Der allgemeine Corona-Thread - Alles Rund um SARS-CoV-2 Covid19, Impfung, Schnelltest usw.

  • Und für die, welche es immer noch nicht verstanden haben:


    Der geimpfte Altenpfleger schützt in erster Linie sich selbst vor einem schweren Verlauf.


    Gegen Ansteckung der Heimbewohner schützt die Impfung nur wenig, und auch das nur kurzzeitig. Dramatisch höher ist der Schutz der Heimbewohner, wenn sich das Personal täglich mit einem wirksamen Test testen lässt.

    Für alle die es immer noch nicht verstanden haben:

    Einen vollständig präzisen und sofort verfügbaren Test gibt es nicht. Können ja nicht alle 3 Stunden vor Arbeitsbeginn einen Express PCR machen…

    Und eine Impfung schützt sowohl den Geimpften selbst als auch Andere. Denn durch den (teilweisen) Schutz vor Infektion oder symptomatischer Erkrankung reduziert sich die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung auf die betreuten Menschen.

    Deshalb auch weiterhin Maskenpflicht und ich bin auch zusätzlich für Testpflicht- gilt ja auch jetzt schon für geimpfte Besucher.

  • Ist das nicht nur an mir vorbeigegangen, sondern auch hier im Thread noch nicht Thema gewesen? Seit 15.01 gelten einfach mit J&J geimpfte nicht mehr als vollständig geimpft.

    Und zwar im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung - SchAusnahmV: https://www.gesetze-im-interne…snahmv/BJNR612800021.html Die wiederum auf den Kriterien des PEI beruht, die geändert wurden.

    https://www.pei.de/DE/newsroom….html?nn=169730&cms_pos=3

    Alle mir bekannten Landesverordnungen nehmen wiederum Bezug auf die SchAusnahmV des Bundes.

    Man braucht nach der ersten J&J entweder eine zweite J&J Dosis oder alternativ eine zweite von BioNTech oder Moderna.

    Alternativ -wie auch bei den anderen Impfstoffen- eine PCR bestätigte Infektion vor oder nach der ersten Impfdosis, bei Infektion nach der ersten Dosis mit 28 Tagen Wartezeit.

  • Wenn ich die Vorgaben des PEI richtig verstehe, dann gilt nach einer PCR bestätigen Infektion -unabhängig vom Zeitpunkt der Infektion- eine einzelne Impfdosis als vollständige Impfung. Sprich hat man noch die PCR Bestätigung von vor 12 oder gar 18 Monaten, reicht eine einfache J&J, AstraZeneca, BioNTech, Moderna oder Novavax Dosis für den Status „vollständig Geimpft“.

    Wär das nicht doch was für dich Truthahn? ;)

  • Wenn ich die Vorgaben des PEI richtig verstehe, dann gilt nach einer PCR bestätigen Infektion -unabhängig vom Zeitpunkt der Infektion- eine einzelne Impfdosis als vollständige Impfung. Sprich hat man noch die PCR Bestätigung von vor 12 oder gar 18 Monaten, reicht eine einfache J&J, AstraZeneca, BioNTech, Moderna oder Novavax Dosis für den Status „vollständig Geimpft“.

    Wär das nicht doch was für dich Truthahn? ;)

    Vielleicht zählt eine doppelte Genesung auch als Grund-Immunisierung „vollständig geimpft“ (2/2) 😀?

    Wie sollen wir das verstehen - freust Du Dich über eine ggf. eingetretene neue Infektion?

    Freuen nicht. Es wäre halt so.


    Aktuell 2x Antigen-Tests negativ. PCR bekomme ich hier nur kostenlos nach positivem Antigen-Test.

  • Freuen nicht. Es wäre halt so.

    Ist bzw. wird für alle so, auch ohne die Warn-App. Bei den Inzidenzen wie wir sie jetzt haben und weiter kommen werden....


    Außer natürlich für Saftkocher, der meint sich nur per Kuscheln anstecken zu können.

    Was ihn jedoch nicht davon abhält, sich mit maskenlosen Greisen zu streiten.

    Aktuell 2x Antigen-Tests negativ. PCR bekomme ich hier nur kostenlos nach positivem Antigen-Test.

    Das ist glaube ich überall so - PCR-Test war nur in Bayern im 1. Halbjahr 2021 kostenlos.

    Edit: vielleicht auch schon ab Sommer 2020: Söder-Abstrich


    Wird scheinbar sogar noch schwieriger, da PCR-Tests nun auch priorisiert werden sollen.

    Einmal editiert, zuletzt von rmol ()

  • Ein Busfahrer, der durch sein Verhalten den Führerschein verliert, darf auch nicht mehr Bus fahren.

    Er hat aber kein Berufsverbot!

    Er ist dann unfähig. Er erfüllt eine bestimmte Norm (Besitz eines Führerscheins für Busse und ggf. Personenbeförderung) nicht mehr.

    Sobald er wieder einen Führerschein hat, darf er auch wieder fahren.

    Es geht beim Altenpfleger nicht um den Führerschein, den er verliert.


    Es geht darum, dass der jahrelang arbeitende Altenpfleger jetzt eine beim Abschluss des Arbeitsvertrages nicht notwendige Voraussetzung, welche eine Eingriff in seine körperliche Unversehrtheit darstellt (mittels Medikament mit immer noch bedingter Zulassung), erfüllen muss.


    Diese Voraussetzung kann er jetzt erfüllen, oder muss sich beruflich umorientieren.

  • Es geht beim Altenpfleger nicht um den Führerschein, den er verliert.


    Es geht darum, dass der jahrelang arbeitende Altenpfleger jetzt eine beim Abschluss des Arbeitsvertrages nicht notwendige Voraussetzung, welche eine Eingriff in seine körperliche Unversehrtheit darstellt (mittels Medikament mit immer noch bedingter Zulassung), erfüllen muss.


    Diese Voraussetzung kann er jetzt erfüllen, oder muss sich beruflich umorientieren.

    Wer eine Zwangsimpfung, die nicht resistent macht und andere markante Unwägbarkeiten beinhaltet, als "normale Zugangsvoraussetzung" für einen Beruf ansieht, und dann auch noch mit einem Führerschein vergleicht ... der hat meiner Meinung nach etwas krude Einstellungen ...


    Aber bitte ... der Markt ist übersäht mit Pflegern und medizinischem Personal ... da fällt der ein oder andere "Verschwörer/Leugner" der vorher jahrelang ohne zu Murren seinen Job gut erfüllt hat sicher nicht auf ;)


    Mein Chef jammert auch schon ewig rum, warum ich nicht geimpft bin ... "die Dienstreisen wären organisatorisch immer so schwer zu handeln" ...


    Meine Antwort: "ich mache die Regeln nicht ... kannst mich ja kündigen wenn es dir zu aufwendig ist ..." ;)

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