Sonderkündigung da o2 nicht liefern kann, warum muss man weiterzahlen?

  • Moin,


    mich beschäftigt derzeit ein Thema und ich möchte das hier einfach mal einbringen, eure Meinung interessiert mich.

    Vorweg muss ich erneut feststellen, dass o2 ein Saftladen ist. Ja, lasst uns darüber diskutieren oder streiten - ist nach jahrelangen Erfahrungen einfach meine Meinung. Aktuell ist die einzige gute Sache, dass o2 stabiles Internet liefert.


    Ich ziehe bald um, habe daher geschaut, welche Vertragsbedingungen bei o2 gelten. Mein aktueller Vertrag kann in der neuen Wohnung nicht erfüllt werden. Dort max. 50 Mbit, ich habe jetzt 100 Mbit. Damit steht mir ein Sonderkündigungsrecht zu. Um das auszuüben muss ich eine Ummeldebestätigung liefern, die habe ich natürlich erst nach dem Umzug. Das konnte man mir aber vorher nicht sagen, weshalb ich nach Kontakt mit dem Chat und einem Brief an den "Umzugsservice o2" erst nach erneutem Kontakt mit dem Chat die Info bekam, dass eben diese Unterlage fehlen würde. Danke dafür. Auch für die Möglichkeit, den Umzugsservice nur per Post oder auch Fax zu erreichen. Ich mag Faxgeräte, die haben irgendwie was. Ich mag auch Vinyl oder Kassetten. Erinnert mich an früher. Hat aber mit moderner Kommunikation nichts zu tun.


    In jedem Fall ist es so, dass o2 den Vertrag am neuen Wohnort nicht erfüllen kann. Ich würde ihn mitnehmen, es geht aber nicht.

    Dennoch muss ich, nach erfolgter Sonderkündigung nach dem Umzug und der Ummeldung, noch 3 Monate weiterzahlen. Das ist dann quasi die Entschädigung dafür, dass o2 mich vorher aus dem Vertrag lässt.

    Nicht falsch verstehen - ich finde es völlig ok, dass man in gewissen Fällen und kulanter Sonderkündigung eine Entschädigung zahlt. In so einem Fall, wo der Anbieter ganz einfach nicht liefern kann, verstehe ich nicht, warum der Kunde der Dumme ist, der 3 Monate weiterzahlen muss. Jetzt komm mir keiner mit "Besser als gar nicht kündigen zu dürfen", man muss die Kirche mal im Dorf lassen. Und meinem Nachmieter kann ich die 3 Monate für einen kleinen Obulus auch nicht anbieten, denn o2 klemmt sofort ab. Der Anschluss ist also abgekappt, man zahlt aber 3 Monate weiter.


    Warum ist das rechtlich überhaupt möglich? Warum wird der Verbraucher in genau so einem Fall nicht geschützt?

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    mehrfach in der TT-Vertrauensliste!

  • Wirst Du doch. § 46 Abs. 8 TKG sagt, dass Du eine Kündigungsfrist von drei Monaten hast. Vor 2012 hättest Du den Vertrag bis zum regulären Ende weiter bezahlen müssen.

  • Das ist korrekt. Es macht aber doch keinen Sinn, wenn diese Kündigungsfrist NACH Umzug beginnt. Ich melde mich 3 Monate vor dem Umzug, weil ich weiß, dass ich umziehen werde, kann aber ohne Ummeldung nicht kündigen. Es ist toll, dass es nicht mehr ist wie vor 2012, das macht es aber auch nicht besser. Warum soll ich mich damit befassen, wie es vor knapp 10 Jahren war. Zumal es doch auch absoluter Wahnwitz wäre, wenn man aus einem Vertrag nicht mehr rauskäme, den eine Seite (die leistende) nicht erfüllen kann.

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  • Also ehrlich. Was kann O2 dafür, dass Du wo hin ziehst, wo es kein VDSL100 gibt? O2 kann dir das ortsübliche Internet und Telefon anbieten. Es ist doch oberkundenfreundlich, dass sie Dich trotzdem aus dem von Dir geschlossenen Vertrag entlassen müssen.

  • Beknackte Aussage. Es tut mir sehr leid, dass ich an einen Ort ziehe, an dem ein Dienstleister nicht liefern kann. Bei meinem nächsten Umzug gelobe ich Besserung und werde danach aussuchen, dass ich auch ja alle Verträge erfüllen kann.


    Sehe ich komplett anders, bringt alles niemanden weiter. Nichts für ungut, Danke dennoch für deine Beteiligung, darf ja jeder seine Meinung haben.


    @Moderation: Wisst ihr was, macht hier gern zu. Wozu aufregen. Danke.

