Hallo!
Nun, der Titel sagt es schon: Macht man sich strafbar, wenn man Kopien von Büchern, Bauanleitungen o.ä. verkauft? Meiner Ansicht nach schon, ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Die Originale sind käuflich nicht mehr erhältlich.
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Hallo!
Nun, der Titel sagt es schon: Macht man sich strafbar, wenn man Kopien von Büchern, Bauanleitungen o.ä. verkauft? Meiner Ansicht nach schon, ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Die Originale sind käuflich nicht mehr erhältlich.
Ja.
Auch Bücher sind urheberrechtlich geschützt. Genauso wie Musik oder Software. Folglich machst du dich auch strafbar, wenn Du Bücher kopierst, und verkaufst. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Buch noch im Handel zu haben ist, oder nicht.
Übrigens auch das Buch kopieren, und dann das Original verkaufen, und die Kopie behalten ist verboten.
Dachte ich es mir doch
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Wie ist das aber z.B. bei Kopien ("handkopiert" sozusagen) von alten Gemälden? Die werden IMHO bei Versteigerungen angeboten. Gibt es da Ausnahmen? Oder zählt das Bild dann selber als Original? Wenn ich also ein Buch abschreibe, könnte ich es verkaufen? Erscheint mir etwas seltsam... ![]()
edit: Ich habe es nicht vor, keine Angst
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Das Urheberrecht erlischt irgendwann. Nach der genauen Zeit darfst Du mich nicht fragen, da müssen die Juristen ran.
Die Werke von W. A. Mozart oder L. da Vinci sind also nicht mehr geschützt und dürfen frei kopiert werden (aber Du darfst Deine Mona Lisa nicht als das Original ausgeben :)).
Soweit ich weis 75 Jahre nach dem Tod es Urhebers.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Baxx
Dachte ich es mir doch.
Wie ist das aber z.B. bei Kopien ("handkopiert" sozusagen) von alten Gemälden? Die werden IMHO bei Versteigerungen angeboten. Gibt es da Ausnahmen? Oder zählt das Bild dann selber als Original? Wenn ich also ein Buch abschreibe, könnte ich es verkaufen? Erscheint mir etwas seltsam...
edit: Ich habe es nicht vor, keine Angst
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Wenn du quasi einen Picasso orginalgetreu abpinselst musst du natürlich mit deinem eigenen Namen unterschreiben. IMHO dürfen solche Kopien von Gemälden auch nicht die exakten Maße des Originals haben (hab das mal gelesen).
ZitatOriginal geschrieben von Martyn
Soweit ich weis 75 Jahre nach dem Tod es Urhebers.
Hab mal ein bisschen gesucht, und um die 70 Jahre stimmt wohl. Ich habe hier mal was kopiert (
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ZitatDas Urheberrecht verjährt 70 Jahre NACH dem Ableben des Urhebers, allerdings sind hier auch noch sog. Leistungsschutzrechte mit im Spiel (usw) und die können, wenn diese einer Plattenfirma übereignet wurden, schlecht nach 70 Jahren verjähren (dort sind außerdem auch die fristen etwas anders...)
Bezieht sich allerdings auf Tonträger.
Nun ja - es gilt immer noch "Wo kein Kläger, da kein Richter." . Wenn du also z.B. ein Handbuch oder eine Bauanleitung einer längst nicht mehr existierenden Firma, vom anderen Ende der Welt oder eines alten Produkts das längst keinen mehr interessiert kopierst, dann wird sich da niemand auf die Hinterbeine stellen... ![]()
Also
Dieter Bohlens Meisterwerke solltest Du nicht kopiert meistbietend versteigern!!
Wie ist es z.B. von der kopierrechtlichen Seite gesehen wenn z.B. der Autor eines Buches oder einer Anleitung schon 75 Jahre Tod ist und aber die Firma für die er das Buch erarbeitet hat noch existiert?
Das Copyright betrifft ja nicht nur den ersteller des Buches sondern auch die Firma oder den Verlag für die der Autor gearbeitet hat. Da müsste es ja theoretisch so sein, das das Buch das copyright erst nach 75 Jahren aufgelöst wird wenn es die Firma nicht mehr gibt (incl. des 75. Todesjahres des Autors).
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