ZitatOriginal geschrieben von Der_Mond
Doch tut er.
Es ist illegal.
Quelle? In welchem Gesetz steht das?
Verwerflich ist es auf jeden Fall, aber ist es wirklich illegal? Ist das dann sowas wie eine arglistige Täuschung? :confused:
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ZitatOriginal geschrieben von Der_Mond
Doch tut er.
Es ist illegal.
Quelle? In welchem Gesetz steht das?
Verwerflich ist es auf jeden Fall, aber ist es wirklich illegal? Ist das dann sowas wie eine arglistige Täuschung? :confused:
ZitatOriginal geschrieben von Bob_Harris
Quelle? In welchem Gesetz steht das?
Verwerflich ist es auf jeden Fall, aber ist es wirklich illegal? Ist das dann sowas wie eine arglistige Täuschung? :confused:
Ich denke das es sich um eine Betrugsabsicht handelt und da würde auch die Polizei (sofern es sich hier um einen Trödelmarkt handeln würde, anstatt um einen Online-Marktplatz) gerne für interessieren.
Keine Ahnung?
Hast Du keinen Anwalt?
Wie man an der Löschung der Auktion sehen kann findet Ebay das wohl nicht so gut.
Derartige Angebote verstoßen in dieser Form gleich gegen diverse Grundsätze zum Verkauf von Waren auf Ebay.
Diese einzel zu verlinken ist mir gerade zu umständlich, der geneigte Leser kann sich dort ja mal selber umtun.
CH
ZitatOriginal geschrieben von Der_Mond
Hast Du keinen Anwalt?
Ne, aber ich poste hier auch kein juristisches Halbwissen, obwohl ich keine Ahnung habe... ![]()
Ich kann hier wirklich kein § zitieren aber solche Auktionen gab es schon mehrfach und es geht schon in die Betrugs- bzw. Täuschungsschiene.
Außerdem würde jeder Richter bei dieser Auktion und dem hohen Preis der dort vorhin stand den "Irrtum" des vermeindlichen Käufers recht geben.
Es ist einfach unverhältnismäßig für das was dort angeboten wird ein so hohen Betrag auszugeben außer man ist davon ausgegangen das dort tatsächlich ein Notebook verkauft wird.
Und wer das noch clever findet... :flop:
@SuperBob: Ich poste hier auch keine juristischen Unwahrheiten. Ich weiß das die Auktion nicht rechtens ist auch wenn ich hier nicht mit § um mich werfen kann.Solche Auktionen sind schon ein alter Hut, da kannst Du diesen Thread in Deiner Freizeit gerne mal durchforsten. Da diese Auktion gelöscht wurde bestätigt sich meinen verdacht auch.
Wenn Du rechtlichen Ratschlag suchst solltest Du aber trotzdem einen Anwalt suchen... ![]()
Och Jungs nun bleibt doch mal locker...
Wenn könnte man auch den hier anbringen:
StGB § 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar
Wobei man dann sich wieder darüber einigen müsste ob so etwas ein rechtswidriger Vermögensvorteil ist
CH
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
StGB § 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das genau würde mich eben interessieren, da ja sämtliche Informationen im Auktionstext stehen, nur eben versteckt im Kleingedruckten.
Vielleicht gibt es ja einen angehenden Juristen hier, der das mal beantworten kann.
ZitatOriginal geschrieben von Der_Mond
@SuperBob
ZitatOriginal geschrieben von Der_Mond
bobbele
Bist Du lustig... :eek:
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