Es scheint, dass die Anbieter der Mobilfunksysteme diese Funktionalität inzwischen implementiert haben. Somit kann man erwarten, dass diese FUP bei überwiegender Auslandsnutzung bald bei allen Anbietern, die diese FUP in den AGBs angeführt haben, überwacht wird und die Zuschläge berechnet werden. Ob die Zuschläge nach 4 oder 2 Monaten Auslandsnutzung oder sogar sofort (ausschließliche Auslandsnutzung ohne Nachweis stabiler Bindungen) berechnet werden, wird vom Anbieter abhängig sein.
ZitatOriginal geschrieben von flensi
Keiner hat ihr mitgeteilt das ggf. Kosten anfallen wenn sie sich dauerhaft in DK aufhält und ist mittlerweile verwundert das die monatlichen Rechnungen mind. das doppelte betragen.
Laut BNetzA muss der Mobilfunkanbieter einen Warnhinweis senden und eine Frist von 2 Wochen geben bevor bei überwiegender Nutzung im Ausland die Zuschläge berechnet werden:
https://www.bundesnetzagentur.…g/RLAH/RLAH_faq-node.html
Eine Beschreibung dieser FUP und der dazugehörigen Zuschläge in den AGBs (ist in den O2 AGBs enthalten, die sie bei Vertragsabschluss sicherlich bestätigte) reicht nicht. Sollte die Warn-SMS/E-Mail nicht angekommen sein, dann könnte Sie sich bei O2 beschweren und eine Rückerstattung fordern. Sollte O2 nicht entsprechend reagieren, kann man die BNetzA kontaktieren.