@ Tha Masta:
Was Du schreibst, ist zwar richtig und ein möglicher Ansatzpunkt. Dieser Satz ...
ZitatOriginal geschrieben von Tha Masta
Lieben Gott Leute... ihr mögt ja auf dem Themengebiet des Forums hier ganz gut sein, aber bei Mietrecht... naja, nichts für ungut!
... ist aber dennoch unangebracht. Denn ob die Voraussetzungen des von Dir beschriebenen sog. qualifizierten Zeitmietvertrags hier nicht vorliegen (und der Vertrag daher rechtlich als unbefristeter Mietvertrag anzusehen ist), ist völlig unklar und der Sachverhaltsschilderung der Threaderstellerin in keiner Weise zu entnehmen. Möglicherweise wurde ein Befristungsgrund genannt (und ein wirksamer qualifizierter Zeitmietvertrag abgeschlossen), so daß (auch) *Dein* Beitrag völlig ins Leere geht.