Frage : Blaulicht am PKW ohne Martinshorn, muß man Platz machen ?

  • Zitat

    Original geschrieben von Ninja6
    Wenn´s wirklich ein Zivi oder einer vom SEK gewesen seien sollte, dann frage ich mich allen Ernstes, warum dieser ein Weg sich durch den Dicksten Stau Berlin´s sich suchen wollte :rolleyes:


    Da mir die Sache heute gen 1830 Uhr am Reichpietsch Ufer ( Berlin ) passiert ist,also nähe des Potsdamer Platzes wo heute Herr der Ringe Prämiere in Europa hat, vermute ich mal, das sich hier um einen VIP-Fahrer gehandelt hat.


    Ninja6


    Also, daß VIPs mit Blaulicht gefahren werden, ist zwar richtig, aber dann müsste schon ein Kanzler, Präsident oder sonst wer drinsitzen.


    Generell kannst du davon ausgehen, daß wenn ein Fahrzeug mit Blaulicht deinen Weg kreuzt, das schon seine Richtigkeit hat.


    In Deutschland ist das Nutzen von Sonderrechten sehr engmaschig kontrolliert und wird nicht einfach mal so eingesetzt wie es manchmal hingestellt wird.


    BTW: Auch das SEK muss mal durch nen Stau!


    Sebi


    Bei Hochschwangeren wird ohne Martinshorn gefahren, da diese sich sonst wirklich zu sehr aufregen würden.
    Bei Patienten mit Krampfleiden wird teilweise ganz ohne was gefahren, weil das Blaulicht sich oft durch die Dachluke in den RTW spiegelt und so ein neues Krampfgeschehen ausgelöst werden könnte.
    Bei langsam fahrenden RTW die nur mit Blaulicht fahren, ist meist davon auszugehen, daß ein Pat. mit z.B. Wirbelsäulenverletzungen transportiert wird und dieser möglichst wenig Vibrationen ausgesetzt werden soll.


    Meine Meinung generell lautet - und zwar egal ob der Gesetzgeber das jetzt genau definiert oder nicht - wenn ein Fahrzeug mit Blaulicht kommt -> rechts ran!


    Gruß
    Sven


    EDIT: Was mir gerade noch eingefallen ist:


    Fahrzeuge der Feuerwehr, Polizei und des öffentlichen Rettungsdienstes genießne per se Sonderrechte. Egal ob Blaulicht oder nicht!
    Also falls sich mal jemand wundert wenn ein RTW plötzlich über die rote Ampel fährt (ohne Blaulicht) - er darf! Ist halt so geregelt und ist ja auch gu so!
    Vielleicht braucht man es ja mal!;)

  • @ loco



    Cobra11 ------------> Realitätsnah ?! (sogern ich die Sendung auch hab... aber das ist der nächste Lacher :D)



    Die Streifenwagen sind Ausgemustert, Herman Joha hat es aber geschaft, an ein paar Teile inkl. der "Lallakästen" zu kommen.... sonst wäre dort auch nur Blaulichter montiert..... leichter wäre es, gerade bei den Zivilfahrzeugen nachträglich das "tatütata" einzuspielen.....



    Schau Dir lieber mal Reportagen an, über die "richtige" Autobahnpolizei (u.a. Videowagen)..... da werden alle Sonderzeichen benutzt!

    Gruss toyboy/Michael
    toyboy@ericsson-info.de


    Nein, ausprobiert, getestet,oder Verpackung für`s Foto geöffnet ist nicht neu!

  • Zitat

    aus LPN (Lehrbuch für präklinische Notfallmedizin) Band 4 Seite 108


    ...
    daß entsprechend ausgerüstete Fahrzeuge nunmehr blaues Blinklicht allein auch bei Einsatzfahrten verwenden dürfen. Zu beachten bleibt jedoch, dass im Falle der alleinigen Verwendung des blauen Blinklichts ohne Einsatzhorn das Wegerecht nach § 38 Abs. 1 StVO nicht gegeben ist. Will der während der Einsatzfahrt lediglich das blaue Blinklicht gebende Rettungswagenfahrer das Wegerecht in Anspruch nehmen, muß er rechtzeitig zusätzlich das Einsatzhorn betätigen.
    ...


    Also den Text interpretier ich so, dass ich einem nur mit Blaulicht fahrendem Fahrzeug nicht Platz machen muss...

  • Rettungswagen im Einsatz haben das Martinshorn oft nur bei der Fahrt über Kreuzungen und stark befahrene Straßen an. In allen anderen Fällen reicht das Blaulicht schließlich i.d.R. auch aus.


    Und ich bin ihnen dankbar dafür. Ich wohne an einer Straße, die von Rettungswagen und Feuerwehr sehr oft befahren werden...

    Und manchmal denk ich mir so: Das ist aber ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung!

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebi
    Nur "W-140"? Dann wars vielleicht ein Fahrzeug vom BKA.


    W-140 ist der Name der Baureihe dieses Mercedes. ;)

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Aus Euern Antworten entnehme ich ein :confused:


    Der eine Ja der andere Nein. So richtig scheint es niemand zu wissen, der einen Führerschein hat, oder diesen beantragt.


    Wenn ich schaffe, werde ich mal die Tage eine Fahrschule und die Polizei befragen.


    Mal sehen, was ich dort für eine Auskunft bekomme.


    Ninja6

  • Zitat

    Original geschrieben von Ninja6
    Aus Euern Antworten entnehme ich ein :confused:


    Der eine Ja der andere Nein. So richtig scheint es niemand zu wissen, der einen Führerschein hat, oder diesen beantragt.


    Genau so geht es mir ja auch, siehe meinen Beitrag weiter oben. ;)
    Aus den Gesetzestexten lese ich heraus, dass man eben genau genommen die Strasse nicht räumen muss, wenn kein akustisches Einsatzsignal gegeben ist.
    Jedoch ist mir vollkommen klar, dass ich in der Praxis als Teilnehmer im Strassenverkehr auf jeden Fall Platz mache, wenn ich in dieser Situation wäre.
    Schliesslich bricht mir ja kein Zacken aus der Krone, wenn sich dadurch jemand eventuell etwas wichtig machen möchte, weil er ohne echten Grund mit Einsatzsignal fährt. ;)


    Carsten

  • ich sag mal so
    es soll ja auch kripo einsätze geben bei denen nicht unbedingt die halbe stadt mitbekommen muß das da ein cop wo hin fährt;)

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • das problem ist das die sache mti den sonderrechten nicht ganz so toll geregelt ist. soweit ich mich aus meiner zivizeit erinnere, war es so, das man signal und horn braucht um die sonderrechte in anspruch zu nehmen. doch selbst dann ist alles nur "relativ".
    sollte was passieren und er dir reinfahren ist er schuld, signal oder horn hin oder her.
    deswegen ist das so pauschal nicht zu sagen. was ist denn passiert? vom prinzip her sollte man halt einfach platz machen wenn man kann.
    wenn man zulange kein platz macht könnte höchstens nötigung oder so dabei rausspringen. aber das ist extrem situationsabhäng.


    gruss
    tkn

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