Glaube auf dem Revier interessiert das niemanden, weil die nicht gegen ihre Kollegen vorgehen werden. Da bei uns die Gemeinde für den ruhenden Verkehr zuständig ist, hätte Saftkocher hier ein Foto des Fahrzeugs machen können und dies der hiesigen Ordnungsbehörde/Bußgeldstelle melden. Mal sehen was passiert. Denn eigentlich hat sich ja auch die Exekutive an Recht und Gesetz zu halten.
Was geht euch auf den Keks?
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Das es wieder regnet

Was vor dem Haus machen fällt wieder ins Wasser.
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Was vor dem Haus machen fällt wieder ins Wasser.
Dann greif dir doch z.B. das Staubtuch und wische im Haus Staub...
(Bist du wirklich so einfallslos?)

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Das es wieder regnet

Was vor dem Haus machen fällt wieder ins Wasser.
Sonntags? Hier im Siegerland muss man da höllisch aufpassen nicht von den christlichen Taliban angezeigt zu werden.
Ich hab Gestern bei schönstem Sonnenschein meine neue Teleskopkettensäge eingeweiht

Aber ja, mir geht das Wetter heute auch auf den Keks, schon allein der Anblick der Grautöne.
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Sonntags? Hier im Siegerland muss man da höllisch aufpassen nicht von den christlichen Taliban angezeigt zu werden.
Nicht mal Fensterputzen ist da drin. Und das Gesetz gilt natürlich in der gesamten Bundesrepublik, auch wenn das Risiko einer Anzeige je nach Region unterschiedlich hoch zu sein scheint.
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Dann greif dir doch z.B. das Staubtuch und wische im Haus Staub...
(Bist du wirklich so einfallslos?)

Ich habe aber noch ein paar Sachen vor dem Haus zu erledigen.
Die Woche hat der Wohnwagen einen Carport bekommen, da gibt es noch genug zu tun.
Sonntags?
Man kann auch leise sein

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Man kann auch leise sein

Es geht nicht um "leise", sondern Bemerkbarkeit. Leise ist da nur eine Bedingung, Unsichtbarkeit (für Andere) eine weitere.
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Nicht mal Fensterputzen ist da drin. Und das Gesetz gilt natürlich in der gesamten Bundesrepublik, auch wenn das Risiko einer Anzeige je nach Region unterschiedlich hoch zu sein scheint.
Welches Gesetz meinst Du denn? Die Feiertagsgesetze sind doch Ländersache?!
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Es geht nicht um "leise", sondern Bemerkbarkeit. Leise ist da nur eine Bedingung, Unsichtbarkeit (für Andere) eine weitere.

Da brauche ich mir keine Sorgen machen.
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Welches Gesetz meinst Du denn? Die Feiertagsgesetze sind doch Ländersache?!
Jetzt wo du es sagts, ja, es ist Ländersache. Das war mir glatt entfallen.
Dann beziehe ich mich wohl (nur) auf das Feiertagsgesetz von NRW.
§3:
ZitatAn Sonn- und Feiertagen sind alle öffentlich bemerkbaren Arbeiten verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören, sofern sie nicht besonders erlaubt sind. Bei erlaubten Arbeiten sind unnötige Störungen und Geräusche zu vermeiden. [...]
Der zweite Satz ist interessant. "Störungen und Geräusche". Simple Folgerung: Es gibt (Feiertagsruhe-)Störungen, die keine Geräusche sind. - Der Anblick vielleicht?
Störung, und das sich gestört fühlen sind ja auch sehr subjektive Empfindungen.
Immerhin bemerkbar muss es sein. Das Wissen, oder die bloße Vermutung hinter einer Mauer würde was gearbeitet reicht nicht.
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