ZitatOriginal geschrieben von OB05
Dazu bedarf es einer Konstellation, die mir bei Dir hier fehlt. Ansonsten beantworte ich Deine Frage gern. Wenn ich mich recht erinnere, gab es schon Urteile, die die Belästigung der Nachbarschaft untersagen. ich darf mich nicht vor Dein schlafzimmer stellen und reinpusten - logisch, oder? :cool:
Genau DAS IST DER PUNKT!!!
Selber das auf das Recht beharren, andere belästigen zu dürfen, aber wenn man selber belästigt wird, dann direkt am besten nach dem obersten Gerichtshof rufen.
Schön zu sehen, wie an dieser Stelle die Drogenabhängigen doch unterscheiden können. Aber das funktioniert in einer Gemeinschaft nicht. Dann wirst Du wohl auf eine einsame Insel ziehen müssen.