Brauche dringend Hilfe in Mietangelegenheit !

  • @ Tha Masta:



    Was Du schreibst, ist zwar richtig und ein möglicher Ansatzpunkt. Dieser Satz ...


    Zitat

    Original geschrieben von Tha Masta
    Lieben Gott Leute... ihr mögt ja auf dem Themengebiet des Forums hier ganz gut sein, aber bei Mietrecht... naja, nichts für ungut! ;)


    ... ist aber dennoch unangebracht. Denn ob die Voraussetzungen des von Dir beschriebenen sog. qualifizierten Zeitmietvertrags hier nicht vorliegen (und der Vertrag daher rechtlich als unbefristeter Mietvertrag anzusehen ist), ist völlig unklar und der Sachverhaltsschilderung der Threaderstellerin in keiner Weise zu entnehmen. Möglicherweise wurde ein Befristungsgrund genannt (und ein wirksamer qualifizierter Zeitmietvertrag abgeschlossen), so daß (auch) *Dein* Beitrag völlig ins Leere geht.

  • zu dem thema, kann ich noch was sagen. (ist nur indirekt)
    ich hatte über einen längeren zeitraum einen gestörten nachbarn, der sogar mitten in der nacht super laut musik gehört hat. jazz musik, die klarinette bringt einen zum wahnsinn...... morgens,mittags,nachts...... der war immer wach.


    und wenn ich dann bei der polizei angerufen hab, hieß es: und was sollen wir da machen????


    ole,ole.... super arbeit.


    hausverwaltung angerufen: und was sollen wir da machen???


    ebenfalls, ole,ole... super arbeit.



    ich glaube in diesen punkten, nicht an eine wirkliche rechts sprechung.
    von daher glaube ich auch nicht das es funktioniert.



    bzw. der spielplatz ist doch nicht eigentum des vermieters, warum soll er die verantwortung dafür haben?
    zu einem kündigungsrecht, welches generell die 3 jahre umgeht. kann ich nichts sagen, ich bin ja kein anwalt.....

    the one, you love to hate...
    warum denkt eigentlich jeder das ich ein netter kerl bin? selbst meine mutter sagt, ich bin ein arschloch.... *g*
    ! Alle macht dem Volk!!!

  • Hallo,
    erstmal vielen Dank für das rege interesse. Ich habe versucht den Vermieter zu erreichen aber er läßt sich verleugnen.


    Ich habe jetzt auch erfahren das vor mir ein Polizist hier gewohnt hat und er auch ausgezogen ist. Er hat aufgegeben.


    Die Polizei habe ich gestern angerufen weil der Lärm immer schlimmer wurde, die sagte sie können mal vorbeischauen aber sie können ja nicht immer da sein. Hinter der Hand haben sie mir erklärt, das sie ja nur noch zu zweit sind und was sie da erreichen sollen.


    Alles aber egal, ich habe gestern den Anwalt von einem Mietverein angerufen über eine 0900 Nummer kosten ca. 25.-Euro aber er hat mir alles erklärt, der Mietvertrag ist so nicht gültig da für die Mindeslaufzeit kein Grund angegeben ist. Es gibt nur 2 Gründe die akzeptiert sind:


    1, Möchte nach 3 Jahren selber einziehen
    2, Möchte nach 3 Jahren das ganze Haus renovieren


    Nichts davon steht drin und damit ist es ein unbefristeter Mietvertrag, mit 3 Monate Kündigungsfrist.


    Also habe ich gleich die Kündigung geschrieben per EInschreiben mit Rückanwort. Hoffe er nimmt den Einschreiben an !



    Ich hoffe so sehr das es noch eingutes Ende nimmt. Jetzt habe ich aber das Problem wieder eine Neue Wohnung und wieder Kaution. Da so schnell werde ich wohl die Kaution nich zurück bekommen.


    Sorry aber am liebsten würde ich dem Vermieter " eine rein hauen " selten das ich so "verarscht" wurde. (Sorry die Ausdruckweise)


    Nochmals Danke für Eure Hilfe. Werde alles weiter , wenn es was neues gibt, hier rein schreiben.


    MfG,


    Diana


  • evtl. einen Smiley überlesen??
    In übrigen finde ich es als mehr als angebracht zuerst die Begründung zu überprüfen, denn bis auf Einzelfälle gibt es heute eben keine gültigen befristeten Mietverhältnisse (es sei denn abgeschlossen vor dem 1.9.01)

  • Zitat

    Original geschrieben von maretzky
    Jetzt habe ich aber das Problem wieder eine Neue Wohnung und wieder Kaution. Da so schnell werde ich wohl die Kaution nich zurück bekommen.


    Sorry aber am liebsten würde ich dem Vermieter " eine rein hauen " selten das ich so "verarscht" wurde. (Sorry die Ausdruckweise)


    Immer mit der Ruhe.


    Wenn alles glatt läuft bist Du dann in drei Monaten aus der Wohnung raus und gut ist.


    Die rechtliche Grundlage dessen was Dir der Anwalt für teures Geld (und The Masta u. anderer für umsonst ;) ) erzählt hat steht in § 575 BGB
    Und so ganz richtig ist die Aussage auch nicht da es in dem § explizit 3 Gründe für eine zeitliche Befristung gibt genug geklugscheißert das tut ja hier weniger zur Sache.


    Häßlich wird es nur wenn der Vermieter anfängt rumzuzicken:
    Es steht im § 575 BGB das der Befristungsgrund bei Vertragsabschluss schriftlich mitzuteilen ist, es steht aber nicht drin (und das sehen Gerichte auch so) das der Grund im Vertrag mit drin stehen muss.
    Es kann auch ein gesondertes Schreiben sein das bei Vertragsabschluss übergeben wird.
    Wenn der Vermieter sich auf die Hinterbeine stellt und behauptet er hätte so ein Schreiben geschickt dann wird man sich noch länger vortrefflich streiten können ob oder ob nicht.


    Wollen mal hoffen das der Vermieter Deine Kündigung schluckt und nicht anfängt langwieriges Theater zu veranstalten.


    Für die Abrechnung der Kosten und Rückzahlung der Kaution gibt es mittlerweile auch genügend Urteile das heißt der Vermierter darf sich damit nicht ewig Zeit lassen.


    Von daher gerade bei Miete immer vorher lieber 3 mal hinschauen und erst recht bei unbefristeten Verträgen die Ohren besonders aufstellen.

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