Gilt Rechtsschutzversicherung auch für Mietverträge die vor dieser abgeschlossen sind

  • Hallo,


    mein jetziger Vermieter macht Stress, weil ich wegen extremer Belästigung durch Bauarbeiten (mit seinem einverständnis) die Miete gekürzt habe. Er kann oder will sich das Geld nicht bei dem entsprechenden Bauherren des Nachbarhauses zurückholen.


    Da ich sowieso ausziehe, könnte es passieren, dass er mir etwas willkürlich von der Kaution abzieht.


    Jetzt habe ich aber eine Rechtsschutzversicherung mit ausdrücklich vereinbartem Mieterrechtsschutz (2001 bei der HUK24 abgeschlossen).


    Würde die so einen Streitfall regulieren, obwohl der Mietvertrag von 2000 ist?


    Normalerweise, so steht es in den Bedingungen, zahlen die nach 3 Monaten Karenzzeit für Ereignisse und Vertraggstreitigkeiten, die erst dann entstanden sind.


    Hat jemand von Euch da Erfahrungen? Die allgemeinen Bedingungen für solche Versicherungen sind ja überall fast gleich.


    Dank und Gruß
    Ericsson Fan

  • eben, denn die STreitigkeit ist ja erst mit der Kürzung in Folge der Bauarbeiten eingetreten. Zwischen Versicherungsabschluss und diesem Zeitpunkt müssen aber schon die 3 Monate sein

    Viele Grüße
    Martin

  • Wenn der Streitgrund schon vor der dem Vertragsabschluss war..........dann würden sie nicht zahlen. Die haben mit den Bauarbeiten ja nicht erst 2001 begonnen,sondern jetzt vor kurzem erst.


    MFG CHris

    Life is too short to be small.

  • danke an alle, besonders das mit dem Zeitpunkt des Streites klingt einleuchtens.


    Es ist ja auch nur zur Sicherheit- so kann ich bei denen mehr auf den Putz hauen.


    Gruß
    Ericsson Fan

  • Re: Gilt Rechtsschutzversicherung auch für Mietverträge die vor dieser abgeschlossen sind



    Moin,


    die Steitigkeit betrifft das Mietverhältnis! Obgleich der Streit erst nach Vertragsschluss der Rechtsschutzversicherung eingetreten ist, so kommt es auf den Zeitpunkt an, wann das zugrunde liegende und betroffene Rechtsgeschäft geschlossen wurde (hier der Mietvertrag von 2000), somit sollte normalerweise kein Versicherungsschutz bestehen.... Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren!


    lawrence

  • lawrence:


    Das würde ich jetzt anders sehen. Das Mietverhältnis besteht zwar bereits, aber der Grund für die evtl. Kürzung der Kaution ist erst nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung eingetreten.


    Wenn z.B. ein Arbeitsverhältnis schon bei Abschluss der Versicherung besteht, hast Du ja auch Deckung, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt.


    IMO ist immer der Zeitpunkt der eintretenden Streitigkeit maßgebend.



    Das alles kann aber ein Anruf bei der Versicherung (der zur Deckungseinholung immer stattfinden muss) ganz schnell klären - ich denke, dass die Entscheidung seitens der Versicherung positiv ausfällt.



    Stefan

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    ein Anruf bei der Versicherung (der zur Deckungseinholung immer stattfinden muss)


    Kommt auch auf die Versicherung an - bei AdvoCard z.B. ist dies *nicht* notwendig. Der zu beauftragende Anwalt entscheidet und hat generelle Deckungszusage.

  • Ausschlaggebend ist selbstverständlich der Streitfall und nicht der Vertrag selbst.


    Wenn der Streitfall "fristgerecht" eintritt, ist er versichert.


    Gruß
    Chris

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  • Genau so ist es. Ausschlaggebend ist der Streitfall und nicht der Mietvertrag. Ansonsten würde keine Rechtsschutzversicherung bei Mietsachen zahlen, wenn der Mietvertrag nach der Versicherung abgeschlosen wurde.


    CU, Cheesy

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