BASE GO Internetpaket plus Widerspruch zur Einstellung des IP+

  • surfmobile
    Jo, weiter geht's unlimited für 30€ im T-Mobile Netz. Jetzt bitte keine Fragen wie was wo. Alles schon erklärt...
    Danke o2, aber ich kehre denen tatsächlich den Rücken ;-) Aber ich wette, die anderen Stänker hier greifen zum Free!


    Zudem ist überhaupt nicht gesichert, dass am 01.06. das kostenfreie surfen vorbei ist. Es wurde nur ein Pack gekündigt, das aktuell gar keiner gebucht hat :D Nicht mehr und nicht weniger... :)

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von altaso

    Zudem ist überhaupt nicht gesichert, dass am 01.06. das kostenfreie surfen vorbei ist. Es wurde nur ein Pack gekündigt, das aktuell gar keiner gebucht hat :D Nicht mehr und nicht weniger... :)


    Klar habe ich das Pack gebucht. Das letzte mal im Oktober. Es verlängert sich automatisch bei genügend Guthaben. Danach hatte niemand Einfluß darauf, weil die einfach die Paketbuchungen im O² Rechnersystem abstellten.


    Genau das wird ihnen noch auf die Füße fallen.


    O² glaubt oder vermittelt nur, daß ihre eigenen aktuellen AGB zu Prepaid gelten, und genau das ist Unsinn, wie ich bereits im 1.Beitrag auf Seite 1 begründete.

  • Zitat

    Original geschrieben von Franky57
    Klar habe ich das Pack gebucht. Das letzte mal im Oktober.

    Nö, wie die anderen auch hattest du höchstens ein Paket gebucht. Das Pack bringt alles durcheinander :D

  • Zitat

    Original geschrieben von habehandy


    Dann schickt TEF neue AGB zu. Bei Ablehnung kündigt TEF fristgerecht zu Laufzeit.


    z. B. Sky hat bei Ablehnung der AGB ordentlich gekündigt.


    Und genau dort fehlt in den BASE-AGBs auch der zweite Punkt, nämlich dass ESP/ jetzt TEF kündigen dürfe wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Würde in den BASE-AGBs stehen, dass der Anbieter z.B. mit 3 Monatsfrist kündigen dürfe -- OK. Aber der Anbieter hat sich selber kein ordentliches Kündigungsrecht eingeräumt.


  • Naja, immer noch besser 200 Euro für eine hervorragende, mit 3 SIM-Karten gleichzeitig
    nutzbare Flatrate zu bezahlen, als für einen Tarifwechsel, der niemals stattgefunden hat:
    Die Wartemusik von o2 - der Soundtrack meiner Alpträume
    Und außerdem hab ich hier schon zig-mal erläutert, daß für eine nutzungsgerechte Flatrate
    nicht mehr erforderlich ist als 45 Euro im Monat (Magenta Mobil XS + 4x Dayflat Unlimited)

    Telekom Magenta Mobil XL Flex (=> zu Hause als Festnetzersatz in der Fritzbox 6850 5G (Rufnummer über DECT verfügbar))

    4B Flexz! Lil Bro (=> unterwegs im Smartphone)

    Fritzbox 6850 5G, 6890, 6820 v1, 6820 v2, 6842, 6840 v2

    Google Pixel, Pixel 2, Pixel 3, Pixel 4, Pixel 4a(2x), Pixel 5

    LG G7 + 256GB microSD (=> HiRes Quad DAC zum Musik hören)

    Huawei P30 + 256GB NanoMemory (=> zum kreativen Fotografieren unterwegs)

  • Zitat

    Original geschrieben von dreieck Und genau dort fehlt in den BASE-AGBs auch der zweite Punkt, nämlich dass ESP/ jetzt TEF kündigen dürfe wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Würde in den BASE-AGBs stehen, dass der Anbieter z.B. mit 3 Monatsfrist kündigen dürfe -- OK. Aber der Anbieter hat sich selber kein ordentliches Kündigungsrecht eingeräumt.

    Wenn dem so sein sollte und auch nur 1 Kunde damit durchkommt dann ändert o2/Telefonica die AGB, wer widerspricht wird gekündigt und wer nicht widerspricht hat auch nichts davon da das Pack so oder so nicht mehr aufgelegt wird.


    Gruß Marco

  • Zitat

    Original geschrieben von SchnittenGott
    [URL=https://www.welt.de/wirtschaft/article164905235/Willkommen-in-der-Servicehoelle-von-O2.html]

    Mit "Auchlesen" statt "Nurschreiben" hätte man sich die erneute Veröffentlichung des themenfrenden Links gespart. Gut, daß ausgerechnet der Themenstarter- und bewahrer, Kostenvermeider, Messingschildexperte und Hintergrundhelfersprecher damit und mit anderem fortlaufend selbst gegen seine strenge Themenzentrierung verstößt, müssen wir ihm nachsehen. Er ist ja noch neu in diesem Geschäft.

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von marco5
    Wenn dem so sein sollte und auch nur 1 Kunde damit durchkommt dann ändert o2/Telefonica die AGB, wer widerspricht wird gekündigt und wer nicht widerspricht hat auch nichts davon da das Pack so oder so nicht mehr aufgelegt wird.


    Gruß Marco


    Das ist im deutschen Recht nicht vorgesehen.


    AGB können bei Kündigungsfristen in Dauerschuldverhältnissen defacto nicht ausgehebelt werden, indem man neue vorlegt.


    Sie können nur aus "wichtigem Grund kündigen": wenn sie insolvent werden, wenn sie auf einmal nur noch Gummistiefel herstellen wollen etc.


    O² betreibt aber weiter das gleiche Geschäft und will sich rechtswidrig der Sache entledigen.
    Und hofft auf "Lischen Müller", welche sich damit abfindet.


    Die AGB von e-plus sind wirksam in Hinsicht auf Kündigungsmöglichkeiten - egal was uns O² aufschwatzen will.
    Und deren Anwälte wissen das auch.

  • Nur das die AGB in diesem Fall nicht gelten bei einer Option. Und Pack hieß es nie, es hieß schon immer Option.


    Zusatzleistung wäre das richtige Wort... :-) Und hier gilt wiederum die AGB nicht, sondern gesondertes... Genau so steht es in den AGB. Wer damit nicht einverstanden ist, hätte nicht blind diesen Vertrag abschließen dürfen.


    Es wurde keinem der Eplus Vertag gekündigt, daher kann keiner sich auf die AGB berufen.
    Das Argument "wichtiger Grund" ist somit direkt hinfällig!

    Schreibe vom IPhone. Alle Rechtschreibfehler wurden nicht von mir verursacht ;)

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