Interessanter Prozess wegen Easy-Money von o2. Kunde fordert über 200.000 Euro

  • [...]Im konkreten Fall könnte sich Telefonica zwar zu Recht auf missbräuchliche Nutzung berufen[...]

    Was an der Tatsache, 100e von Prepaidkarten zu besitzen und zu nutzen missbräuchlich sein soll, müssen sie dann dem Richter erstmal plausibel erklären. Ich sehe darin jedenfalls keinerlei Missbrauch. Jedem sein Hobby, sage ich nur...

  • Er hat ja auch irgendwie 100.000 Anrufminuten darauf erzeugt...

    Und was genau ist daran missbräuchlich? Ungewöhnlich ja, aber missbräuchlich??
    Und nur um etwaigen Spekulationen vorzubeugen: Ich mit meiner einen EM-Karte bin definitiv nicht der Kläger :D

  • Wie sol ein Verhalten, was im Einzelfall nicht strafbar ist durch 10fache, 100fache, 1000fache oder gar 100.000fache Begehung strafbar werden?

  • Er hat ja auch irgendwie 100.000 Anrufminuten darauf erzeugt...

    Irgendwie kommt man mit 100.000 Minuten nicht auf die geforderte Summe. Ich bin mir sicher das auch gleichzeitig mehrere Karten parallel angerufen worden. Laufen diese auf einen Namen kann man sicher plausibel begründen warum man mehrere Gespräche gleichzeitig führt. Ich bin auf alle Fälle gespannt wie die Geschichte ausgeht.


    Gruß

  • Wie sol ein Verhalten, was im Einzelfall nicht strafbar ist durch 10fache, 100fache, 1000fache oder gar 100.000fache Begehung strafbar werden?


    Nicht strafbar. Das ist Zivilrecht.


    Und es hängt eben halt davon ab, ob im Vertrag drin steht "nur für normale Nutzung" oder sowas oder gar nichts.

  • Er hat ja auch irgendwie 100.000 Anrufminuten darauf erzeugt...


    der Tarif nennt sich ja auch Easy Money.


    Wenn der Richter englisch kann dürfte die Sache für den Kläger ausgehen.

  • Easy Money und Glückwunsch an den Kartenjongleur!

    "Think globally, act locally."
    "Ein Mann ein Wort, eine Frau ein Wörterbuch" -Boris Becker
    "Ein kluger Mann widerspricht keiner Frau. Er wartet bis Sie es selbst tut."
    "There's no replacement for displacement"

  • Da hat der Kläger aber anscheinend Glück gehabt, das o2 sich dämlich angestellt hat. So wie ich es rausgelesen habe, konnte Telefonica nicht oder nicht rechtzeitig genug nachweisen, welche Teile des Guthabens auf welchem Weg auf die Karten gelangt ist.
    Von daher war die Entscheidung gar nicht so sehr auf dem Verhalten des Klägers begründet, sondern eher auf das Gebaren von o2, Guthaben nach Sperrung einzubehalten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!