Amazon Gutscheincode auf FREMDEN KUNDENKONTO eingelöst, Einlösedatum erfragen ?

  • Hallo Forengemeinde,


    ich frage hier bei TT (Unterforum gewerbl. Angebote) weil hier ja eine große Affinität. und Erfahrung zum Händler Amazon besteht.


    Es geht darum ob jemand weiß ob Amazon mitteilen kann wann ein Code aus einem Gutschein (auf einen mir unbekannten Konto eingelöst wurde).


    Habe Sonntag einen Amazongutscheincode. (bei der Bucht) erworben und Sonntag per Paypal bezahlt. E


    Es wird mir beim Versuch den Code. (3 Stunden nach Ebayzusendung) einzugeben mitgeteilt, daß dieser Code schon auf einen FREMDEN KUNDENKONTO eingelöst wurde.
    Mich interessiert haupsächlich ob ich erfahren kann wann (Datum und vielleicht sogar Uhrzeit dieser Code eingelöst wurde).



    Ich weiß, daß sich Amazon auch bei unleserlichen Codes sehr viel Mühe gibt den Code wiederherzustellen.


    Nun ist das Problem anders. Er ist nicht unleserlich, der Gutschein wäre (datummäßig) nicht abgelaufen, es ist kein Zahlendreher.


    Im Grunde gehts darum nachzuweisen ob dieser Code, den ich nach Kauf mir per Email zukommen ließ vor oder nach der Emailabsendung verbraucht wurde.


    Rein rechtlich ist es Gefahrenübergang bei einer Lieferung. Nach Zustellung bin ich eben selbst dafür verantwortlich, daß mir niemand meinen Code aus der Email herausklaut.


    Hintergund:


    Habe mir auch gleich nach Kauf sehr viel Mühe gegeben das die Sache sicher abläuft und dem Verkäufer gesagt den 14stelligen Code in 2 x 7-stelligen Teilstücken an 2 verschiedenen Mails. (und zu einer vorher ausgemachten Uhrzeit) zu senden. Stattdessen wird mir der kompl. 14-stellige Code zu einer unbestimmten Zeit an meine Boardmail geschickt. Der Verkäufer kam mir wegen der frischen Kontoeinrichtung schon vor dem Kauf suspekt vor konnte
    aber dafür mit entsprechend hohen Preisabschlag kaufen denn meine Bieterkonkurrenz war noch zurückhaltender.


    Gruß


    M.
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  • Re: Amazon Gutscheincode auf FREMDEN KUNDENKONTO eingelöst, Einlösedatum erfragen ?


    Zitat

    Original geschrieben von manwappl
    Der Verkäufer kam mir wegen der frischen Kontoeinrichtung schon vor dem Kauf suspekt vor konnte
    aber dafür mit entsprechend hohen Preisabschlag kaufen denn meine Bieterkonkurrenz war noch zurückhaltender.

    Sowohl Bauchgefühl als auch gesunder Menschenverstand sind bei solchen Fragen oft kein schlechter Ratgeber. Kauf eines "Vertrauensprodukts" bei einem Verkäufer mit "frischer Kontoeinrichtung" ist nicht risikolos...


    Ansonsten frag doch mal bei Amazon nach, wann genau der Code eingelöst worden sein soll.

  • Also Amazon GS und Ebay sind zu 99,9% immer Abzocke... einfach PayPal Fall eröffnen und du bekommst die Kohle wieder.

  • Nope. Das wird schwierig:


    Gutscheinkäufe (Gutscheine, die als Zahlungsäquivalente gelten) sind nicht abgesichert, siehe


    https://www.paypal.com/de/weba…p/ua/buyerprotection-full


    Wird gerne überlesen.


    Zudem gilt INR hier nicht, da die Zustellung erfolgt ist.


    ABER:


    Der Verkäufer muss nach der eBay(!)-PP-Richtlinie sicherstellen, dass die (digitale) Ware auch tatsächlich zugestellt wurde. Und das kann der VK nicht beweisen. Also kann der TE hier doch wieder einen Antrag stellen, allerdings mit der richtigen Begründung. Die ist wichtig, denn sie entscheidet darüber, ob der Antrag (und mehr ist es bei PP nicht, es gibt seitens PP keine Pflicht, Käuferschutz zu gewähren!) angenommen und stattgegeben wird.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Gutschein, Paypal und "sicher" schließen sich aus. Passiert täglich zigfach, das Internet ist voll davn. Kohle als Lehrgeld abschreiben, und sich anderen Dingen zuwenden.


    Gruß jof

  • Bedanke mich für die Antworten.


    Zum Glück ist mein Problem gelöst.


    Der Ebayverkäufer war doch kein echter Betrüger sondern hatte mir gnädigerweise einen neuen Code zugesandt, den ich auch erfolgreich verbuchen konnte.


    Das ist gut denn möglicherweise kommt, da es sich bei Gutschein um eine Geldäquivalentleistung handelt (Punkt 3.2. Paypal-AGBs) kein Paypalschutz zustande.


    Amazon konnte mir selber nach ausführlicher Email wegen Datenschutzgründen nicht einmal den Zeitpunkt der unberechtigten Einlösung nennen. Diese Daten erhalte nur der ursprüngliche Gutscheinkäufer (und auch nur gegen weirere Daten zu seinem Gutscheinkauf) jedoch nicht der Empfänger bei einem Weiterverkauf.


    Da hätte schließlich der Verkäufer selber mir durch Kontaktierung vin Amazon den Nachweis erbringen nüssen, daß der Code am Montag un 18:15Uhr noch nicht eingelöst war.


    Gruß


    m

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