Stromversorgung Wenigverbraucher

  • Naja das kann man ja bequem umgehen indem man z.B. einen geschätzten Verbrauch von 10000kWh bei Beauftragung angibt.


    Naja, die Anbieter sind aber nicht doof und haben dazu gelernt. So wird man einem im Zweifel vorwerfen, dass man in betrügerischer Absicht unwahre Angaben (1A Formulierung in AGBs) gemacht habe. Und zwar spätestens dann, wenn die Abrechnung vom Vorjahr vom Grundversorger kommt (denn er liest ab).


    Das wäre MIR aber zu riskant, denn der neue Anbieter könnte auf Erfüllung des Vertrages pochen, DANN ABER mit realistischen Werten. Und dann steht man da: Mit teuerer GG und einen Vertrag an der Backe....:cool:


  • Naja das kann man ja bequem umgehen indem man z.B. einen geschätzten Verbrauch von 10000kWh bei Beauftragung angibt.


    Ich sehe das genauso wie scaleon, eine abweichung von 10-20% könnte man ja noch begründen.
    Was mich noch mehr wundert, dass dieser Tipp von jemanden kommt der selbst ein Gewerbe betreibt.

  • Du lebst doch in einem Einpersonenhaushalt. Jeder Stromanbieter wird dir doch einen bestimmten Stromverbrauch "vorschlagen". Nimm bei Vertragsabschluss einfach die 1500 kwhs und gut. Es wird dich doch keiner vorzeitig kündigen... Verstehe die Probleme nicht...
    Wir sind ein Vierpersonenhaushalt (zwei Kinder)und brauchen bei weitem nicht die vorgeschlagene und auch jährlich angegebene Menge. Gab noch nie Probleme...

  • Du lebst doch in einem Einpersonenhaushalt. Jeder Stromanbieter wird dir doch einen bestimmten Stromverbrauch "vorschlagen". Nimm bei Vertragsabschluss einfach die 1500 kwhs und gut..


    Hast du den Eingangspost des TE gelesen und auch verstanden? Er möchte eben nicht so ein 0815-Vertrag mit 1.500 kwh, sondern er möchte ja möglichst weg von Fixkosten in Form einer GG. Denn mit seinen bescheidenen 800kwh pro Jahr zahlt er fast soviel wie die GG an sich. Das tut weh und ich kann es nachvollziehen.

  • Naja, die Anbieter sind aber nicht doof und haben dazu gelernt. So wird man einem im Zweifel vorwerfen, dass man in betrügerischer Absicht unwahre Angaben (1A Formulierung in AGBs) gemacht habe. Und zwar spätestens dann, wenn die Abrechnung vom Vorjahr vom Grundversorger kommt (denn er liest ab).


    Das wäre MIR aber zu riskant, denn der neue Anbieter könnte auf Erfüllung des Vertrages pochen, DANN ABER mit realistischen Werten. Und dann steht man da: Mit teuerer GG und einen Vertrag an der Backe....:cool:


    Auf Vertragserfüllung zu pochen ist auch im Sinne des Kunden, denn man schließt einen Vertrag mit einem bestimmten festgelegten Arbeitspreis und nicht etwa über einen unveränderlichen Abschlag ab. Insofern ist man hier vertragsrechtlich auf der sicheren Seite. Außerdem muss der Anbieter erst einmal bewusst unwahre Angaben nachweisen. Das ist nahezu unmöglich, denn im Zweifel könnte man einfach behaupten man habe sich bei der Berechnung des voraussichtlichen Stromverbrauchs versehentlich um eine "0" zu viel vertippt und das überhaupt nicht gemerkt sondern erst als der hohe Abschlag kam. In Zeiten allerhöchsten Verbraucherschutzes wird soetwas im Zweifel immer zugunsten des Kunden ausgelegt. Und von einer verpflichtenden Mindest-Abnahme der im Vorfeld des Vertragsabschlusses prognostizierten Strommenge ist im Vertrag ja nicht einmal die Rede, sondern lediglich von gerade einmal 500kWh pro Jahr.


