Nachfrage bezüglich Kleinanzeigen Kaufes

  • Hi,


    es gab solche Themen bestimmt schon aber mich würde interessieren wie das ganze wohl ausgehen könnte.



    Folgender Fall:


    Ich habe über eBay Kleinanzeigen ein S8 gekauft von Privat, welches als gebraucht aber in sehr gutem Zustand beschrieben wurde. Es soll lediglich am Rand leichte Spuren von der Schutzhülle haben, sonst keine Kratzer , keine Dellen, keine Macken oder dergleichen, da immer sehr pfleglich behandelt. Ist vom April 2017.


    Wir haben vor der Transaktion telefoniert und das besprochen, der Verkäufer ein netter Mensch wie ich das empfand, sehr sympathisch.


    Wir einigten uns ich bezahlte per Paypal, er versendetet am nächsten Tag, soweit alles gut.


    Das Gerät kam heute an, meine Frau war mit am Tisch ich packe es aus und dachte ich spinne, das Display voll mit Kratzern, feine aber sehr viele, die Rückseite teils auch. An den Rändern mehrere Lackabplatzer, teils Kerben die deutlich fühlbar sind. Das Gerät macht einen ziemlich schlechten Eindruck.


    Habe dies dem Verkäufer geschrieben, er meinte zuerst hm komisch das kann er sich gar nicht vorstellen usw. aber okay ob ich mir eine Teilrückerstattung vorstellen kann, was ich verneinte da ich es so nicht haben will. Wir konnten uns telefonisch auf Rückerstattung seinerseits und Rücksendung danach meinerseits einigen. Etwas später kam per Kleinanzeigen eine Nachricht das er sich informiert hat und unterm Strich er es so nicht machen möchte ich kann mich an Samsung wenden da ja Garantie vorhanden evtl. tauschen die das..


    Ich war baff, natürlich wird das nichts bringen..


    Nachdem klar war es wird so nichts, habe ich einen Fall bei Paypal eröffnet, dort wird das ganze nun bearbeitet.


    Der Verkäufer hat einen Antrag auf Käuferschutz gestellt, was genau heißt das?


    Kann wer abschätzen wie das ganze ausgeht?

  • Was willst du hören? ich habt euch beide freiwillig in die Hände der eigenwilligen PayPal-Lösungs-Maschinerie alias Käufer/Verkäuferschutz begeben. Egal, was rechtlich laut dem BGB vorgesehen ist, könnte ihr JETZT vergessen. PP trifft hinsichtlich seiner Richtlinien eine eigene Entscheidung, die so oder so ausgehen kann.


    Da nochmals im Bezug mit dem BGB zu reagieren, wird schwer.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Was willst du hören? ich habt euch beide freiwillig in die Hände der eigenwilligen PayPal-Lösungs-Maschinerie alias Käufer/Verkäuferschutz begeben. Egal, was rechtlich laut dem BGB vorgesehen ist, könnte ihr JETZT vergessen. PP trifft hinsichtlich seiner Richtlinien eine eigene Entscheidung, die so oder so ausgehen kann.


    Da nochmals im Bezug mit dem BGB zu reagieren, wird schwer.


    so ein Quatsch, pp jetzt als gerichtliche Instanz oder wie


    die pp Reihenfolge ist aber nun mal erst Rücksendung, dann Erstattung, so wird die Entscheidung wohl auch lauten, der weitere Weg wäre immer schwer, völlig unabhängig von pp

  • Es ist okay wenn es keine eindeutige Einschätzung gibt. Kann ja sein das jemand ähnliches erlebt hat und dazu genaueres sagen kann.



    Andere Frage was wäre eurer Meinung nach für ein S8 in schwarz mit den genannten Mängeln realistisch noch wert? Wenn ich jetzt mal davon ausgehe das technisch alles in Ordnung ist, müsste man natürlich erst prüfen.

  • Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    so ein Quatsch, pp jetzt als gerichtliche Instanz oder wie


    die pp Reihenfolge ist aber nun mal erst Rücksendung, dann Erstattung, so wird die Entscheidung wohl auch lauten, der weitere Weg wäre immer schwer, völlig unabhängig von pp




    Heißt ich muss dann zuerst zurück senden, als Beleg hätte ich die Sendungsverfolgung und dann bekomme ich falls Paypal so entscheidet das Geld zurück? Wäre wünschenswert. Stand aktuell sie prüfen den Fall und bis spät. Mitte November soll es eine Entscheidung geben.

  • Kannst ja mal ins Auktionshilfe-Forum gehen. Da gibt's genügend Fälle und Beispiele, und immer wieder den gleichen Rat: ebxx Kleinanzeigen ist gedacht zum Hinfahren und Abholen, Smartphones kauft man nicht unbesehen, und Pxypxl ist eine einfache, aber im Streitfall problematische Bezahlmethode.


    Vielleicht bist Du ja auch schon Opfer eines Dreiecksbetrugs, wer weiß...


    Und wenn Du richtig Pech hast, präsentiert Dir der Verkäufer nach der Rücksendung einen Backstein samt 2 Zeugen die bestätigen, dass in Deinem Paket kein Smartphone drin war.

  • Zitat

    Original geschrieben von happiestalive
    so ein Quatsch, pp jetzt als gerichtliche Instanz oder wie


    die pp Reihenfolge ist aber nun mal erst Rücksendung, dann Erstattung, so wird die Entscheidung wohl auch lauten, der weitere Weg wäre immer schwer, völlig unabhängig von pp


    Ach bitte, nicht schon wieder die Diskussion. Ich kann dir aus mehrfacher eigener Ausfechtung der zustehenden Käufer/Verkäuferrechte aus BGB ganz klar sagen, dass, wenn du rechtlich nicht wirklich sattelfest bist, gegen die Quasi-Ich-kann-nichts-ohne-RA-mehr-machen-Entscheidungen von PayPal als Normalbürger nichts machen kannst, eben weil PP über die faktische Macht des Geldbesitzes (des Käufers/Verkäufers) gebietet.


    Du kannst PP mit Schreiben, Fristen, Bescheiden bombardieren, das bringt dir alles nichts, wenn PayPal die Kohle nicht rausrückt und auf Stur schaltet. Das kostet Zeit, Nerven und Geld, wenn man(n) selber keine Ahnung hat.


    Dann ist nämlich die Frage, wie viel Geld du dem bereits schlechten Geld hinterherwerfen willst.....


    Im Übrigen argumentierst du selber mit der PP-Reihenfolge, die eben auch falsch ist, wenn gewisse Parameter zugrunde liegen....

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Das Kind ist wohl nun in den Brunnen gefallen. Also fürs nächste Mal: Hinfahren und bei Gefallen bar bezahlen!

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."


  • dies lässt nur den Schluss zu dass du es entweder selbst einfach nicht drauf hast oder anderweitigen Rechtsbeistand benötigst, oder gar vielleicht beides

  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    ebxx Kleinanzeigen ist gedacht zum Hinfahren und Abholen, Smartphones kauft man nicht unbesehen


    Dem ist nichts hinzuzufügen.


    Mich interessiert aber gerade: wieviel billiger war denn das S8, daß du es dir unbedingt von Privat holen musstest?

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

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