2 Jahre Gewährleistung auch auf Kleidung?

  • Danke für Eure Tipps.


    Dann werde ich am Montag mal im Laden anrufen und fragen, ob die Reklamation Zeit hat oder ob sie es per Post als Rücksendung haben möchten.


    Grüße SpeedTriple

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Die gesetzliche Gewährleistung gilt auch für Kleidung.


    In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Verkäüfer, d.h. er müsste Dir beweisen, dass kein Fabrikationsfehler vorlag. Nach diesen 6 Monaten musst Du dem Verkäfer beweisen, dass der Fehler/Mangel bereits von Anfang an bestand......


    Ich hätte mal eine Frage dazu, da ich einen Streitfall mit einem Online-Shop habe der meine vor exakt 12 Monaten gekauften Boxhandschuhe (ca. 45€ + Versand) nicht Reparieren möchte bzw. mir die gesamten Kosten des Versands aufdrücken will und ich solle zusätzlich ihm Nachweisen, das der Mangel schon beim Kauf vorgelegen hat :confused:


    Beweisen kann ich es nicht, da die Boxhandschuhe in Ordnung waren als ich sie bekommen habe. Jetzt sind die Nähte der Boxhandschuhe in der Handfläche aufgegangen, so dass nun die Polster zu sehen sind. Ausserdem ist an 3-5 Sstellen auch in der Innenhand das Leder eingerissen. Das sind für mich keine natürlichen Verschleißerscheinungen, da der Handschuh ansonsten noch Top in Ordnung ist.


    Hier der Schriftverkehr vom Händler: "der Hersteller hat sich in der Tat noch nicht rückgemeldet. Ich denke, dass den Austausch von einem Paar Handschuhen nach einem Jahr Gebrauch nichts wissen wollen und das für einen Scherz halten.

    Wenn wir die Handschuhe reparieren sollen, müssen Sie uns sie auf Ihre Kosten zuschicken. Sie müssen auch nachweisen, dass die Handschuhe schon beim Kauf einen Mangel hatten (siehe Gesetzestext weiter unten).


    Auszug Wikipedia Gesetzestext: Reklamiert der Kunde später als sechs Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies."

    Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt

  • Na ich hab bisher im Gewährleistungsfall immer den gekauften Artikel mit einer Fehlerbeschreibung beim Händler abgegeben und dieser hat den Artikel Repariert oder eben getauscht. Das ich jetzt etwas Nachweisen soll, war mir vorher gar nicht bekannt.


    Deshalb meine Frage in dem Text. Aber wenn jetzt schon zwei sagen das es korrekt ist, dann hab ich wohl bisher Glück gehabt, das die Händler immer Reapariert/getauscht haben?!


    Dachte immer der Händler muss zwei Jahre Gewährleisten, das der Artikel funktionsfähig bleibt und wenn es sein muss eben mit einer Reparatur!?



    Falls das schon jemand gemacht hat, wie beweist man, das etwas schon vor dem Kauf defekt gewesen sein könnte?


    Also kann man sagen, es gibt 6 Monate Gewährleistung und die restlichen 18 Monate sind reine Glückssache oder guten Willen der Händler abhängig, da es defacto unmöglich ist einen defekt in seiner Zeit zu bestimmen.

    Mit freundlichen Grüßen aus Frankfurt

  • Zitat

    Original geschrieben von FRANKFURT
    Aber wenn jetzt schon zwei sagen das es korrekt ist, dann hab ich wohl bisher Glück gehabt, das die Händler immer Reapariert/getauscht haben?!


    Korrekt, bisher also immer sehr kulante Händler gehabt (oder die haben es dann über die Garantie des Herstellers laufen lassen).


    Zitat


    Dachte immer der Händler muss zwei Jahre Gewährleisten, das der Artikel funktionsfähig bleibt und wenn es sein muss eben mit einer Reparatur!?


    Und genau das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Gewährleistung heißt nur, dass das gekaufte Produkte im Zeitpunkt der Übergabe mangelfrei sein muss - nicht dass es 2 Jahre mangelfrei bleibt.
    Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren geht der Gesetzgeber davon aus, dass ein Defekt der innerhalb der ersten 6 Monate auftritt bereits bei Übergabe vorlag, nach Ablauf dieser 6 Monate obliegt es dem Käufer zu beweisen, dass der reklamierte Mangel bereits bei Übergabe (wenn auch ggf. versteckt) vorgelegen hat.



    Zitat


    Falls das schon jemand gemacht hat, wie beweist man, das etwas schon vor dem Kauf defekt gewesen sein könnte?


    Kannst ein Materialgutachten in Auftrag geben, bei dem Preis lohnt jeder Versuch der Beweisführung aber nicht.


    Zitat


    Also kann man sagen, es gibt 6 Monate Gewährleistung und die restlichen 18 Monate sind reine Glückssache oder guten Willen der Händler abhängig, da es defacto unmöglich ist einen defekt in seiner Zeit zu bestimmen.


    Jein, es ist durchaus möglich zu beweisen, dass ein Mangel bereits beim Kauf vorlag das lohnt i.d.R. aber wirklich nur bei hochpreisigen Artikeln.

  • Aus aktuellem Anlass:
    Ich habe letztens in einer Discounterfiliale mitbekommen wie ein Kunde mit den Mitarbeitern diskutiert hat, weil sie seine dort gekauften Sandalen nicht umtauschen/ zurücknehmen wollten. Laut seiner Aussage war der Kauf noch keine 6 Monate her. Die Schuhe waren natürlich benutzt und nicht mehr wieder zu verkaufen. Offensichtlich hat sich eine Naht gelöst oder sowas in der Art.
    Die Verkäufer wollten die Schuhe eigentlich nicht zurücknehmen ("sind ja benutzt", "nach soooo langer Zeit machen wir das nicht mehr", usw.), nur weil der Kunde lauter geworden ist hat es geklappt und er sein Geld zurückbekommen.
    Die restlichen Verkäufer haben hinterher noch diskutiert, daß "ich das nicht gemacht hätte".


    Wer ist im Recht?
    IMHO eindeutig der Kunde, oder?


    Allerdings hätte der "Händler" auf Nachbesserung bestehen können statt Umtausch, richtig?
    Das ist im täglichen Geschäft bei ein paar Sandalen für 14,95€ natürlich Quatsch, und billliger dem Kunden sein Geld zurückzugeben...

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Kann man pauschal nicht sagen, gerade wenn es offensichtlich kein Mangel war der bereits zum Beginn vorgelegen haben muss (Verschleiß, manuelle Einwirkung/Riss der Naht) kann der VK natürlich erstmal eine Rücknahme verweigern oder eben eine Nachbesserung und Prüfung beauftragen.


    Macht natürlich bei so niedrigpreisigen Aritkeln keinen Sinn, da gibt man lieber das Geld wieder raus auch wenn man es nicht zwingend machen müsste.

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