrierungsländern)
    2.) der Nutzer müsste auch alle seine SIM-Karten beim gleichen Provider registrieren


    Dennoch ist das ja kein Fall für den Staatsanwalt. Du wirst dadurch nicht kriminell. Es handelt sich um Roam like Home, was dann nach Definition der EU "missbraucht" wird. Damit darf der Provider dir auf eine 2. SIM-Karte unter gleichen Namen, nachdem bei der ersten RLH voll ausgeschöpft wurde, RLH verweigern. Das ist schon legal. Die EU schreibt den Providern ja vor, RLH herausgeben zu müssen (außer sie sperren Roaming total). Dann kann sie es ihnen auch vorschreiben, wann sie es nicht (mehr) müssen. Manche Provider übernehmen auch nur diese Vorschriften in ihre AGB oder FUP-Definitionen, um sie später bei Bedarf anwenden zu können. Ich halte es aber fragwürdig, ob es überhaupt zur Anwendung kommt.


    Aber nehmen wir mal einen Provider in Polen, denn nur 1 von 4 geben dort RLH raus: 15GB gibts für 6€ im Inland. Da zahlt der Provider im Roaming sicher drauf. Da in Polen SIM-Karten registriert sind, könnte dann RLH bei einer weiteren SIM auf dem gleichen Namen verweigert und gleich der Aufpreis von 0,95 Cent pro MB verlangt werden. Sowas ähnliches habe ich übrigens vor, auch demnächst mal zu testen, ob sie es wirklich machen.

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