Autoproduzenten, E-Autos, E-Mobilität, Ladesäulen & Co

  • Ich sehe das neue Gesetz gar nicht mal so negativ


    Du hast die Gesetze aber Mal grob gesichtet?


    GEIG §10 verpflichtet den Supermarkt schon zum 01.01.2025. Also ist die Tankstelle 2028 uninteressant.


    An den anderen Tankstellen, stehst Du dann eine halbe Stunde rum und starrst Löcher in die Luft, oder schaust anderen Menschen beim Tanken zu.


    Shell und Aral stellen sich schicke Konsumtempel an den ehemaligen Tankstellen vor. Mal sehen. Eine Ladesäule vor einen existierenden Konsumtempel zu stellen, erscheint mir zielführender.


    Nicht umsonst ist die Aktivität von den Mineralöl Konzernen derzeit eher eingefroren, weil ihnen das auch klar geworden ist, dass sie von EnBW rechts überholt wurden und die kein tragfähiges Konzept dagegen haben.


    Wenn der Städtetag sagt, man brauche Ladeinfrastruktur auch abseits der Fernstraßen, dann sollen sie doch machen! Attraktive Flächen haben sie!


    Stattdessen beschließen Politiker, denen man kein E-Auto zumuten kann, Ladesäulen braucht man da, wo Autos seit 100 Jahren tanken! =O


    https://nationale-leitstelle.de/foerdern/deutschlandnetz/


    Da geht's ja auch in Windeseile vorwärts.

  • GEIG §10 verpflichtet den Supermarkt schon zum 01.01.2025.

    Interessant. Kannte ich noch gar nicht.

    Zitat

    (1) Für jedes Nichtwohngebäude, das über mehr als 20 Stellplätze innerhalb des Gebäudes oder über mehr als 20 an das Gebäude angrenzende Stellplätze verfügt, hat der Eigentümer dafür zu sorgen, dass nach dem 1. Januar 2025 ein Ladepunkt errichtet wird.

    "Nichtwohngebäude" bedeutet dann nicht nur "Supermärkte" auch "Firmen". Mein Arbeitgeber (deutlich mehr als 20 Stellplätze) hat bereits einen Ladepunkt, allerdings nur für die PHEVs der Geschäftsleitung. Dass der Ladepunkt öffentlich nutzbar sein muss steht da ja auch nicht explizit, sondern nur, dass einer da sein muss. Wenn ich mal dann anfange hoch zu rechnen, wo dann innerhalb der nächsten 7 Monate noch alles Ladepunkte entstehen müssten, würde ich sagen, unrealitisch. Hinzu kommt, dass hier nicht ansatzweise definiert ist, was "Ladepunkt" genau ist. Das könnte auch eine Einphasen-Billigstlösung sein, die niemand freiwillig nutzen will.

  • Hinzu kommt, dass hier nicht ansatzweise definiert ist, was "Ladepunkt" genau ist. Das könnte auch eine Einphasen-Billigstlösung sein, die niemand freiwillig nutzen will.

    „Ladepunkt“ eine Einrichtung, die zum Aufladen von Elektromobilen geeignet und bestimmt ist und an der zur gleichen Zeit nur ein Elektromobil aufgeladen werden kann,

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  • „Ladepunkt“ eine Einrichtung, die zum Aufladen von Elektromobilen geeignet und bestimmt ist und an der zur gleichen Zeit nur ein Elektromobil aufgeladen werden kann,

    Das ist schon klar. Wenn da nur 3,7 kW (oder noch weniger) am Typ2-Stecker raus kommen ist das auch ein Ladepunkt. Was ich meinte ich viel mehr, dass keinerlei Mindeststandards definiert sind, was der Ladepunkt genau können muss.

  • Ja, aber hat Recht. Das Gesetz ist löchrig. Aber das regelt der Markt. Wenn Laden A einen Typ 2 hin stellt, aber der Laden B einen CCS Lader. Dann bekommt auch Laden A einen, wenn viele lieber bei B einkaufen.

    Selbst wenn alle, die es per Gesetz müssten, CCS-Lader aufstellen wollten, bleibt die Frage, gibt es überhaupt so viele CCS-Lader am Markt? Ich denke da an den Großbrand bei Alpitronic.

  • Naja, bei einem Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätze dürften wohl auch eine Steckdose mit separatem Zähler je Stellplatz ausreichen. Fraglich ist, welche Investitionen ins Hausnetz dann nötig sind. Denn es könnte ja sein, dass alle Stellplätze in der nach gleichzeitig 230 V x 20 Ampere laden.

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  • Fraglich ist, welche Investitionen ins Hausnetz dann nötig sind. Denn es könnte ja sein, dass alle Stellplätze in der nach gleichzeitig 230 V x 20 Ampere laden.

    Entweder das, oder es kommen steuerbare Lader, die sicherstellen dass eine bestimmte Gesamtleistung aller gleichzeitig ladenden Fahrzeuge nicht überschritten wird.

  • "Nichtwohngebäude" bedeutet dann nicht nur "Supermärkte" auch "Firmen".

    Kirchen, Gerichte, Krankenhaeuser, Messegelaend- ach nee, die sind ja nicht am Gebaeude angeschlossen...


    Was ist mit'm 'Etablissement', ugs. Puff? :D

    Nordisch by zuag'roast :D

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