    Ich weiß schon was du vom Prinzip her meinst. Bei Vertragsabschluss informiert sich der neue Stromanbieter beim Netzversorger über den realen Stromverbrauch. So ging es mir bei meinem letzten Umzug. Ich habe meinen voraussichtlichen Stromverbrauch großzügig auf 1500kWh geschätzt, da ich in der zuvor kleineren Wohnung mit nur 800kWh gut zurecht kam. Doch mein neuer Stromanbieter hat die gemachten Angaben schlichtweg ignoriert und ist einfach hergegangen und hat den Stromverbrauch des Vormieters meiner Wohnung als Grundlage für meinen Abschlag angesetzt, was sich dann auf 4500kWh belief. Ob ich damit einverstanden bin hat man mich aber auch nicht gefragt, sondern einfach vollkommen willkürlich nach Vertragsabschluss diesen Wert festgesetzt. Das aber wohl gemerkt schon zu dem vertraglich anhand meiner eigenen gemachten Angaben festgelegten Arbeitspreis. So viel nur zu dem Thema Vertragserfüllung.


    Den höheren Abschlag sehe ich da schon als Problem, was ist wenn der Anbieter Insolvenz anmelden muss, dann wäre das Geld weg.


    Damit hast du natürlich vollkommen Recht. Das ist dann aber auch schon das einzige mir erkennbare Restrisiko. Drum prüfe wer sich 2 Jahre bindet. Dieses Credo gilt natürlich bei allen Verbraucherverträgen. Da E wie einfach aber schon Seit Anfang 2007 erfolgreich am Markt besteht und darüber hinaus noch dazu eine 100%ige Tochter von E.ON ist schätze ich persönlich das plötzliche Insolvenzrisiko des Unternehmens für eher gering ein, ohne jetzt genauere Zahlen des Unternehmens zu kennen.


    Ich sehe das genauso wie scaleon, eine abweichung von 10-20% könnte man ja noch begründen.
    Was mich noch mehr wundert, dass dieser Tipp von jemanden kommt der selbst ein Gewerbe betreibt.


    Inwiefern? Einer der Hauptgründe dafür, weshalb ich mit meinem Gewerbe überhaupt diese Menge an (hoffentlich größtenteils zufriedenen) Kunden habe ist, dass ich immer versuche für diese das maximale Optimum aus allem herauzusholen und nicht mit 08/15 Standard-Angeboten daherkomme. Da gehörten manchmal eben auch etwas unorthodoxere Herangehensweisen dazu. ;)

    Frank Peetz
    Georg-Masel-Str. 24 ~ 95463 Bindlach
    Tel.: 0171-9908089 (Verbindungskosten zu dt. Mobilfunkrufnummer)
    www.vodafrank.de | info@vodafrank.de (aktuell KEIN Email-Support)

  • Außerdem muss der Anbieter erst einmal bewusst unwahre Angaben nachweisen.


    Naja, was heißt beweisen? Es geht schlicht um Plausibilität und Glaubwürdigkeit. Wenn ein Verbraucher also im letzten Jahr nur 800kwh oder so verbraucht hat und nun für das nächste Jahr 10.000kwh angibt -dann muss er belegbar eine Großfamilie mit 7 Kindern oder so geheiratet haben. 10-20% wie schon ein User sagte sind wohl nicht zu beanstanden, aber wenn jemand um ein vielfaches sein Verbrauch mehr einschätzt muss es doch triftige dafür Gründe geben.



    Das ist nahezu unmöglich, denn im Zweifel könnte man einfach behaupten man habe sich bei der Berechnung des voraussichtlichen Stromverbrauchs versehentlich um eine "0" zu viel vertippt und das überhaupt nicht gemerkt sondern erst als der hohe Abschlag kam.


    Jaja, sich um eine "0" vertippen welche im Zweifel 200€ mehr Boni bedeutet -das glaubt doch kein Richter.



    In Zeiten allerhöchsten Verbraucherschutzes wird soetwas im Zweifel immer zugunsten des Kunden ausgelegt. Und von einer verpflichtenden Mindest-Abnahme der im Vorfeld des Vertragsabschlusses prognostizierten Strommenge ist im Vertrag ja nicht einmal die Rede, sondern lediglich von gerade einmal 500kWh pro Jahr.


