Zigarrettenverkauf im Biete

  • Ich hatte schon mal per PN gefragt, aber keine Antwort bekommen. Davon abgesehen denke ich, daß das Thema eine kleine Diskussion wert wäre... ;)


    Vielleicht bin ich da einfach ein wenig altmodisch und/oder überempfindlich, vielleicht liegts auch daran, daß ich Nichtraucher bin... :rolleyes: ;) Es geht um dieses Angebot im Biete.


    Findet Ihr (Team) es OK, wenn im Biete Zigarretten vertickt werden? Ich weiß auch nicht, aber irgendwie hat das IMHO einen faden Beigeschmack - im doppelten Wortsinne... ;) Die Sache ist IMHO halt einfach die, daß dadurch ein Präzedenzfall geschaffen wird, allen möglichen anderen Schrott im Biete zu verkaufen, der nun rein themenmäßig so überhaupt gar nichts mit Handys zu tun hat. OK, das haben alle mögliche Sachen, die es schon heute im Biete gibt, auch nicht. Trotzdem... :rolleyes:


    Gibts eigentlich bei Zigarretten irgendwelche gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Onlineverkauf und vor allem Alter des Käufers? Wenn ja, wäre das ja auch so eine Sache, weil das ja hier in keiner Weise nachgeprüft wird und werden kann...

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Sorry Kay,
    Deine PN war keine PN - manchmal ist eine Zigarre eben doch keine Zigarre. ;) SCNR.
    Zum Thema:
    Sicherlich ist das Biete nicht dafür gedacht, Tabakwaren zu verkaufen. Ebenso gibt es auch gesetzliche Vorschriften, die den Verkauf von Tabakwaren regeln, dazu gehört auch die Preisbindung aufgrund der Tabaksteuer, die ich in diesem Fall als gegeben sah.
    Ich möchte hier keinen Präzedenzfall schaffen, sondern schlichtweg ausnahmsweise mal nicht überregulieren, solange es ein Einzelfall bleibt und solche Angebote künftig nicht regelmässig vorkommen. Ansonsten wissen wir uns unserer Haut schon zu retten. ;)
    Ein Verkaufsverbot an Minderjährige gibt es bei Tabakwaren übrigens meines Wissens auch nicht, auch wenn selbst ich als Raucher das begrüßen würde. Aber das ist ja ein anderes Thema, das nicht hier rein gehört.


    Carsten

  • Zitat

    Original geschrieben von Carsten
    Sorry Kay,
    Deine PN war keine PN - manchmal ist eine Zigarre eben doch keine Zigarre. ;) SCNR.


    Ich dachte, die Funktion "Diesen Beitrag ... melden" verschickt jeweils eine PN an jeden vom Team, also 5 Stück. Ist das nicht so?

    Zitat

    Ich möchte hier keinen Präzedenzfall schaffen, sondern schlichtweg ausnahmsweise mal nicht überregulieren, solange es ein Einzelfall bleibt und solche Angebote künftig nicht regelmässig vorkommen. Ansonsten wissen wir uns unserer Haut schon zu retten. ;)


    OK.

    Zitat

    Ein Verkaufsverbot an Minderjährige gibt es bei Tabakwaren übrigens meines Wissens auch nicht, auch wenn selbst ich als Raucher das begrüßen würde. Aber das ist ja ein anderes Thema, das nicht hier rein gehört.


    Stimmt, gehört tatsächlich nicht hier rein, aber verwundert mich dann doch sehr stark. Hätte ich jetzt offen gesagt nicht gedacht. Alkohol darf schließlich auch erst ab 16/18 Jahre abgegeben werden. Andererseits - es gibt ja Zigarrettenautomaten, das impliziert ja quasi bereits, daß es keine Altersgrenze gibt. Sehr merkwürdige Gesetzeslage... :confused: Aber gehört in der Tat nicht hier her...


    Danke für die schnelle Antwort! :top:

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Ich dachte, die Funktion "Diesen Beitrag ... melden" verschickt jeweils eine PN an jeden vom Team, also 5 Stück. Ist das nicht so?


    Fast. ;)
    Genaugenommen wird eine Email an jedes Teammitglied verschickt, also der etwas direktere Weg.

