Verfahren gegen Michel Friedmann beendet??

  • jonasm


    Wenn die Staatsanwaltschaft nun wirklich nichts gegen Friedmann in der Hand hätte, würde er wohl kaum den Strafbefehl akzeptieren. Immerhin dürfte das relativ teuer werden, außerdem ist er damit vorbestraft.


    Wesentlich dürfte der anscheinend durch Zeugenaussagen belegte Vorwurf sein, er hätte mehrmals Prostituierten Kokain angeboten - und das ist strafbar.


    BTW. Immer wieder wird betont, der Koks-Konsum und die Vergnügungen mit Prostituierten seien doch Privatsache. Da rückt der Beitrag von Karen Duve im [URL=http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,255996,00.html]SPIEGEL[/URL] doch einiges ins rechte Licht - Strafbarkeit hin oder her.


    Alexander

    Sicher ist, dass nichts sicher ist - selbst das nicht! (Ringelnatz)

  • Zitat

    Original geschrieben von Paolo Pinkel
    Es gibt aber gewisse Grenzen,
    auch und vorallem was den Besitz von Rauschgift angeht!
    Hier war der Ober-Moralist Friedmann weit drüber!


    Was sie bei ihm gefunden haben war doch von der Menge her ein Witz. Christoph Daum konnte viel häufiger Drogenkosum nachgewiesen werden und der musste soweit ich weiss 10000 € zahlen... Also da sollte man den Ball etwas flacher halten...

    Zitat

    btw: Der konsum von Drogen ist erlaubt - der Besitz jedoch nicht!
    So steht es im Gesetz!


    Was anderes habe ich nicht behauptet...
    Und nochmal: Ich finde den Friedmann auch einen Provokateur und arrogantes Arsc...
    @ BigBlue007
    das meinte ich im weitesten Sinne mit: ich darf niemanden anderen damit stören...

  • Das schizophrene an der Sache ist wohl, dass zwar der Konsum erlaubt ist, aber die Beschaffung und der Besitz nicht. Stellt sich die Frage: wie etwas konsumieren, ohne vorher in den Besitz zu gelangen :rolleyes: ;)


    Und was die "verheerenden Folgen" und Verbote angeht: ich kann mich nicht oft genug wiederholen, aber wenn der Staat rein logisch vorginge, würde auch Alkohol auf der Liste mit draufstehen. Das streitet zwar (fast) jeder ab, weil wir das Zeugs literweise in uns reinschütten, aber die jährlichen (Folge-)Kosten übersteigen die Einnahmen durch den Verkauf um ein zehnfaches. Von daher ist die Diskussion imho zwecklos: einige Drogen sind eben legal, andere nicht - und die Entscheidung darüber obliegt dem Staat.


    P.S.: Nein, ich bin deshalb nicht unbedingt der Meinung, die sogenannten "harten Drogen" zu legalisieren. Aber ich kann die Heuchlerei und das Messen mit zweierlei Maß ("O'zapft iss!") nicht ausstehen.

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Zitat

    Original geschrieben von DUSA-2772
    Das schizophrene an der Sache ist wohl, dass zwar der Konsum erlaubt ist, aber die Beschaffung und der Besitz nicht. Stellt sich die Frage: wie etwas konsumieren, ohne vorher in den Besitz zu gelangen :rolleyes: ;)


    Klar ist das schizophrene, aber auf dem Hintergrund ist der bei Friedmann angeordnete Drogentest vollkommen hirnrissig, da der Drogentest nur einen Anhaltspunkt über die Menge gibt, aber nie strafrechtliche Folgen haben wird...

  • Zitat

    Original geschrieben von Paolo Pinkel
    btw: Der konsum von Drogen ist erlaubt - der Besitz jedoch nicht!
    So steht es im Gesetz!


    Falsch: der Konsum ist nicht erlaubt. Der Konsum setzt i.d.R. den Besitz voraus und ist daher kaum möglich, ohne sich strafbar zu machen.
    Es ist nicht entscheidend, ob das Koks dem Besitzer gehört oder nicht.


    Gruß
    db

  • Zitat

    Original geschrieben von blieswood
    Falsch: der Konsum ist nicht erlaubt.


    Drogenkonsum ist gesetzlich verboten, aber in Deutschland nicht strafbar! Das meinte er wohl...

  • Gemäß BTMG ist der Drogen-Konsum nicht verboten! Wohl aber der Besitz. Es ist durchaus möglich, Drogen zu konsumieren, ohne vorher im bürgerlich-rechtlichen Sinn Besitzer geworden zu sein. Beispiel: Ich nehme einen Zug von einem Joint, der mir angeboten wird und gebe ihn dann zurück (aber nicht an einen Dritten weiter!).


    Im Übrigen kann auch bei Drogenbesitz (obwohl an sich strafbar) von einer Strafverfolgung abgesehen werden, wenn es sich um so genannte geringe Mengen zum Eigenverbrauch handelt (was auch regelmäßig geschieht). Bei Kokain gilt - je nach Bundesland eine Menge von 0,5 bis 2 Gramm als gering.

    Sicher ist, dass nichts sicher ist - selbst das nicht! (Ringelnatz)

  • Schamfrist abgelaufen ?


    Zwischenzeitlich gibt es wohl neues. Offensichtlich erwägt MF nunmehr eine Rückkehr auf den Bildschirm. Vorerst, hat er zumindest ein neues Betätigungsfeld. [URL=http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,268826,00.html]Klick[/URL]

    Ich bin zu allem fähig, aber zu nichts zu gebrauchen!

  • habs gestern auch irgendwo im netz gelesen. der baut sich wohl wieder auf, langsam aber sicher und bald sind die medien wieder voll mit seinen rotzfrechen kommentaren.


    d.

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