Stream On - quo vadis ? | 04/22: Bundesnetzagentur untersagt „Telekom StreamOn“ & „Vodafone Pass“

  • Das mit dem juristischen Riegel könnte schwierig werden, leider.

    Habe gelesen in den Niederlanden wurde es der Telekom sogar von der Regulierungsbehörde untersagt, aber die Telekom hat wohl erfolgreich dagegen geklagt.

    Die Leute könn aber nun selber entscheiden welche Produkte sie lieber mögen:

    Unlimited Flats gedrosselt nach Mbits, grosse GB Pakete oder Zero Rating wie Stream One und Vodafone Pass.

    Von dem Magenta Eins Plus Tarif bin ich auch postiv überrascht.

  • Anscheinend hat der EuGH aber nicht komplett geurteilt, sondern nur eine Beratung abgegeben nach Art. 267 AEUV. Also könnte das nochmal ewig dauern bis die deutschen Gerichte das umsetzen.


    https://curia.europa.eu/juris/…req&dir=&occ=first&part=1


    https://curia.europa.eu/juris/…req&dir=&occ=first&part=1


    https://curia.europa.eu/juris/…req&dir=&occ=first&part=1

    "Der Funkmast steht zu nah an Wohngebieten und außerdem befindet sich ein Ponyhof auf der gegenüberliegenden Straßenseite."

  • Der EuGH hat natürlich bereits geurteilt!

    Die vom deutschen Gericht aufgeworfenen Fragen zu den aktuell sowieso nicht mehr vorhandenen und bereits von den Beklagten geänderten damaligen Tarifbedingungen erübrigen sich, da diese nur bei Vorhandensein der Zero-Rating-Optionen eine Rolle spielen. Mit der offiziellen Feststellung, dass die Zero-Rating-Optionen an sich und für jedermann ab jetzt eindeutig rechtswidrig sind, erübrigen sich die Vorlagefragen. Dazu gibt es extra noch eine klare Pressemitteilung - quasi als Klatsche, wie man als Netzbetreiber überhaupt derart die Netzinhalte diskriminieren kann:

    https://curia.europa.eu/jcms/u…df/2021-09/cp210145de.pdf


    Also sollte man mal von einem raschen Ende von StreamOn und Vodafone-Pass ausgehen. ;)

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • In dem pdf solltest Du dir nochmal den eingerahmten Hinweis durchlesen, dann weißt Du was ich meine...


    Wie dem auch sei: wir haben ja jetzt ein drittes "sehr gutes" Netz, das die Vielnutzer gerne für sich gewinnen würde.

    "Der Funkmast steht zu nah an Wohngebieten und außerdem befindet sich ein Ponyhof auf der gegenüberliegenden Straßenseite."

  • Die BEREC hat jetzt den Entwurf zur Regulierung veröffentlicht. (56 Seiten in juristen-English).

    Zitat

    These BEREC Guidelines drafted in accordance with Article 5(3) of the Regulation are designed to provide guidance on the implementation of the obligations of NRAs. Specifically, this includes the obligations to closely monitor and ensure compliance with the rules to safeguard equal and non-discriminatory treatment of traffic in the provision of internet access services and related end-users rights as laid down in Articles 3 and 4. These Guidelines constitute recommendations to NRAs, and NRAs should take utmost account of the Guidelines. The Guidelines should contribute to the consistent application of the Regulation, thereby contributing to regulatory certainty for stakeholders.


    BEREC:  Draft Update to the BEREC Guidelines on the Implementation of the Open Internet Regulation

  • Telekom und Vodafone müssen "Stream On" und "Vodafone Pass" einstellen:



    Pressemitteilung


    Bundesnetzagentur untersagt Zero Rating-Optionen „Telekom StreamOn“ und „Vodafone Pass“


    Ausgabejahr 2022

    Erscheinungsdatum 28.04.2022


    Die Bundesnetzagentur hat heute die Vermarktung der Zero Rating-Optionen „StreamOn“ und „Vodafone Pass“ untersagt. Außerdem hat sie die Beendigung von Bestandskundenverträgen angeordnet. Die Angebote verstoßen gegen die Netzneutralität, weil sie den Datenverkehr nicht gleich behandeln.

    "Wir beenden die Ungleichbehandlung von Datenverkehren, die mit den Zero Rating-Optionen verbunden sind," sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wir erwarten, dass die Anbieter nun Tarife mit höheren Datenvolumina oder günstigere Mobilfunk-Flatratetarife anbieten. Verbraucherinnen und Verbraucher werden davon profitieren."


    EuGH-Urteile vom September 2021

    Der Europäische Gerichtshof hatte am 2. September 2021 entschieden, dass die Zero Rating-Optionen „StreamOn“ der Deutschen Telekom und „Vodafone Pass“ mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung des Datenverkehrs unvereinbar sind. Der Gerichtshof versteht den Grundsatz der Gleichbehandlung als allgemeines Gleichbehandlungsgebot. Das bedeutet, er untersagt sowohl technische als auch tarifliche Ungleichbehandlungen zwischen verschiedenen Verkehrsarten innerhalb eines Tarifs. Bei Zero Rating-Optionen wird der Datenverkehr dadurch ungleich behandelt, dass bestimmte Dienste und Anwendungen – im Unterschied zu allen übrigen Diensten und Anwendungen – nicht auf das Dateninklusivvolumen angerechnet werden, also unbegrenzt nutzbar sind.


    Umsetzungsfristen

    Die Neuvermarktung von „StreamOn“ und „Vodafone Pass“ ist nach der Anordnung der Bundesnetzagentur bis zum 1. Juli 2022 einzustellen. Die beiden Zero Rating-Optionen sollen dann über keinen Vertriebskanal mehr buchbar sein. Für die Einstellung der Zero Rating-Optionen im Bestandskundengeschäft haben die Anbieter bis Ende März 2023 Zeit. Diese Umsetzungsfrist ist angesichts der großen Anzahl von Bestandskunden erforderlich, auch um einen verbraucherfreundlichen Übergang auf andere Tarife zu ermöglichen.


    Positive Entwicklungen für den Mobilfunkmarkt

    Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass die Einstellung der Zero Rating-Optionen insgesamt eine positive Auswirkung auf den deutschen Mobilfunkmarkt hat. Es ist zu erwarten, dass sich der Trend zu Tarifen mit höheren Datenvolumina und günstigeren Mobilfunk-Flatrates beschleunigen wird. Während im Festnetz Flatrates bereits seit längerer Zeit weit verbreitet sind, ist dies im Mobilfunk bisher noch nicht der Fall.


    Pressemitteilung (pdf / 149 KB)


    https://www.bundesnetzagentur.…22/20220428_StreamOn.html

    Einmal editiert, zuletzt von Thomas () aus folgendem Grund: Pressemitteilung eingefügt

  • Ob dann jetzt unlimited Verträge zum selben Preis kommen?

    Oder verschiedene Geschwindigkeiten den Preis ausmachen, wie im Festnetz?

    Oder mit einer "humanen" Drossel wie o2 free so dass mobiles Streaming möglich bleibt?

    Schauen wir mal ob das Verbot Bewegung in den Markt bringt.

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