    Da die Boni nach Verbrauch gestaffelt sind ist man als Kunde sehr unglaubwürdig, wenn man den Verbrauch zu hoch ansetzt. "Erschleichung von Leistungen" wird man das dann ggf. vor Gericht nennen. Sich einfach dumm stellen wird nichts bringen.



    Ich weiß schon was du vom Prinzip her meinst. Bei Vertragsabschluss informiert sich der neue Stromanbieter beim Netzversorger über den realen Stromverbrauch. So ging es mir bei meinem letzten Umzug.


    So ist es. Und auch bei Abschlussrechnungen wo man per AGB zugestimmt hat selbst abzulesen und mitzuteilen -wird trotzdem intern der Netzversorger herangezogen damit die Leute nicht Fantasiewerte angeben.



    Ich habe meinen voraussichtlichen Stromverbrauch großzügig auf 1500kWh geschätzt, da ich in der zuvor kleineren Wohnung mit nur 800kWh gut zurecht kam. Doch mein neuer Stromanbieter hat die gemachten Angaben schlichtweg ignoriert und ist einfach hergegangen und hat den Stromverbrauch des Vormieters meiner Wohnung als Grundlage für meinen Abschlag angesetzt, was sich dann auf 4500kWh belief.


    Ja, so kenne ich das auch. Meist wollen Anbieter über die Abschläge auch nicht diskutieren, sondern legen sie willkürlich fest (oft deutlich höher). Das ist dann ein Riesenproblem für den Kunden, denn er wird über Vergleichsportale mit rechnerischen (und kleineren) Abschlägen gelockt um nach Vertragsabschluss viel höhere zahlen zu müssen. Man leiht -so gesehen- dem Anbieter ein zinsloses Darlehen womit er immer flüssig bleibt.



    Ob ich damit einverstanden bin hat man mich aber auch nicht gefragt, sondern einfach vollkommen willkürlich nach Vertragsabschluss diesen Wert festgesetzt. Das aber wohl gemerkt schon zu dem vertraglich anhand meiner eigenen gemachten Angaben festgelegten Arbeitspreis. So viel nur zu dem Thema Vertragserfüllung.


    Naja, als Selbständiger und im Mobilfunkbereich tätig sollte dir doch klar sein, dass "Vertragserfüllung" in Deutschland nur für Kunden gilt.....:D




    Da E wie einfach aber schon Seit Anfang 2007 erfolgreich am Markt besteht und darüber hinaus noch dazu eine 100%ige Tochter von E.ON ist schätze ich persönlich das plötzliche Insolvenzrisiko des Unternehmens für eher gering ein, ohne jetzt genauere Zahlen des Unternehmens zu kennen.


    Bei den etablierten Anbieter bzw. deren Töchter sehe ich auch kein Problem einer Insolvenz



    Da gehörten manchmal eben auch etwas unorthodoxere Herangehensweisen dazu. ;)


    Ja -manchmal funktionieren solche, manchmal werden sie aber geahndet...:D


  • Inwiefern? Einer der Hauptgründe dafür, weshalb ich mit meinem Gewerbe überhaupt diese Menge an (hoffentlich größtenteils zufriedenen) Kunden habe ist, dass ich immer versuche für diese das maximale Optimum aus allem herauzusholen und nicht mit 08/15 Standard-Angeboten daherkomme. Da gehörten manchmal eben auch etwas unorthodoxere Herangehensweisen dazu. ;)


    Schön wenn du deine Kunden dadurch mit " Sondertarifen " deine Kunden glücklich machst, deine unorthodoxe Herangehensweise bei den Stromanbietern würde bei mir als deinen Kunden eher Misstrauen auslösen, kommt drauf an um was es geht.

  • Heiraten. Dann sind auch die 10.000 keine Utopie mehr :)
    Aber auch das kostet Geld... ganz ohne Kosten kann man wirklich nicht leben.

    Gruß Vesko

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