ZitatOriginal geschrieben von Ninja6
Wenn´s wirklich ein Zivi oder einer vom SEK gewesen seien sollte, dann frage ich mich allen Ernstes, warum dieser ein Weg sich durch den Dicksten Stau Berlin´s sich suchen wollte
Da mir die Sache heute gen 1830 Uhr am Reichpietsch Ufer ( Berlin ) passiert ist,also nähe des Potsdamer Platzes wo heute Herr der Ringe Prämiere in Europa hat, vermute ich mal, das sich hier um einen VIP-Fahrer gehandelt hat.
Ninja6
Also, daß VIPs mit Blaulicht gefahren werden, ist zwar richtig, aber dann müsste schon ein Kanzler, Präsident oder sonst wer drinsitzen.
Generell kannst du davon ausgehen, daß wenn ein Fahrzeug mit Blaulicht deinen Weg kreuzt, das schon seine Richtigkeit hat.
In Deutschland ist das Nutzen von Sonderrechten sehr engmaschig kontrolliert und wird nicht einfach mal so eingesetzt wie es manchmal hingestellt wird.
BTW: Auch das SEK muss mal durch nen Stau!
Bei Hochschwangeren wird ohne Martinshorn gefahren, da diese sich sonst wirklich zu sehr aufregen würden.
Bei Patienten mit Krampfleiden wird teilweise ganz ohne was gefahren, weil das Blaulicht sich oft durch die Dachluke in den RTW spiegelt und so ein neues Krampfgeschehen ausgelöst werden könnte.
Bei langsam fahrenden RTW die nur mit Blaulicht fahren, ist meist davon auszugehen, daß ein Pat. mit z.B. Wirbelsäulenverletzungen transportiert wird und dieser möglichst wenig Vibrationen ausgesetzt werden soll.
Meine Meinung generell lautet - und zwar egal ob der Gesetzgeber das jetzt genau definiert oder nicht - wenn ein Fahrzeug mit Blaulicht kommt -> rechts ran!
Gruß
Sven
EDIT: Was mir gerade noch eingefallen ist:
Fahrzeuge der Feuerwehr, Polizei und des öffentlichen Rettungsdienstes genießne per se Sonderrechte. Egal ob Blaulicht oder nicht!
Also falls sich mal jemand wundert wenn ein RTW plötzlich über die rote Ampel fährt (ohne Blaulicht) - er darf! Ist halt so geregelt und ist ja auch gu so!
Vielleicht braucht man es ja mal!;)