Autoproduzenten, E-Autos, E-Mobilität, Ladesäulen & Co

  • Zumindest das Abschleppfahrzeug ist elektrisch 😉


  • Das britische Zulassungsrecht ist extrem liberal, was Selbstbau- und Umbau-Fahrzeuge angeht. In der Bundesrepublik bekommst du so etwas nie durch den TÜV und das H-Kennzeichen ist dann auch noch weg. :D

    H-Kennzeichen ist für ein E-Auto witzlos da man damit eh in Umweltzonnen darf und keine KFZ Steuer zahlt, obendrein erlaubt es unbegrenzte Nutzung im Alltag.

    Da ist eher das Problem dass man in Deutchland Mannjahre eines spezialisierten Ingenieurbüros braucht um eine Zulassung zu bekommen.

    Den treiben nichtmal Autohersteller, die haben allerdings für versuchsfahrzeuge ein erleichtertzes Verfahren was vermutlich auch hier angewendet wurde: https://www.electrive.net/2021…uer-manta-gse-elektromod/

  • Ein Elektroauto darf weder per se in die Umweltzone (es benötigt dafür eine Feinstaubplakette! Der Stinker mit H-Kennzeichen ironischerweise nicht) noch ist es generell steuerbefreit. Die Steuerbefreiung gilt für gerade einmal 10 Jahre (und längstens bis 2030!), danach werden 50% der "für andere Kfz und LKW" vorgesehenen Steuer fällig. Damit bezahlt man häufig mehr Steuer als für einen neu zugelassenen Verbrenner (mit 95 g CO2/km) anfallen würde.

    Viele Grüße
    Martin

  • ... (es benötigt dafür eine Feinstaubplakette! Der Stinker mit H-Kennzeichen ironischerweise nicht) ...

    Die Regel mag seltsam erscheinen, ich kann sie immerhin nachvollziehen. E-Kennzeichen können auch Hybridfahrzeuge bekommen, welche mit ihrem Verbrenner der Regelung unterliegen. Richtig blöd wäre es dann, wenn es das gleiche Fahrzeug als reinen BEV und als Hybrid gäbe. Außerdem muss ein BEV nicht zwingend ein E-Kennzeichen haben, es ist nur ein Angebot. Für die Polizei und das Ordnungsamt ist es dann schlicht einfacher zu kontrollieren, wenn die Regelung konsistent ist. H ist immer H, da gibt es keine Ausnahmen.

  • Ein Elektroauto darf weder per se in die Umweltzone (es benötigt dafür eine Feinstaubplakette! Der Stinker mit H-Kennzeichen ironischerweise nicht) noch ist es generell steuerbefreit. Die Steuerbefreiung gilt für gerade einmal 10 Jahre (und längstens bis 2030!), danach werden 50% der "für andere Kfz und LKW" vorgesehenen Steuer fällig. Damit bezahlt man häufig mehr Steuer als für einen neu zugelassenen Verbrenner (mit 95 g CO2/km) anfallen würde.

    Die Plakette ist ja nur eine Formsache, bekommt man für einen 10er in jeder Autowerkstatt wenn das Fahrzeug berechtig ist.

    Das mit der zeitlich begrenzten Steuerbefreiung hatte ich in der Tat nicht auf dem Schirm, ist aber halb so wild, für den Srteuersatz des H-Kennzeichens darf der Elektro Wagen 3.4t wiegen.

  • Die Regel mag seltsam erscheinen, ich kann sie immerhin nachvollziehen. E-Kennzeichen können auch Hybridfahrzeuge bekommen, welche mit ihrem Verbrenner der Regelung unterliegen. ...

    Ich finde es einfach Schwachsinn. Ich wüsste jetzt keinen Plug In Hybrid mit EU3 Diesel ohne Partikelfilter oder EU1 Benziner ohne Kat.

    Und außerdem muss ein Hybrid fürs E-Kennzeichen ja nach WLTP zertifiziert sein was wiederum nur in Verbindung mit einem EU6 Verbrenner möglich war bzw. ist.

    Da bei H-Kennzeichen das Ablesen des Nummernschilds offensichtlich auch funktioniert kanns ja auch nicht am Kontrollaufwand liegen.

    Das ist für mich daher einfach Bürkratie aus dem Kaiserreich, wir verlangen Schwachsinn weil wir es können.

  • Die Steuerbefreiung gilt für gerade einmal 10 Jahre (und längstens bis 2030!), danach werden 50% der "für andere Kfz und LKW" vorgesehenen Steuer fällig. Damit bezahlt man häufig mehr Steuer als für einen neu zugelassenen Verbrenner (mit 95 g CO2/km) anfallen würde.

    Ich glaub darüber macht sich bislang noch kaum jemand Gedanken, denn kaum ein Neuwagenkäufer hält seinen Neuwagen so lang, sondern die werden in der Regel dann mit so 3 oder 5 Jahren HU-frisch verkauft. Trifft dann eh höchstens den Zweit- oder Drittbesitzer.

    Abgesehen ist der aktuellen Zeit von explodierenden Sprit- wie auch Strompreisen die Kfz-Steuer absolute Nebensache.


    Außerdem muss ein BEV nicht zwingend ein E-Kennzeichen haben, es ist nur ein Angebot. Für die Polizei und das Ordnungsamt ist es dann schlicht einfacher zu kontrollieren, wenn die Regelung konsistent ist.

    Soweit ich informiert bin haben bislang kaum Sonderrechte wie Nutzung von Busspuren oder kostenloses Parken umgesetzt, so gesehen bietet das E-Kennzeichen bislang ohnehin keinerlei Vorteile.

    An den meisten öffentlichen Ladeplätzen gilt "für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs" und somit unabhängig vom E-Kennzeichen. Abgesehen davon befinden sich die meisten dieser Ladeparkplätze eh auf Parkplätzen wo auch die Verbrennerparkplätze kostenlos sind.

    Die Plakette ist ja nur eine Formsache, bekommt man für einen 10er in jeder Autowerkstatt wenn das Fahrzeug berechtig ist.

    Das Problem ist eher das die Umweltplakette gross und hässlich aussieht, und sich eigentlich nicht wirklich lohnt wenn man vielleicht maximal 3x im Jahr in eine Umweltzone fahren möchte. Eine kleine Plakette am vorderen Nummernschild wo früher die AU-Plakette war, wäre da schöner, und würde nicht stören.

    Theoretisch so gut wie jedes Auto eine Grüne Umweltplakette bekommen, denn es wird ja nur mindestens Euro 2 Benziner oder Euro 4 Diesel verlangt, und das sind ja fast alle noch im Umlauf befindlichen Fahrzeuge. Denn der grösste Teil der noch älteren Fahrzeuge wurde ja inzwischen von Rost und Fahrwerksverschleiss dahingenagt.

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