Interessanter Prozess wegen Easy-Money von o2. Kunde fordert über 200.000 Euro

  • Das funktioniert bei meinen EM Karten aber schon lange nicht mehr.


    Bei 0900er Nummern kommt "Der Gespächspartner ist .z.Zt. nicht zu erreichen" und bei SMS-Bezahlversuchen in jeglicher Höhe kommt der Meldung, dass mein Guthaben nicht ausreichen würde. Getestet bei den einschlägigen Seiten und auch bspw. bei Microsoft zur Bezahlung von Spielen o.ä. für Xbox.


    hmm komisch, gerade erst benutzt, sms funktioniert.

  • Ich komme auf 11.000 Euro. Kann aber sein das ich anders bzw. falsch rechne.


    lol :-) ich ebenfalls. werden dennoch ungefähr die Anwaltskosten sein.


    Und was ich mich frage ob der wirklich alle 508 Karten auf seinen Namen hat laufen lassen.


    Ich tippe ja eher auf einen Händler der die Karten auch selber verkauft hat.

  • aber dann gehört Donald Duck aus Entenhausen das Guthaben.


    Die müssen wohl alle auf den korrekten Namen registriert sein, denn sonst könnte o2 nicht alle auf einmal abschalten.


  • Die müssen wohl alle auf den korrekten Namen registriert sein, denn sonst könnte o2 nicht alle auf einmal abschalten.


    Die 508 EM Karten wurden sicher von einer Telefonnummer ständig angerufen, um möglichst viele EM Gutschriften zu bekommen. TEF könnte auch alle EM Verträge gekündigt haben, die von dieser 1 Nummer angerufen wurden.


  • Die 508 EM Karten wurden sicher von einer Telefonnummer ständig angerufen, um möglichst viele EM Gutschriften zu bekommen.

    Oder sie waren während der eingehenden Anrufe alle in derselben Funkzelle und/oder mit derselben IMEI eingebucht...

  • es könnte vieles möglich sein, genau diese Details würden mich eben interessieren.


    wenn die Karten nicht auf ihn registriert waren hat er doch überhaupt keine rechtliche Handhabe?

  • "In den AGB des Tarifs steht, dass eine Barauszahlung des Guthabens nicht möglich sei. Nur was passiert mit der entstandenen Guthaben, wenn Telefonica den Vertrag kündigt?"


    Dieser Passus zeigt deutlich, dass die AGB oft extrem lückenhaft sind bzw. nicht zu Ende gedacht sind und es dann notfalls vor Gericht ausgefochten werden muss. Dazu sollte O2 den Ersteller der AGB in Regress nehmen.


    Leider ist dieser Fall wieder so typisch für unsere Zeit. Ein Raffgieriger bis ins Mark, der sich überhaupt nicht schämt sein seltsames Verhalten vor Gericht zu bringen.


    Aus meiner Sicht, muss hier ein ganz klarer Sieg für O2 herauskommen. Leider sind die Berichte nicht gut recherchiert, da nicht bekannt ist auf wen die Karten registriert sind und wie er sich dieses Guthaben zusammentelefoniert haben soll. Als Privatperson 500 Karten und dann nicht von missbräuchlicher oder gar betrügerischer Nutzung ausgehen ist absolut dreist.

  • Leider sind die Berichte nicht gut recherchiert, da nicht bekannt ist auf wen die Karten registriert sind und wie er sich dieses Guthaben zusammentelefoniert haben soll. Als Privatperson 500 Karten und dann nicht von missbräuchlicher oder gar betrügerischer Nutzung ausgehen ist absolut dreist.

    Ist ja fraglich, ob das überhaupt schon aktenkundig und insofern recherchierbar ist - womöglich kommt das erst im Laufe des Prozesses ans Tageslicht.

  • Es geht aber doch ums Prinzip. Es ist nicht in Ordnung, wenn Telefonica jegliches Bonusguthaben einfach ungültig machen kann, indem es die Verträge kündigt. Ich gehe auch davon aus, dass der Richter das damit meinte, dass in dem Urteil dann Sätze stehen, die Telefonica nicht gefallen werden.


    Im konkreten Fall könnte sich Telefonica zwar zu Recht auf missbräuchliche Nutzung berufen ("Betrug" wiederum wäre ne Straftat, die ist hier nicht erfüllt, steht auch nicht zur Diskussion ganz offenbar), aber man darf halt nicht "Bonusguthaben", insbesondere wenn es bspw. durch Startguthaben oder Nummernportierungsguthaben zustande kommt, in moderater Höhe mit dem was der Kläger gemacht hat gleichsetzen.

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