Was will die IHK von mir?

  • Ja was meint ihr denn, warum ich nie was bezahlt habe.

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • Hi,
    es gibt bei den Kammern in Deutschland sehr unterschiedliche Auspraegungen:
    - "meine" IHK: eigentlich nur eine Verkaufsabteilung fuer ueberteuerte(?) Seminare und Fortbildungsangebote. Lobbyveranstaltung fuer bestimmte Unternehmer in meiner Gegend, die von einem neuen Stadion, einem Transrapid, einem neuen Flughafen-Terminal oder anderen Prestige-Projekten profitieren (oder sich denken das zu tun). Als "kleiner", der sich in irgendeiner Form Beratung wuenscht wird als erstes mal pauschal an die Verkaufsabteilung weitergeleitet und jegliche weitere Beratung wird zu Unternehmungsberatungstarifen angeboten.


    - "bestimmte andere" IHKs: Unternehmensgruender, die sich melden stossen auf eine fast unangenehme Hilfsbereitschaft, bekommen die Formulare fuer BG, Finanzamt u.a. schon fast von Beratern, die sich Zeit nehmen, fertig ausgefuellt, bekommen Kontakte in die lokale Politik vermittelt, wenn man es fuer hilfreich haelt.


    nachdem ich mit der ersten Sorte zu tun hatte, habe ich mich jedes Jahr brav befreien lassen (ist uebrigens auch eine rechtlich sehr "wackelige" angelegenheit, weil man nur den Antrag fuer das laufende Jahr stellt, fuer dass man ja noch gar keinen Nachweis stellen kann, und die erst nach undefinierter Zeit, wenn man nichts mehr hoert, davon ausgehen kann, dass man *wirklich* befreit wurde), und ansonsten jegliche andere Post von dem Verein ungelesen weggeworfen.


    Seit drei Jahren habe ich kein Gewerbe mehr, und damit gottlob auch diese Probleme nicht mehr.


    cu
    XlF

  • Bei mir kontrolliert die IHK einfach meinen Steuerbescheid anhand meiner Steuernummer und kann dann sehen, wieviel ich verdient ähhh.. bekommen haben.


    Somit brauche ich nicht immer eine Befreiung zu beantragen.


    So long
    Stefan

    Wer sich alles leisten kann, kann sich noch lange nicht alles erlauben.

  • Gerade für Existenzgründer bieten die IHKs eine Menge Informationen und Beratungen, wie man z.B. hier oder hier nachlesen kann.


    Zitat

    Um die bereits angefallenen Gebühren, die bis jetzt entstanden sind wirst du aber trotzdem nicht mehr rundumkommen. Und rückwirkend kann man sich imho nicht befreien lassen.


    Wieso denn das nicht? Wenn er mit seinem Gewinn unter der Grenze liegt, sollte/muss sich das auch im nachhinein noch regeln lassen.


    Gruß


    Pitter

  • Also, ein Anruf bei der IHK ergab:


    Zur Gebührenbefreiung genügt ein formloser Brief mit der Bitte um Gebührenbefreiung und der Angabe, daß man weniger als 5200,-- EURO Gewinn (nicht Umsatz) pro Jahr hat.


    Auf meine Nachfrage, ob denen das einfach so reicht, nach dem Motto "Da könnte ja jeder kommen", teilte man mir mit, daß die IHK ja eh vom Finanzamt die Daten mitgeteilt bekäme und es so ja beweisbar wäre, was man schreibt.
    (Is das nicht ätzend? Was geht die das an? Was tun die für mich? Ich will sie nicht haben... ???!!! NERRV!).

  • @ Stephan I
    Ich habe es bei einer meiner GmbHs mal probeweise so gehandhabt:
    Einfach nicht gezahlt bis n Schreiben vom Gericht kam, a man die Löschung der GmbH vornehmen wolle. :eek:


    Richterin angerufen: "Was soll das denn?"
    Antwort: " Ja, die IHK hat ihre Vermögenslosigkeit festgestellt und die Löschung angeregt"
    So, so, was kann ich daggegen tun? Senden Sie einen Kontoauszug und entsprechende AfA Aufstellung an mich.


    Hab ich gemacht. Und siehe da, nie wieder etwas von denen gehört. Praktiziere nun nur noch so.


    Eine Löschung kann also nur bei tatsächlicher Vermögenslosigkeit durchgeführt werden. Jedoch hat die IHK das Recht es schon mal anzuregen


    Jetzt warte ichgelassen (...bei der ersten Firma schon seit sieben Jahren) auf eine entsprechende Einladung zum Gerichtstermin o.ä.