  • Zitat

    Original geschrieben von Carsten
    Fast. ;)
    Genaugenommen wird eine Email an jedes Teammitglied verschickt, also der etwas direktere Weg.


    Du meinst "indirekt", denn auf die Mail kann ich nicht antworten.
    Und wenn 5 Mann gleichzeitig angesprochen werden, ist die Frage, wer antwortet.
    Ich mache mir meistens Gedanken drüber und wenn ich keinen Anlaß zum Handeln sehe, tue ich auch nichts, auch keine Antwort. Ich denke, keine Antwort ist in dem Fall zu verstehen wie "Man sieht keinen Anlaß zur Reaktion".
    Handelt auch keiner vom Rest des Teams, insbesondere Carsten, dann ist der Fall für mich erledigt.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Es ist wohl - was mich erstaunt - im Jugendschutzgesetzt wirklich nicht geregelt, dass Tabakwaren nur an Jugendliche ab einem bestimmten Alter abgegeben werden koennen. Alles was sich darauf bezieht, ist


    Zitat

    §9 Rauchen in der Öffentlichkeit


    Das Rauchen in der Öffentlichkeit darf Kindern und Jugendlichen unter sechzehn Jahren nicht gestattet werden.


    Quelle

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Zum Glück ist dieser Paragraph bereits überholt. Im neuen Jugendschutzgesetz (JuSchG), das im Bundesgesetzblatt vom 26.7.02 veröffentlicht wurde und die bisherigen Gesetze zum Schutz der Jugend (GjS und JÖSchG) ablöst, heißt es ganz klar in §10, Abs. 1: "In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden."


    Quelle zum Download


    Ich selbst wäre als Verkäufer sehr vorsichtig, wem ich meine übrigen Zigaretten (so ich denn welche hätte) verticke.


    In den Lebensmittelmärkten aller Handelsketten wurde diesen Sommer eine große Kampagne gestartet, in der die zuständigen Zentralen erneut darauf hinwiesen, daß die Abgabe von Tabakwaren an unter 16jährige untersagt ist. Gleichzeitig wurden wir gewarnt, daß überall im Lande Prüfer ausschwärmten, die die Einhaltung der entspr. Paragraphen kontrollierten (Es wurden, glaube ich, 4- oder 5-stellige Bußgelder angedroht).


    Mir scheint dieses Thema tatsächlich die Diskussion wert zu sein (ob Handlungsbedarf besteht, überlasse ich dem Team, denn wenn die Zigaretten angeboten werden, sind sie ja deshalb noch lange nicht an einen unter 16-jährigen verkauft).


    cu


    NoTeen

  • Angesichts dieser Gesetzeslage stellt sich dann aber doch die Frage, auf welcher Grundlage denn eigentlich noch Zigarrettenautomaten existieren dürfen. Denn da gibts ja naheliegenderweise keine Möglichkeit, das Alter zu überprüfen. Gleichzeitig sollte man doch denken, daß die Einzelhandelsverbände gegen die Betreiber dieser Automaten Sturm laufen, da hier ein einseitiger Wettbewerbsnachteil vorliegt.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Der Absatz, der den Verkauf der Zigaretten aus Zigarettenautomaten heraus regelt, tritt (abweichend vom restlichen Gesetzestext) erst am 01. Januar 2007 in Kraft.


    Bis dahin müssen alle bestehenden Zigarettenautomaten auf Geldkarte umgerüstet oder so angebracht sein, daß sie unter 16-jährigen nicht zugänglich sind.


    Ich persönlich begrüße das neue Gesetz :top:


    cu


    NoTeen

  • Zitat

    Original geschrieben von NoTeen
    (...)
    Bis dahin müssen alle bestehenden Zigarettenautomaten auf Geldkarte umgerüstet oder so angebracht sein, daß sie unter 16-jährigen nicht zugänglich sind.


    (...)


    Also wird dann die durchschnittliche Körpergröße eines 16-Jährigen errechnet und der Automat entsprechend hoch aufgehängt??? :D


    Hat inzwischen nicht jede neue Bankkarte einen Geldkartenchip? Und wenn mich nicht alles täuscht, wird eine derartige Bankkarte auch an Personen unter 16 ausgegeben.



    Fraglich wären jetzt nur noch die Konsequenzen für TT bzw. CM, welcher die Plattform für den Handel zur Verfügung stellt.



    Stefan

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