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  • § 46 Abs. 8 TKG wurde damals vom Gesetzgeber eingefügt, da der BGH in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden hat, dass ein Umzug in der Risikosphäre des Kunden liegt. Deshalb musste der Kunde damals weiterzahlen, obwohl er keine Dienstleistung bekommen hat.


    Der Gesetzgeber hat dies für verbraucherunfreundlich erachtet und die o.g. Gesetzeslage geschaffen. Diese bildet einen Ausgleich zwischen Kundeninteresse und Providerinteresse. Da es in der Verantwortung des Kunden liegt umzuziehen, wäre es gegenüber dem Provider nicht gerechtfertigt, wenn der Kunde direkt aus dem Vertrag aussteigen könnte. Im Gegenzug ist es nicht sachgerecht den Kunden weiter zu binden, wenn die Dienstleistung nicht erbracht werden kann.


    Dementsprechend hat man einen Mittelweg mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist gewählt.


    Bzgl. des Kündigungszeitpunkts nach § 46 Abs. 8 TKG ist diese Frage bei den Obergerichten umstritten. Meines Wissens nach hat sowohl das OLG München als auch das OLG Düsseldorf die Gesetzeslage dahingehend ausgelegt, dass die Kündigung ab Umzug läuft, also muss der Kunde tatsächlich drei Monate für nichts zahlen. Soweit mir bekannt gibt es dazu keine höchstrichterliche Rechtsprechung.


    Wenn du damit unzufrieden bist, dann sei sauer auf den Gesetzgeber. Die Provider halten sich an die Gesetzeslage.


    Ich selber bin auch gerade in der gleichen Situation und Rechtsanwalt, heißt also, wenn ich Erfolgsaussichten sehen würde, würde ich dagegen vorgehen. Sehe ich aber nicht, deshalb verschwende ich weder Zeit noch Nerven damit und finde mich damit ab, auch wenn ich es selber nicht richtig finde.

  • Ich würde mir überlegen, die Restvertragsdauer bei O2 mit 50 Mbit abzusitzen und dann regulär zu kündigen. Dann muss man zumindest nicht für drei Monate für nichts bezahlen. Und wenn die 100 Mbit nicht lieferbar sind, sollte das Entgelt auch etwas niedrigen ausfallen. Wichtig ist nur, dass sich die Vertragsrestlaufzeit nicht erhöht.

    Ich fürchte nämlich dass wenn O2 nur 50 Mbit kann, auch andere DSL-Anbieter nicht mehr können im Moment.

  • Beknackte Aussage. Es tut mir sehr leid, dass ich an einen Ort ziehe, an dem ein Dienstleister nicht liefern kann. Bei meinem nächsten Umzug gelobe ich Besserung und werde danach aussuchen, dass ich auch ja alle Verträge erfüllen kann.


    Sehe ich komplett anders, bringt alles niemanden weiter. Nichts für ungut, Danke dennoch für deine Beteiligung, darf ja jeder seine Meinung haben.


    @Moderation: Wisst ihr was, macht hier gern zu. Wozu aufregen. Danke.

    Das ist relativ simpel zu erklären: Verträge sind einzuhalten. Dein Vertragspartner kann nichts dafür, dass DU umziehst. Er muss einer Verschlechterung der Vertragssache nicht zustimmen; warum auch?


    FelixM hat das ausführlich genug ausgeführt, die Erklärung ist hinreichend.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Ich würde mir überlegen, die Restvertragsdauer bei O2 mit 50 Mbit abzusitzen und dann regulär zu kündigen. Dann muss man zumindest nicht für drei Monate für nichts bezahlen. Und wenn die 100 Mbit nicht lieferbar sind, sollte das Entgelt auch etwas niedrigen ausfallen. Wichtig ist nur, dass sich die Vertragsrestlaufzeit nicht erhöht.

    Ich fürchte nämlich dass wenn O2 nur 50 Mbit kann, auch andere DSL-Anbieter nicht mehr können im Moment.


    Vodafone z.B. bietet bis 1.000 Mbit über Kabel. 1&1 DSL bis 250 Mbit.


    Der Ansatz, die 50Mbit ggf. zu akzeptieren ist nicht komplett verkehrt. Ich arbeite komplett von zuhause und ausschließlich online, auch viel über RDP. Ich brauche da eine gewisse Bandbreite. Laut o2 sind die 50 Mbit aber nur "mit Einschränkungen" verfügbar. "Die erreichbare Download-Geschwindigkeit beträgt voraussichtlich bis zu 12 MBit/s."


    Ich werde am Wochenende mit meinem Nachmieter sprechen, ob der den Vertrag übernehmen möchte. Die Konditionen sind für 100 Mbit fair und es kommen >100 Mbit an. Die eigene Fritzbox gebe ich dann umsonst dazu. Vielleicht ist das für beide Seiten eine gute Sache.

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