    Was nicht auf Wahrheit aufgebaut ist, kann sich nur durch Gewalt und Tücke aufrecht erhalten.
    Henri Barbusse *1873

  • Ich kann die ganze Aufregung ehrlich gesagt nicht verstehen. Natürlich kann man sich darüber streiten, ob die IHK-Gebühren in Verbindung mit der Zwangsmitgliedschaft sein muss oder nicht, aber dann kann man genausogut über GEZ, Studiengebühren u.a. diskutieren.


    Tatsache ist aber, dass es die Zwangsmitgliedschaft in der Kammer gibt. Wenn jemand ein Gewerbe anmeldet und sich vorher nicht informiert kann doch die IHK nichts dazu.


    Es mag zwar einige Ausnahmen geben, aber im Grunde ist die IHK recht hilfsbereit und man bekommt kostenlos eine Menge an Informationen. Nicht nur, wenn man vor hat ein Unternehmen zu gründen, sondern wenn man bereits tätig ist.


    Für Mailing-Aktionen im B2B kann die IHK z.B. in Region und Brachen sehr genau eingegrenzte Adressen von Firmen liefern, kann aber sein, dass dieser Service ein paar Cent pro Adresse kostet.


    Juristen geben Tips zur Namenswahl bei Unternehmen, zur Rechtsform, zu AGB, zum Verhalten in Bezug auf das neue Gewährleistungsrecht und es gibt auch kostenlose Schulungen für Existenzgründer und Jungunternehmer in den Bereichen Marketing, Buchführung, etc.


    Sucht man z.B. ein Mietbüro oder Kontakte zu Förderungsmöglichkeiten (Wirtschaftsförderungsagenturen, etc.) so ist die IHK der zentrale Ansprechpartner, der einem hier die Adressen nennen kann.


    Diese Dienstleistungen stehen gebührenbefreiten Mitgliedern (bis zu einem bestimmten Gewinn/Umsatz) ebenso uneingeschränkt offen wie den zahlenen Mitgliedern.


    Wenn man im B2B-Business tätig ist ist die IHK mit ihren Veranstaltungen immer eine gute Möglichkeit, Geschäftskontakte zu knüpfen und auszubauen.


    Diese ganze Meckerei über die IHK kann ich nicht verstehen. Da finde ich die Gebühren des Gewerbeamtes für An-, Um- und Abmeldung wesentlich nutzloser....

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    Ich kann die ganze Aufregung ehrlich gesagt nicht verstehen. Natürlich kann man sich darüber streiten, ob die IHK-Gebühren in Verbindung mit der Zwangsmitgliedschaft sein muss oder nicht, aber dann kann man genausogut über GEZ, Studiengebühren u.a. diskutieren.


    Bei der GEZ und Stdiengebühren bekomme ich ja wenigstens eine Leistung. Die IHK habe ich noch nie gebraucht und will sie auch nicht brauchen.



    Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    Für Mailing-Aktionen im B2B kann die IHK z.B. in Region und Brachen sehr genau eingegrenzte Adressen von Firmen liefern, kann aber sein, dass dieser Service ein paar Cent pro Adresse kostet.


    Skandalös, wenn das stimmt. Offizielle Spam-Adressen Einkaufsmöglichkeit?




    Dieser Laden ist per se schon für mich gestorben.
    Die wissen auch, warum sie Zwangsmitgliedschaften haben. Wer sollte da sonst freiwillig Mitglied werden.. ? Und warum?
    Die ollen Leistungen da braucht kein Mensch, der das Internet bedienen kann und ein bißchen was in der Birne hat!


  • Ruhig Brauner, ganz ruhig!


    Ich meinte: Wer Rechte hat (als Selbstständiger!) der hat auch Pflichten (z.B. IHK), und darüber sollte man sich vielleicht vorher im Klaren sein.
    Ich habe das doch im Studium gesehen: "Eh, ich mach jetzt Promotion. Da melde ich einfach mal ein Gewerbe an und dann kann ich auch mein Handy und den Sprit absetzen ..." Tja, da hängen nun mal aber auch ein paar Dinge dran, das Wunderland ist eben nur für Alice zugänglich! ;)


    So war das gemeint - mein Lieber!


    Und jetzt ist mir wieder zu heiß!


    tschöööö, der
    touri

    "Viele Menschen denken nach, wenige vor!"

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