Der "Roam at Home" Wiki Thread

  • *gähn* den wichtigsten Hinweis hast Du NagasakiGg leider vergessen. Aus den Allgemeinen Bedingungen:


    Das Angebot ist nur für Privatkunden mit Wohnsitz in der Schweiz erhältlich.

    – Die Kundin oder der Kunde muss eines der folgenden Identitätsdokumente besitzen: Schweizer Identitätskarte, Schweizer Pass, Ausweis C, B, F, G, L oder N.


    (die Ausweise sind die Aufenthaltstitel, C ist Niederlassung dauerhaft, B ist temporär und kann mehrmals verlängert werden bis C erreicht ist. Erfordert halt — haha — Wohnsitz etc).

  • Ja, dann haben sie es geändert. Wie gesagt, damals (wo es das erste mal gab, glaube 2019) ging es. Zumindest ist mir nicht bekannt, dass einige meiner Verwandte jemals in der Schweiz gelebt haben. Aber gut, dann fällt diese Möglichkeit weg

  • *gähn* den wichtigsten Hinweis hast Du NagasakiGg leider vergessen. Aus den Allgemeinen Bedingungen:


    Das Angebot ist nur für Privatkunden mit Wohnsitz in der Schweiz erhältlich.

    – Die Kundin oder der Kunde muss eines der folgenden Identitätsdokumente besitzen: Schweizer Identitätskarte, Schweizer Pass, Ausweis C, B, F, G, L oder N.


    (die Ausweise sind die Aufenthaltstitel, C ist Niederlassung dauerhaft, B ist temporär und kann mehrmals verlängert werden bis C erreicht ist. Erfordert halt — haha — Wohnsitz etc).

    G steht doch für Grenzgänger.

    Und die haben wohl eher keinen Wohnsitz in der CH.


    Insofern ist das etwas widersprüchlich (?).

    Dual-SIM: 1. (aktuell) CallYa Digital, 2. Standard: fraenk | satellite

    Einmal editiert, zuletzt von Mustermann ()

  • Nein, nicht widersprüchlich, bzw. nur nicht vollständig klar die Wohnsitzklausel. Es ist wie beim EU Roam like at Home, stabile Verbindungen zum Land, zB Wohnort oder eben Arbeitsstelle.


    . Grenzgänger mit Permesso G müssen eine Arbeit nachweisen, der Arbeitgeber muss zudem nachweisen dass kein Schweizer Vorrang hat. Für den Kanton Tessin hier auf der Amtssprache italienisch. Die Hürde, eine Arbeitsstelle nachzuweisen für einen vermeintlichen Schnäppchenvertrag, braucht meiner Meinung keine Ausführung.

  • :)


    Ich glaub' auch eher nicht, dass sich jemand wg. dieses Abos einen Arbeitsnachweis "besorgen" wird/kann 8o.


    Ich bin allerdings Grenzgänger.

    Ich habe aber sicher keine Ambitionen betr. "Sunrise QoQa".

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  • Etwas OT, jposel Bist du dir sicher?

    Wir stellen auch vermehrt EU Bürger ein (weil einfach der Qualifikationsbedarf einfach durch Inländer nicht gedeckt werden kann) und wir mussten bei EU/EWR noch nie - abseits der Meldepflicht beim RAV - etwas nachweisen. Aber ich glaube mich erinnern zu können, dass Tessin da sowieso etwas strenger ist. Für uns (Zürich) zählt man glaube ich schon als Grenzgänger, wenn man mindestens 1x die Woche an seinen Wohnort zurückkehrt. Glaube mal gelesen zu haben, dass Tessin (und Wallis?) dort von 30km hinter der Grenze sprechen.

  • Ich hatte bisher nur einmal selbst mit der Ausländerbehörde in Lugano zu tun, da damals Familie in der Schweiz tätig war. Mein Anliegen, aufgrund längeren Aufenthalts ein Permesso zu beantragen, wurde mit Achselzucken und dem Hinweis, ich könnte doch problemlos einfach mal den kurzen Weg nach Campione oder Porlezza fahren und dann begännen die Aufenthaltsfristen neu, abgewimmelt. Man scheute den Aufwand ;-) Ich habe allerdings selbst nicht als Arbeitnehmer gearbeitet.

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