Wenn die Staatsanwaltschaft nun wirklich nichts gegen Friedmann in der Hand hätte, würde er wohl kaum den Strafbefehl akzeptieren. Immerhin dürfte das relativ teuer werden, außerdem ist er damit vorbestraft.
Wesentlich dürfte der anscheinend durch Zeugenaussagen belegte Vorwurf sein, er hätte mehrmals Prostituierten Kokain angeboten - und das ist strafbar.
BTW. Immer wieder wird betont, der Koks-Konsum und die Vergnügungen mit Prostituierten seien doch Privatsache. Da rückt der Beitrag von Karen Duve im [URL=http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,255996,00.html]SPIEGEL[/URL] doch einiges ins rechte Licht - Strafbarkeit hin oder her.
Alexander